Stellungnahme zur DIN 4108, Teil 2 vom Juni 1999
Bevor die Neufassung der DIN 4108, Teil 2, kommentiert wird, bedarf es der grundsätzlichen Klärung, inwieweit der k-Wert, der energetisch das gesamte Bauwesen beherrscht, Allgemeingültigkeit besitzt. Da jetzt mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) auch die Altbausubstanz "energetisch verbessert" werden soll, außerdem immer kleinere k-Werte gefordert werden (unwirtschaftlich) und darüber hinaus alle Nachweisverfahren des Wärmeschutzes den k-Wert zur Grundlage nehmen, wird diese Klärung notwendig. Vielleicht rennen wir einer Fiktion hinterher.
Die Herkunft des k-Wertes
Wenn es um die Berechnung der Transmissionswärmeverluste einer Außenkonstruktion geht, dann wird immer der k-Wert die dominierende Rolle spielen. Und stets beruft man sich bei Grundsatzdiskussionen auf die Fouriersche Wärmeleitungsgleichung, die ja bereits seit 1822 bekannt sei.
Wie sieht diese Gleichung nun aus und in welcher Form leitet sich der k-Wert daraus ab?
Für den instationären Fall mit sonstigen Wärmequellen lautet die allgemeine Fouriersche Wärmeleitungsgleichung:
(1) (W/m³)
Wichtig für die wissenschaftliche Einordnung des k-Wertes wird allein die Kenntnis dieser fünf Bestandteile; die Formel (1) kann zur Orientierung in Kurzform auch wie folgt geschrieben werden:
(1a) (A) = (B) + (C) + (D) + (E) (W/m³)
Die einzelnen Summanden kennzeichnen folgende Bestandteile:
Diese reduzierte Form der Fourierschen Gleichung sieht dann in Differenzen-Schreibweise wie folgt aus:
(2) (W/m²)
In Kurzform sieht sie dann wie folgt aus:
(2a) (A) = (B) + (E) (W/m²)
Erläuterung der Formel (2):
Die rechte Seite beschreibt einmal
die Differenz unterschiedlicher Wärmestromdichten (B), die bei instationären
Verhältnissen immer auftreten (die Klammer enthält die Wärmestromdichte
q) und zum anderen eine sonstige Wärmequelle (E), wie sie z. B. bei
der Solarstrahlung vorliegt. Die Wärmestromdifferenz und die sonstige
Wärmequelle entsprechen dann der eingespeicherten Energie auf der
linken Seite der Formel (A).
Entscheidend ist die Tatsache, daß bei instationären Verhältnissen der linke Ausdruck (A), der die Speicherfähigkeit eines Bauteils kennzeichnet, und v. a. die sonstigen Wärmequellen (E) nicht weggelassen werden dürfen. Dies jedoch geschieht, wenn der stationäre Fall weiterverfolgt wird.
Für den stationären Fall (Beharrungszustand) geht die allgemeine Fouriersche Wärmeleitungsgleichung (1) durch Nullsetzung in die Laplace-Gleichung (Potentialgleichung) über.
Damit wird deutlich:
Jeder der fünf Summanden (A) bis (E) wird zu Null. Durch das eindimensionale Temperaturfeld in x-Richtung sind (C) und (D) bereits zu Null geworden. Für den Rest der Formel bedeutet dies im Klartext (s. Formel 2):
Diese rigorose Vorgehensweise führt bei der Ableitung des k-Wertes, wenn nun für eine monolithische Konstruktion die entsprechenden Abmessungen und Temperaturdifferenzen eingesetzt werden, zu folgender Wärmestromdifferenz, die dann Null gesetzt wird:
(3) (W/m²)
Wird der k-Wert verwendet, dann wird:
(4) (W/m²)
Erläuterung der Formel (4):
Die eckige Klammer beschreibt die
Wärmestromdichte q. Die Differenz ist Null. Dies bedeutet: die einem
Volumenteilchen zugeführte Energie ist gleich der abgeführten
Energie, die Wärmestromdichte q in W/m² ist somit im gesamten
Bauteil konstant, die Temperaturlinie ist eine Gerade, Speicherung findet
nicht statt.
Dieser konstante Wärmestrom q wird somit:
(5) (W/m²)
Erst diese stationäre Deutung des konstanten Wärmestromes q führt zu der in der DIN 4108 aufgeführten und nur für den Beharrungszustand geltenden Formel (liegen kurvige Temperaturlinien vor, so handelt es sich immer um instationäre Verhältnisse).
Von der ursprünglich aus fünf
Komponenten bestehenden Fourierschen Wärmeleitungsgleichung verbleibt
durch Nullsetzung nur eine Komponente übrig, die jedoch ausschließlich
für stationäre Verhältnisse gilt. Dies ist dann der k-Wert,
der das gesamte Bauwesen wärmetechnisch beherrscht und mit seiner
Ausschließlichkeit förmlich stranguliert.
Quintessenz: | Da der Beharrungszustand bei Verwendung speicherfähigen Materials nie eintreten kann, ist der k-Wert nicht aussagefähig, die Berechnung fehlerhaft. |
Deshalb steht auch in Gösele/Schüle, "Schall, Wärme, Feuchte", Bauverlag Wiesbaden:
"Beim Anheizen oder Auskühlen von Räumen oder bei Sonnenzustrahlung liegen jedoch instationäre Verhältnisse vor, so daß diese durch die Werte 1/L (oder R in m²K/W) und k (oder U in W/m²K) nicht erfaßt werden".
Nach Cammerer benötigt eine massive
Ziegelwand konstante Lufttemperaturen über einen Zeitraum von mindestens
drei Tagen, um den Beharrungszustand zu erreichen;
(Cords-Parchim, W.: Technische Bauhygiene.
Teubner Verlag Leipzig, 1953).
Da jedoch konstante Lufttemperaturen
über einen derart langen Zeitraum in Realität nicht vorliegen,
bedeutet der "Beharrungszustand" nur eine Fiktion.
Prof. Werner (FHS München) hält für herkömmlich schwere Gebäude, bei dem der stationäre k-Wert auch für instationäre Verhältnisse in etwa zutrifft, einen notwendigen Zeitraum konstanter Lufttemperaturen auf beiden Seiten der Konstruktion von bis zu drei Wochen für erforderlich. Bei drei Wochen könnten in der Tat die notwendigen Einpendelungszeiten zum Beharrungszustand am Anfang und am Ende der Betrachtungszeit in etwa vernachlässigt werden, so daß die Fehler nicht allzu groß werden. Allerdings macht er dann den kapitalen Denkfehler, statt der hierfür notwendigen konstanten Lufttemperaturen über diesen Zeitraum nun auch mit statistischen Mittelwerten (z. B. Monatsmittelwerten) operieren zu können und glaubt wirklich, damit die täglichen Temperaturschwankungen umgehen zu können. Trugschlüsse sind offensichtlich in der Bauphysikszene weit verbreitet.
Den Grundstein für diesen Irrtum
legte jedoch bereits Prof. Gertis in "Das hochgedämmte massive Haus"
(BBauBl. 1983, H. 3, S. 151), indem er schrieb:
"Der Dämmwert (und damit der
k-Wert) beschreibt die Transmissionswärmeverluste durch ebene Außenbauteile
nicht nur im stationären Temperaturzustand, sondern auch bei beliebig
periodisch-instationären Randbedingungen im Periodenmittel in zutreffender
Weise, dabei kann es sich um eine Tagesperiode, eine Heizperiode oder einen
ganzen Jahres. bzw. Mehrjahreszyklus handeln. Der k-Wert stellt somit auch
eine instationäre Kenngröße dar, welche den stationären
Sonderfall mit einschließt".
Es ist schon recht erstaunlich, daß gerade die fatalen Irrtümer derart Furore machen und eine lawinenartige Verbreitung finden. Dies aber ist kein Einzelfall.
An dieser Stelle muß angemerkt werden:
Die Denkfolge ist doch nicht:
"Da für den k-Wert die Fouriersche
Wärmeleitungsgleichung zu Null gesetzt und damit der Beharrungszustand
beschrieben wird, darf keine Solarstrahlung und keine Speicherwirksamkeit
in Rechnung gestellt werden" (diese Einflüsse werden ja kontinuierlich
als unwesentlich negiert),
sondern die Feststellung muß
lauten:
"Wenn Solarstrahlung und Speicherwirksamkeit
vorliegen, dann darf nicht der Beharrungszustand angenommen und die Fouriersche
Wärmeleitungsgleichung Null gesetzt werden.
Bei diesen Irrungen und Wirrungen versucht man nun den Baufachleuten irgendwie weiszumachen, instationäre Verhältnisse würden auch durch den k-Wert "in zutreffender Weise" beschrieben werden ! Dies aber stimmt auf keinen Fall - ist mehr eine Wunschvorstellung.
Als letzten Ausweg müssen nun zum Beweis der "Richtigkeit" dieses wissenschaftlichen Fehlers die Normen und Verordnungen herhalten. Es wird versucht, die Gültigkeit des k-Wertes dadurch zu untermauern, indem auf bestehende Normen und Verordnungen hingewiesen wird. Dies aber ist der blamabelste "Beweis", den man heranziehen kann. Immerhin ist das dort Gedruckte nicht immer sachlich richtig.
So erstaunt es dann schon, daß im Mauerwerksbau aktuell 1999 zu lesen ist:
"Die Senkung des Bedarfes an Heizenergie beim Betrieb von Gebäuden gilt in besonderem Maße als Beitrag zur Sicherung der Zukunft. Der Umfang zu erzielender Energieeinsparungen gegenüber einem verabredeten oder technisch gewachsenen Ausgangsniveaus ist eine politische Frage. Vereinfachungen des Rechenverfahrens gegenüber der "Wirklichkeit" gehören ebenfalls in den politischen Raum. Die Fragen der Energieeinsparung gehören nicht zu den "allgemein anerkannten Regeln der Technik", die sich auch ohne Zwang einführen; sie haben Verordnungscharakter. Auf dem Verordnungsweg wird sogar die äußere Form und der Umfang der benötigten Nachweise, der "Wärmebedarfsausweis" nach § 12 WärmeschutzV festgelegt".
Es lohnt sich, diesen Text genau durchzulesen, enthält er doch fatale Tendenzen:
Das Dilemma begann mit dem grundsätzlichen Fehler, den k-Wert zur quantitativen Bestimmung von Energieverbräuchen zu verwenden.
Grundsätzliche Äußerungen zur DIN-Fortschreibung.
In DIB, 1999, Heft 5, Seite 64 "Ingenieure aller Länder ...!" schreibt Klaus Stiglat u. a.:
"Die Kritik an den Normen-Umfängen ist alt. Aber statt Abhilfe zu schaffen, werden Normen mit dem Überarbeiten immer länger, immer unüberschaubarer, immer unverständlicher. Das Lesen von Normen erspart immer mehr das Lesen von Fachaufsätzen; zumindest jenen, die Norm und Bildschirm für völlig ausreichende Arbeitsgrundlagen halten. Läßt du meine Formel stehen, stimme ich deiner zu, ist ein die Normen aufblähendes Ausschuß Spiel".
Bemerkenswert ist jedoch, daß ein DIN-Ausschuß diesen auch produzieren kann, denn oft bedeuten Normen fachlich einen technischen Rückschritt. Dies ist nicht verwunderlich, wird doch höchstrichterlich bestätigt, daß es sich "um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken". DIN sagt selbst, daß "durch das Anwenden von Normen sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln entziehe" und daß "jeder somit auf eigene Gefahr handele". Normen bewegen sich insofern in einem Freiraum, der voller bautechnischer Tücken ist.
Die DIN 4108 liefert hierfür zwei markante Beispiele.
1) Früher war eine trockene Konstruktion
Stand der Technik. DIN paßte sich dem an und deshalb hieß es
in der DIN 4108, "Wärmeschutz im Hochbau" früherer Jahre:
"Auch im Innern von unsachgemäß
aufgebauten Bauteilen kann Tauwasser auftreten, besonders dann, wenn sie
mehrschichtig und die Schichten unzweckmäßig hintereinander
angeordnet sind".
Tauwasser in der Konstruktion war
damals also nicht Stand der Technik und galt demzufolge als unsachgemäß!
Heute bietet die Industrie Chemieprodukte an, die bei Schichtkonstruktionen
wegen der ungenügenden Sorptionsfähigkeit und der gefährlichen
Diffusionsdichtigkeit automatisch zu Tauwasserbildungen führen.
Die DIN mußte deshalb "technisch
weiterentwickelt" werden. Die Auffassung von der Notwendigkeit einer trockenen
Konstruktion wurde korrigiert. Jetzt darf im Winter Tauwasser bis zu 1
Liter (bzw. ½ Liter) pro Quadratmeter auftreten, wenn dieses im
Sommer wieder ausdiffundiert !
Die dem Nutzer dienende Forderung
nach einer absoluten Trockenheit der Konstruktion wurde umgedeutet in eine
relative Trockenheit in Form einer jährlichen Bilanz. Laßt doch
die Konstruktion im Winter feucht werden, Hauptsache ist, daß sie
im Sommer wieder austrocknet. Welch ein technischer Fortschritt, wenn man
bedenkt, daß trockene Konstruktionen im Winter und nicht im
Sommer wichtig werden.
Was ist daraus abzuleiten? Fortschreibungen
von DIN-Normen entspringen meist den Wünschen der Industrie und nicht
den berechtigten Bedürfnissen der Bewohner.
2) Die DIN 4108 enthält bei den
Diffusionsberechnungen auch einen methodischen Fehler. DIN weist jedes
unbelüftete Dach, und sei es als Schichtkonstruktion bauphysikalisch
noch so falsch aufgebaut, als eine "nach DIN zulässige Konstruktion"
aus. Selbst bei Akzeptanz der eben erläuterten Mißstände
werden fehlerhafte Konstruktionen somit nicht mehr erkannt.
Im Gegenteil: falsche Konstruktionen
werden durch DIN legitimiert; dem Kunden wird Richtigkeit vorgegaukelt,
obwohl Feuchteschäden eintreten werden. All dies geschieht durch Mißbrauch
der Richtlinienkompetenz zusammengerufener "Experten", die alle die Fehlerhaftigkeit
dieses Sachverhaltes nicht erkannt haben.
Diese zwei Beispiele mögen zeigen, daß eine Fortschreibung von DIN-Vorschriften oft auch zweifelhaften Motiven entspringt.
Wenn dann noch, wie bei der DIN EN 832 geschehen, ernstzunehmende Hinweise verworfen werden, dann werden die Ingenieure von der Administration zu einem Volk von entmündigten Vollziehern degradiert. Diese Praxis einer Normenfortschreibung muß gestoppt werden. Es geht entschieden zu weit, wenn "interessierte Kreise" ihre fragwürdigen Thesen in Normen festschreiben lassen, um damit Richtigkeit zu dokumentieren. Neuerdings sollen Normen sogar per Dekret zu "allgemein anerkannten Regeln der Technik" erklärt werden können (EnEV, April 1999, § 15).
Nun liegt der Entwurf zur DIN 4108, Teil 2 vom Juni 1999 vor.
Folgende Anmerkungen sind vonnöten:
1) Speicherung wird gestrichen.
Schon bei der Überschrift der
DIN 4108, Teil 2, ist Protest erforderlich, denn hier werden entscheidende
Weichenstellungen vorgenommen, die wesentliche Einflüsse des Wärmeschutzes
ignorieren und das falsche Rechnen legalisieren. Statt "Wärmeschutz
im Hochbau - Wärmedämmung und Wärmespeicherung; Anforderungen
und Hinweise für Planung und Ausführung" (DIN 4108, Teil 2, August
1981) heißt es jetzt "Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden;
Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz".
Im Text wird dies wiederholt. In DIN 4108, August 1981, steht unter 1 Geltungsbereich: "Diese Norm enthält Anforderungen an die Wärmedämmung und Wärmespeicherung sowie wärmeschutztechnische...". In DIN 4108, Juni 1999, steht unter 1 Anwendungsbereich dagegen: "Diese Norm legt die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung von Bauteilen und an...". Das Wort Speicherung wird eliminiert. Dies dann auch noch gemäß Änderungen auf Seite 2 als "redaktionelle Überarbeitung" zu bezeichnen, ist eine Unverfrorenheit.
Ein geringer Energieverbrauch war schon seit jeher Bestandteil entwurflicher Überlegungen. Veröffentlichungen der 20iger Jahre zeigen dies deutlich. Warum wird diese selbstverständliche Grundforderung baulicher Planungsaufgaben nun als Überschrift verwendet und dafür die Speicherung gestrichen? Die Speicherung ist doch ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudewärmeschutzes. Dies zeigt die Fouriersche Wärmeleitungsgleichung (s. vorn). Es muß doch konsequent unterschieden werden zwischen stationären und instationären Zuständen. In der Realität kommen nur instationäre Zustände vor, der stationäre Beharrungszustand ist eine Fiktion. Mit dem k-Wert wird ausschließlich Dämmung beschrieben und damit wirklichkeitsfremd gerechnet. Wärmeschutz besteht aus Dämmung und Speicherung. Damit aber sind alle energetischen Aussagen auf Sand gebaut. Soll das Wort "Energieeinsparung" vielleicht nur all das Falsche kaschieren und davon ablenken (mit den Superdämmungen wird sowieso keine zusätzliche Energie mehr eingespart)?
Solange der k-Wert dazu diente, Heizkörper und Kessel zu dimensionieren, war der k-Wert ausreichend. Eine damit verbundene Überdimensionierung der Anlage wurde durch größere Stillstandszeiten ausgeglichen. Auch reichte der k-Wert aus, um Kondensat an der Innenoberfläche zu vermeiden - dies war der Zweck früherer Ausgaben der DIN 4108.
Wird jedoch der Heizenergiebedarf in den Vordergrund gestellt, dann versagt der k-Wert, er muß versagen. Die gerechneten Heizenergiebedarfswerte weichen von den tatsächlich erzielten Heizenergieverbrauchswerten eklatant ab. Dies ist vielfach nachgewiesen worden.
Wird aber nun trotzdem der (fiktive) Beharrungszustand zur Grundlage der Überlegungen, dann wird damit (fälschlicherweise) der k-Wert zum Gradmesser der Energieeinsparung erhoben. Die Hyperbelform der k-Wert-Funktion begrenzt aus Effizienzgründen jedoch den k-Wert nach unten. Die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1995 z. B. führen zu effizienzlosen Superdämmungen, die nicht in der Lage sind, noch wesentliche zusätzliche Energieeinsparungen zu erzielen - aus mathematischen Gründen. Ab ca. 10 cm Dämmung kann keine nennenswerte Energie mehr eingespart werden, es wird nur viel Dämmstoff unnütz eingebaut. Die "berechneten" Energieeinsparungen sind Phantomwerte. Hier wird das durchaus ernst zu nehmende Argument "Energieeinsparung" schändlich mißbraucht.
2) Wesentliche Energieeinparmöglichkeiten
werden mißachtet.
Es stimmt einfach nicht, wenn im Vorwort
steht: "Der Wärmeschutz und die Energieeinsparung umfassen alle
Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeübertragung durch die
Umfassungsflächen eines Gebäudes und durch die Trennflächen
von Räumen unterschiedlicher Temperaturen".
Infolge der Speicherfähigkeit
von Massivbauten versagt der k-Wert, er hat keine Aussagekraft mehr. Soll
nun mit dieser Formulierung per Normtext das Falsche zum Richtigen gewendet
werden? Dies wäre eine skandalöse Entwicklung - auch von DIN
!
Die Ignoranz gegenüber der Speicherung drückt sich auch im Fehlen der früheren Tabelle 2 "Mindestwerte der Wärmedurchlaßwiderstände 1/L und Maximalwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten k für Außenwände, Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und Dächer mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse unter 300 kg/m² (leichte Bauteile)" aus. Immerhin kam hier deutlich zum Ausdruck, daß fehlende Masse, also fehlende Speicherfähigkeit durch eine erhöhte Dämmung ausgeglichen werden muß. Dieses wärmetechnische "Grundgesetz" wird somit verschwinden; es stört offensichtlich die Dämmungstendenzen bis hin zur unwirtschaftlichen Maximaldämmung. Es ist bautechnisch nicht zu akzeptieren, daß Speicherung völlig aus dem Bewußtsein der Baufachleute getilgt werden soll.
Dies hängt sehr wahrscheinlich mit der "neuen", jedoch falschen Definition von leichter und schwerer Bauweise zusammen. Während die Erfahrung zeigt, daß schwere Bauweisen über 300 kg/m³ infolge der Speicherfähigkeit energetische Vorteile gegenüber der leichten Bauweise unter 300 kg/m³ aufweisen (s. die Tabellen 1 und 2 der alten Fassung der DIN 4108, Teil 2), wird neuerdings versucht, schwere und leichte Bauweise anders zu definieren (IBP-Bericht REB-5/1996). Dies hängt mit der überall proklamierten, jedoch nicht vorliegenden energetischen Vorrangigkeit von Wärmedämmverbundsystemen zusammen. Wird eine schwere Wand zur Seite der Temperaturveränderung hin mit einer Wärmedämmung versehen, so handele es sich um eine leichte Wand; fehlt die Wärmedämmung, dann sei es eine schwere Wand, so wird argumentiert.
Mit dieser Festlegung wird zumindest folgendes ausgesagt:
Insofern wird im Vorwort schon richtigerweise gesagt, der Wärmeschutz habe Bedeutung für:
4) Unzumutbare Handhabung für
den Nutzer.
Es stören die vielen Verweise.
Die DIN 4108, Teil 2, Juni 1999, enthält in den wesentlichen Punkten
keine Rechenanweisungen mehr, sondern verweist auf andere DIN-Normen. Hier
sind v. a. die DIN EN 832 und die DIN V 4108-6, die beide das nur
für den Beharrungszustand zutreffende und deshalb realitätsfremde
k-Wert-Verfahren zum Inhalt haben, zu nennen. Diese beiden Normen sind
in der Anwendung völlig praxisfremd - ein Werk bautechnisch unwissender
Theoretiker. Die DIN V 4108-6 enthält allein 135 Kurzzeichen, wahrlich
ein Werk von Paranoikern und ein Eldorado für Software-Freaks.
Auch die DIN EN ISO 6946 ist hier
einzuordnen. Was sich die Akademikerzunft bei der Formulierung gedacht
hat, ist nicht nachvollziehbar - es grenzt, weil völlig praxisfremd,
schon an akademischen Unsinn. Dabei wurde so ganz nebenbei Thermodynamik
(Wärmeleitung, Wärmeströmung) und Quantenmechanik (Wärmestrahlung)
in unzulässiger Weise vermischt. Physikalisch ist dies ein Fauxpas.
Darüber hinaus geben die Seiten
3 und 4 des Entwurfes einen Einblick, wie z. T. sehr fragwürdige DIN-Vorschriften
sich des Bauens bemächtigen. Damit wird DIN-Gläubigkeit und Vollzugsmentalität
gestärkt; damit entfernt man sich immer mehr vom Ingenieursdenken,
eigenes Denken ist nicht mehr gefragt. Es regiert die CD-ROM.
Diese DIN-Gläubigkeit führt sogar zu der absurden Situation, daß Hinweise auf nachweisbare Fehler, Trugschlüsse und Irrtümer, die in den Normen und Verordnungen festgeschrieben werden sollen oder bereits sind, mit der Begründung verworfen werden, die Hinweise entsprächen nicht den Verordnungen und Normen und müßten deshalb zurückgewiesen werden. Ein System, das sich selbst bestätigt.
Fazit: Steht erst einmal etwas in der Norm, und sei es selbst das Dümmste, dann wird dieser Sachverhalt als durchaus legitim und richtig angesehen und damit sanktioniert. Es sei ja, von wem auch immer, so beschlossen worden !
5) Wirtschaftlichkeit ist nicht
gefragt.
Bedeutsam ist die Tatsache, daß
in der DIN 4108, Ausgabe August 1981, in "Zweck des Wärmeschutzes"
noch der Hinweis enthalten ist, man möge im Einzelfall prüfen,
ob über die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (1977) hinausgehende
Maßnahmen wirtschaftlich zweckmäßig seien. Damals waren
die Anforderungen ja noch moderat und dieser Hinweis durchaus berechtigt.
Heute dagegen fehlt dieser Hinweis.
Der Grund liegt einzig und allein darin, daß die festgelegten Anforderungen
in der WSchVO 1995 in der Mehrzahl unwirtschaftlich sind - schuld daran
ist die Hyperbel. Heute werden deshalb andere Hebel angesetzt, um diesen
unwirtschaftlichen Konstruktionen zum Durchbruch zu verhelfen: Bußgeldvorschriften
(§ 18 der EnEV vom April 1999) üben Zwang aus und suggerieren
"verordnungswidriges" Verhalten. Auch werden Finanzierungshilfen an die
Übererfüllung der Wärmeschutzverordnung geknüpft, so
daß der unwissende Bauherr dies selbst fordert - ein makabres Spielchen.
Was sich hier abspielt, ist Diktatur der administrativen Obrigkeit.
6) Systemgrenze.
Bei den Definitionen ist einiges anzumerken.
In 3. 1. 1. wird die Systemgrenze entweder an der Außenoberfläche
(was richtig wäre), oder an der Grenze der beheizten Zone, über
die eine Wärmebilanz mit einer bestimmten Raumtemperatur erstellt
wird, angenommen. Das Letztere, also die Tapetengrenze, ist Normalfall
der Wärmebilanzen, auch bei den Forschungsarbeiten (es wird z. B.
die innere Wärmestromdichte gemessen und - fälschlicherweise
- geradlinig extrapoliert in der Annahme, dann sei der k-Wert wieder gültig).
Aber gerade eine solche Vorgehensweise ignoriert das energetische Geschehen
in einer Außenwand, das bei Lufttemperaturänderungen und absorbierter
Solarstrahlung infolge unterschiedlicher Speicherfähigkeit auch unterschiedlich
auf diese Einflüsse reagiert. Mit dieser Systemgrenze bleibt man beruhigt
beim Beharrungszustand, man rechnet mit dem k-Wert.
7) Mindestwärmeschutz.
Die oft anzutreffende Schimmelpilzbildung,
die durch falsche bautechnische Empfehlungen in der Vergangenheit ausgelöst
wurde (in Unkenntnis der naturgesetzlichen Zusammenhänge wurde stets
die Dämmung bemängelt), hat Wirkungen hinterlassen. Nun werden
in
3. 1. 2. die Therapievorschläge
erweitert - wiederum in unrealistischer Manier und in Unkenntnis: "Wärmebrückenfreie"
Innenoberflächen sollen her, um Schimmelbildung zu vermeiden. Zur
Aufklärung für praxisfremde Akademiker: Es gibt keine wärmebrückenfreien
Konstruktionen. Wer einen 1:20 Schnitt durch die Fassade einmal gezeichnet
hat, der weiß das - nur "hochkarätige" Akademiker kennen sich
da nicht aus. Ursache der Kondensatbildung an der Innenoberfläche
ist fast in allen Fällen die zu hohe Luftfeuchtigkeit. Beweis: Die
alte DIN 4108 war eine Hygienenorm mit dem Ziel, Schimmelpilze zu vermeiden
- und dazu waren die damaligen k-Werte völlig ausreichend. Erst der
Einbau der dichten Fenster mit dem Wegfall einer "Grundlüftung" führte
dann automatisch zu den hohen Innenraumfeuchten und der damit zusammenhängenden
gesundheitsgefährdenden Schimmelbildung.
8) Energiesparender Wärmeschutz.
In 3. 1. 3. glaubt man ernsthaft,
durch Einhaltung der "vorgegebenen Anforderungen" den Heizenergiebedarf
eines Gebäudes begrenzen zu können. Irrtum, denn nicht der k-Wert
bestimmt den Heizenergiebedarf allein (dies nur beim Beharrungszustand),
sondern auch die Speicherfähigkeit der Außenwände (s. Fouriersche
Wärmeleitungsgleichung). Wenn es um den energiesparenden Wärmeschutz
geht, versagt der k-Wert. Das sollte endlich begriffen werden.
9) Wärmebedarf, Energiebedarf,
Energieverbrauch.
In 3. 1. 4. bis 3. 1. 6. werden für
diese Begriffe die Definitionen geliefert. Aber immer handelt es sich um
Rechnungen, die den k-Wert zur Grundlage nehmen, wenn es darum geht, diese
Begriffe quantitativ zu füllen - also meist falsche Berechnungen.
Auch wenn zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Innenraumtemperatur der
Verbrauch festgestellt wird, wird der nicht zutreffende Beharrungszustandes
angenommen. Immer, wenn gerechnet wird, wird falsch gerechnet.
10) Sonneneintragskennwert.
In 3. 1. 7. wird es sonnenklar. Bei
dynamischen Überlegungen am Gebäude handelt es sich ausschließlich
um den Sonnenenergieeintrag von transparenten Außenbauteilen zur
Vermeidung von Überhitzungen im Sommer.
Im Winter gibt es ebenfalls einen
"Sonneneintragskennwert" von transparenten Außenbauteilen (die kFeff-Werte),
aber eben auch einen nicht erwähnten, weil geleugneten Sonneneintragswert
von nichttransparenten Außenbauteilen (die keff-Werte).
Solange diese naturgesetzliche Tatsache ignoriert wird, sind all die "Energiesparvorschläge"
fragwürdig.
11) Fehlerhafte Feststellung.
In "4 Grundlagen des Mindestwärmeschutzes"
steht unzweideutig: "Der Wärmeschutz eines Raumes ist abhängig
von dem Wärmedurchlaßwiderstand bzw. dem Wärmedurchgangskoeffizienten
der Bauteile (Wände, Decken, Fenster und Türen) und deren Anteil
an der wärmeübertragenden Umfassungsfläche".
Dies ist bei der jetzigen Sichtweise von Wärmeschutz mit dem Trend superkleiner k-Werte eine Falschaussage (s. "Die Herkunft des k-Wertes und Hyperbeltragik). Wenn Normen noch einen Hauch von Seriosität bewahren wollen, dann haben solche Sequenzen hier nichts zu suchen. Es geht nicht an, daß durchaus früher als richtig geltende Aussagen, die jedoch bei dem heutigen bautechnischen Dämmungs-Trend nicht mehr gelten, übernommen werden. Früher war die DIN 4108 eine Hygiene-Norm, heute soll sie zu einer Energiespar-Norm umfunktioniert werden. Dies ist fachlich nicht haltbar, soll aber durch "Norm" festgeschrieben werden.
Was würde man denn zu einem Firmenmanagement sagen, das als oberstes Ziel "die Reinhaltung der Luft" proklamiert, dann aber produktionsbedingt ständig die Luft vergiftet?
12) Erfahrungswissen wird in der
Norm systematisch verwässert.
In der Fassung von 1981 steht unter
4. 2. 1. 6: "Geschlossene, möglichst dicht schließende Fensterläden
und Rolläden vermindern den Wärmedurchgang durch Fenster erheblich".
In der Neufassung steht dagegen: "Geschlossene,
möglichst dichtschließende Fensterläden und Rolläden
können den Wärmedurchgang durch Fenster vermindern".
Welch ein Unterschied in der Aussage. Fenster- und Rolläden haben sich seit jeher bewährt - auch energetisch. Da aber heute alles "gerechnet" werden muß und wenn dann in den Berechnungen der temporäre Wärmeschutz, der im Entwurf zur WSchVO 1995 noch enthalten war, wegfällt, weil damit die "neuen Wärmeschutzgläser hinfällig werden", dann braucht man sich nicht zu wundern, daß die Norm sich mehr und mehr vom Erfahrungswissen entfernt und statt dessen weitgehend die Interessen der Industrie, aber nicht die Interessen des Bauherrn berücksichtigt (s. vorn). Bautechnische Erfahrungen werden dem profitablen Umsatz geopfert und über Bord geworfen.
13) Unbequeme Aussagen werden getilgt.
Der Abschnitt 4. 2. 2. der alten Fassung
von 1981 fehlt in der neuen Fassung vom Juni 1999. Dort wurde noch gesagt:
"Der Wärmedurchlaßwiderstand 1/L
eines Bauteiles dient der Beurteilung der Wärmedämmung". Dies
stimmt, denn der Wärmeschutz besteht aus Dämmung und Speicherung;
insofern dient der Wärmedurchlaßwiderstand 1/L
der Beurteilung der Wärmedämmung, nicht aber des Wärmeschutzes.
Diese Klarstellung ist wichtig. Wollte man mit dem Streichen dieses Abschnittes
die Brisanz dieser Klärung aus dem Verkehr ziehen?
Weiter hieß es unter 4. 2. 2:
"Der Wärmedurchgangskoeffizient k dient der Beurteilung des Transmissionswärmeverlustes
...". Diese Aussage gilt jedoch nur für den Beharrungszustand, dies
wird immer wieder vergessen. Da der Beharrungszustand aber in Realität
kaum vorliegt, stimmt diese Aussage in den seltensten Fällen - auch
dies wird immer wieder vergessen. Die DIN 4108, Teil 5, Berechnungsverfahren,
enthält lediglich Formeln nur für den Beharrungszustand; dies
sollte man sich immer wieder klar machen !
14) Praxisfremde Konstruktionen
werden sanktioniert.
In der Fassung von 1981steht noch
unter 4. 2. 4: "Durch undichte Anschlußfugen von Fenstern und Türen
sowie durch sonstige Fugen insbesondere bei Außenbauteilen treten
infolge Luftaustausches Wärmeverluste auf. Eine Abdichtung dieser
Fugen ist deshalb erforderlich".
In der Neufassung steht dagegen in
4. 2. 3: " Durch undichte Anschlußfugen von Fenstern und Außentüren
sowie durch sonstige Undichtheiten, z. B. Fugen, insbesondere von Außenbauteilen
und Rollädenkästen treten infolge des Luftaustauschs Wärmeverluste
auf. Die Außenbauteile müssen dem Stand der Technik entsprechend
luftdicht sein. Sie tragen in keinem Fall zum erforderlichen Luftaustausch
bei. Eine dauerhafte Abdichtung von Undichtheiten erfolgt nach DIN V 4108-7".
Hier wird es deutlich: Während die alte Fassung noch eine eindeutige Aussage enthielt (Abdichtung ist erforderlich), muß nach der neuen Fassung diese Abdichtung "dem Stand der Technik" entsprechen, v. a. bei sonstigen Undichtheiten. Das heißt im Klartext: Bei der heutigen propagierten Skelettbauweise mit Klebetechnik ist eine Dichtheit konstruktiv kaum herzustellen (die vielen Feuchteschäden beweisen es). Da hilft auch nicht der Hinweis auf DIN V 4108-7; die dort vorgeschlagenen Details sind in Gänze kaum durchführbar und von dauerhaft kann dabei auch keine Rede sein.
Statt nun eine bewährte dichte
Bauweise zu wählen (Massivbau), wird die Blower-Door-Prüfung
erfunden. Damit nun aber "kontrollierbare" Grundlüftungen durch Undichtheiten,
wie sie früher beim undichten Fenster auftraten, von vornherein rechnerisch
nicht berücksichtigt werden können, wird gleich in der Norm festgeschrieben,
daß sie "in keinem Fall zum erforderlichen Luftaustausch des Gebäudes
beitragen". Was ist das für eine Logik !
Warum erfolgt dieser einschränkende
Hinweis? Luftaustausch ist doch Luftaustausch; wichtig ist doch ausschließlich,
daß dieser zu keinen Feuchteschäden führt. Dies war z.
B. beim undichten Fenster der Fall.
Bei der heutigen Leichtbauweise, die
obendrein noch als unbelüftete Konstruktion empfohlen wird, führen
Undichtheiten zu fatalen Feuchteschäden. Dies ist der eigentliche
Grund, weswegen so penetrant auf die Dichtheit des Gebäudes hingewiesen
wird. Das ganze Gebäude muß dicht sein, sonst kann es
verdammt feucht werden. Eine solche Gefahr besteht immer. Um aber diese
konstruktiven Fragwürdigkeiten nicht zu offenbaren, werden
als Grund der notwendigen Dichtheit die damit verbundenen Wärmeverluste
genannt; diese aber sind quantitativ unerheblich. Wenn in der DIN etwas
später empfohlen wird, einen durchschnittlichen Luftwechsel von 0,5
h-1 durch Planung sicherzustellen, spielen ein paar Undichtheiten
energetisch überhaupt keine Rolle. Dies bedeutet doch immerhin einen
zwölffachen Luftwechsel pro Tag/Nachtperiode (in der Wärmeschutzverordnung
wird ein über 19facher Luftwechsel berücksichtigt).
Was soll eigentlich heißen:
"durch Planung" sicherzustellen? Ist in Zukunft beabsichtigt, alles nur
"planerisch" sicherzustellen, weil es in der Praxis nicht funktioniert
bzw. nicht vollzogen wird? Die weitgehend "akademisch-theoretischen Schreibtischaktivitäten"
lassen dies vermuten; immerhin besteht schon derart viel Unpraktikables
in den Normen und Verordnungen, daß dieser Verdacht berechtigt erscheint.
15) Wärmeschutz im Sommer.
Die Texte zu 4.3 "Wärmeschutz
im Sommer" dienen nur der einen Sorge, Überhitzungen der Innenräume
zu vermeiden. Frühere Forschungen auf diesem Gebiet galten deshalb
der Aufgabe, Kühllasten quantitativ zu bestimmen. Dies ist auch der
Grund, weswegen nur Solarstrahlung durch Fenster betrachtet wurde, da bei
der damals üblichen massiven Außenwand von dieser Seite keine
Gefahr einer Überhitzung vorlag. Überhitzungen können, wie
es richtig heißt, durch speicherfähige Bauteile vermieden werden.
Dies kommt in 4. 3. 6. zum Ausdruck,
hier heißt es dann: "Wirksam sind nur Bauteilschichten raumseits
von Wärmedämmschichten". Dies zeigt zweierlei:
Übrigens: Ein entsprechender Hinweis
für das winterliche Raumklima fehlt im Abschnitt
4.2 "Wärmeschutz im Winter".
Dies ist nach der Sichtweise der Industrie auch verständlich, denn
im Winter wirkt sich eine Außendämmung ungünstig
auf das Raumklima aus!
Das spezielle Aufgabenfeld einer Kühllastberechnung für den Sommer tangiert keineswegs die Frage der Speicherung absorbierter Solarstrahlung durch Außenwände im Winter. Auf das letztere bezogene "Forschungen" beschränken sich peinlicherweise auf das Ziel, die "Richtigkeit" des nur für den Beharrungszustand geltenden k-Wertes nachzuweisen - und dies geschieht dann mit teils dubiosen Mitteln.
16) Unterscheidung von schweren
und leichten Bauteilen.
Gemäß Abschnitt 5. 2. 1
"Anforderungen an ein- und mehrschichtige Massivbauteile" gelten bei Bauteilen
mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse von mindestens 100 kg/m²
die Grenzwerte der Tabelle 3 (bei Außenwänden dann 1,2 m²K/W).
Nach Abschnitt 5. 2. 2. "Anforderungen
an leichte Bauteile Rahmen und Skelettbauarten" gelten für Bauteile
mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse von unter 100 kg/m² erhöhte
Anforderungen mit einem Mindestwert von generell 1,75 m²K/W.
Hier sind mehrer Anmerkungen vonnöten:
Diese wesentliche Änderung der Definition von schwerer und leichter Bauweise nun ebenfalls als redaktionelle Überarbeitung anzusehen, grenzt schon an eine bewußte Verdummung der Baufachwelt.
17) Niedrige Innentemperaturen.
Für Gebäude mit niedrigen
Innentemperaturen werden für Bauteile als Mindestwert ein Wärmedurchlaßwiderstand
genannt, der in der 81er Fassung für normaltemperierte Gebäude
gilt (0,55 m²K/W). Der Trend ist unverkennbar: Nur die Anforderungen
in Form der k-Werte werden verschärft. Dies ist ein Vorgehen, das
durch die Effizienzlosigkeit kleiner k-Werte seine mathematischen Grenzen
erfährt. Diese falsche Entwicklung wirkt sich allerdings erst bei
der Wärmeschutzverordnung 1995 und in erhöhtem Maße bei
der EnVO aus.
18) Vermeidung niedriger Innenoberflächen-Temperaturen.
In Abschnitt 6.1 werden die Anforderungen
genannt, um Schimmelpilzbildung zu vermeiden.
Zunächst ist einmal grundsätzlich
festzustellen, daß Schimmelpilzbildung nur bei einer Konvektionsheizung
auftreten kann, da die Oberlächentemperatur der Wand immer niedriger
als die Lufttemperatur ist. Dagegen wird bei einer Strahlungsheizung Schimmelpilzbildung
generell vermieden, da hier die Wandtemperatur immer höher als die
Lufttemperatur ist; Strahlung erwärmt erst die Wand - und dann die
angrenzende Luft.
Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung
wird ein Temperaturfaktor fRsi definiert, der den Wert 0,7 nicht
unterschreiten darf. Unter Berücksichtigung der geltenden Randbedingungen
wird damit automatisch eine innere Oberflächentemperatur von mindestens
12,5 °C garantiert. Eine Absenkung der Oberflächentemperatur gegenüber
der Raumlufttemperatur um 7,5 °C wird also zugestanden. Die Taupunkttemperatur
der Innenraumluft darf somit nicht niedriger als 12,5°C liegen, sonst
kommt es zur Kondensation. Nach DIN 4108, Teil 5, Tabelle 1 der Fassung
von 1981 können hierfür folgende Innenraumklimadaten abgelesen
werden: 18°C und 70 % rel. F.; oder 20°C und ca. 62 % rel. F.;
oder 22°C und 55 % rel. F.; oder 24°C und ca. 44 % rel. F.; wie
man sieht, eine breite Palette möglicher Innenklimate.
Nun stellt sich natürlich die Frage, welche k-Werte diese Oberflächentemperatur gewährleisten (bei aller Skepsis zum k-Wert)? Über den Temperaturfaktor fRsi (0,70) kann hierfür auch der k-Wert bestimmt werden. Unter Berücksichtung der vorgegebenen Randbedingungen wird dann:
(W/m²K)
Der bisher übliche Rsi-Wert (bisher 1/ai-Wert) von 0,13 m²K/W würde damit einen k-Wert von 2,31 W/m²K erforderlich machen. Dies entspricht auch der Erfahrung in der Vergangenheit; die geltende DIN-Norm berücksichtigt diese Größenordnung. Dies zeigt aber auch, daß für die Schimmelpilzbildung nicht ein "zu schlechter" k-Wert, sondern eine zu hohe relative Feuchte der Innenraumluft verantwortlich zeichnet (auch hier wird der Kunde falsch oder zumindest unzureichend informiert).
Nun paßt jedoch ein k-Wert von 2,31 W/m²K zur Vermeidung von Schimmelpilzen überhaupt nicht ins Konzept. Also wird flugs der innere Wärmeübergangswiderstand geändert; und so steht als Randbedingung der gegenüber dem 1/ai-Wert von 0,13 m²K/W fast doppelte Wert: Rsi = 0,25 m²K/W. Mit diesem Wert ergibt sich dann ein notwendiger (?) k-Wert von 1,2 W/m²K - so liegt man dann wieder näher an der Tabelle 3; dort wird ein Wärmedurchlaßwiderstand von 1,2 m²K/W gefordert, was einem k-Wert von etwa 0,73 W/m²K entspricht. Nur mit Manipulationen an den Randbedingungen können oft schon die erwünschten Ergebnisse erzielt werden.
19) Vermeidung erhöhter Transmissionswärmeverluste.
Bei den rechnerisch quantifizierten
theoretischen Transmissionswärmeverlusten über den (nicht zutreffenden)
k-Wert ist man nun stets bedacht, erhöhte Verluste zu vermeiden -
und klammert sich jetzt an die Wärmebrücken. Bei monolithischen
Konstruktionen ist der Einfluß von Wärmebrücken sehr gering,
dagegen steigt bei Schicht- und Dämmkonstruktionen der Einfluß
potentiell an. Relativ gesehen kann das bei Schichtkonstruktionen das Vielfache
des k-Wertes ausmachen, bei monolithischen Konstruktionen ist der Einfluß
vernachlässigbar klein.
So ist es ein eklatanter Mißbrauch
von Treu und Glauben, wenn in 6. 2. 3. ungedämmte Bauteile mit einer
Wärmeleitfähigkeit l
>0,5 W/mK für unzulässig erklärt werden. Hier drückt
sich wiederum das permanente Unverständnis für speicherfähige
Baustoffe aus. Speicherung der Solarstrahlung durch Außenbauteile
ist aus dem Bewußtsein "theoretischer Bauphysiker" wohl endgültig
verschwunden. Schwere Massivbauteile werden mit dieser Festlegung per "DIN-Norm"
ausgegrenzt. Globalisierter Marktverdrängungswettbewerb mit staatlicher
Hilfe zugunsten schlechter Konstruktionen - ein Skandal.
Die Praxis der Thermografie mag hier
durch falsche Schlußfolgerungen diese Irrtümer verstärken.
Zumindest sei auf eine mögliche Fehldeutung bei der angewandten Thermografie
hingewiesen. Handelt es sich um speicherfähiges Material (mit entsprechend
höherem k-Wert), das am Tage Solarenergie absorbiert und demzufolge
hohe Außenoberflächentemperaturen aufweist, so wird diese hoch
temperierte Wand bei Wegfall der Solarstrahlung (abends und nachts) stark
abstrahlen, was sich auf dem thermografischen Bild als "rote Energieverlustfläche"
abzeichnet.
Nun wird fälschlicherweise argumentiert:
Deutlich sei der "schlechte" k-Wert zu erkennen, die Dämmung sei unzureichend,
es müsse nachgedämmt werden".
Der Sachverhalt ist jedoch ein völlig
anderer: Die abstrahlende Energie stammt von der tagsüber absorbierten
Solarstrahlung und nicht vom Heizsystem des Gebäudes. In Verkennung
dieser Tatsache wird sogar mit dem thermografischen Bild die stationäre
k-Wert-Berechnung scheinbar bekräftigt, in Wirklichkeit zeigt das
Bild aber die Wirksamkeit absorbierter Solarenergie bei Massivbauten.
Insofern werden sich Wärmebrücken, wenn sie aus massiven Baustoffen bestehen, auch nicht so gravierend auswirken, da diese Teile Solarenergie auch besser absorbieren als der Normalquerschnitt. Wärmebrückenprobleme müssen also nur unter Berücksichtigung der Speicherfähigkeit der Baumaterialien behandelt werden.
20) Luftdichtheit von Bauteilen.
Wenn unter 7.1 "Außenbauteile"
behandelt werden, dann erwartet man auch noch 7.2 etc. Diese Abschnitte
fehlen jedoch.
Zur Luftdichtheit ist bereits in 14)
"Praxisfremde Konstruktionen werden sanktioniert" Stellung bezogen worden.
Im Abschnitt 7 fällt besonders
die Vielzahl der Verweise auf andere DIN-Normen auf. Man sollte einmal
die Seiten aller zitierten Normen zusammenzählen und sich dann fragen,
ob all dies praxisnah und praktikabel ist. Die Lektüre dieser Norm
verstärkt den Eindruck, nicht Klärung von Sachverhalten ist das
Ziel, sondern die permanente Verwirrung durch ein Überangebot von
Informationen. Diese Informationsflut schafft das geistige Chaos. Vielleicht
ist das sogar beabsichtigt, dann können sich die Verfasser noch als
"über den Dingen stehende Experten" gegenseitig feiern.
Karl Steinbuch schreibt in seinem
Buch: Maßlos informiert. Die Enteignung unseres Denkens: "Es ergibt
sich zwangsläufig aus dem gegenwärtigen Umgang mit der Information,
der - ähnlich dem Umgang der Alchimisten mit ihren Elixieren - mit
Verstand und Verantwortung wenig, mit Unverstand, Täuschung und Betrug
aber viel zu tun hat. Wir werden zugleich informiert, verwirrt und betrogen,
wir sehen kaum mehr die Wirklichkeit, fast nur noch Kulissen und Spiegelbilder".
21) Sommerlicher Wärmeschutz.
In 8.1. "Allgemeines" werden die Einflußgrößen
aufgezählt und dabei wird ausschließlich der Sonneneintrag durch
die Fenster erwähnt und nur hier wird dann zur Vermeidung von Überhitzungen
die Speicherfähigkeit genannt, allerdings nur die der Innenbauteile.
Diese Beschränkung auf die Innenbauteile ist nicht korrekt, denn speicherfähige
Außenbauteile sind genauso willkommen.
Da jedoch im Winter der Außenwand
fälschlicherweise nur Dämmungseigenschaften zugewiesen werden
(falsche k-Wert-Beharrungstheorie), ist diese Beschränkung auf die
Innenbauteile wohl eine zwangsläufige Folge dieser falschen Annahme.
Eine Gebäudeaußenkonstruktion
muß jedoch günstige Eigenschaften im Sommer und im Winter
aufweisen. Insofern ist die "Leichtkonstruktion" durch unzureichendes Speichervermögen
sowohl im Winter (Verzicht auf die kostenlose Solarenergie) als auch im
Sommer (Barackenklima) energetisch und raumklimatisch immer im Nachteil.
"High Tech" und aufwendige Gebäudeausrüstungen können diese
Mängel nie beseitigen, höchstens mildern.
Mit der Einhaltung der hier definierten Anforderungen wird jedoch keineswegs der sommerliche Wärmeschutz garantiert. Es heißt immerhin: "Damit ... Gebäude im Sommer möglichst ohne Anlagentechnik mit Kühlung auskommen, und zumutbare Temperaturen nur selten überschritten werden, darf der ...". Im Klartext heißt dies doch: Anlagentechnik mit Kühlung kann trotzdem notwendig werden und unzumutbare Temperaturen können trotzdem auftreten. Diese verbale Einschränkung ist offensichtlich notwendig, denn methodisch geht bei der Formulierung einiges daneben.
Die Tabelle 6 bestimmt die Bedingungen, bei denen der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes entfallen kann. Den Bedingungen liegen aber Werte der Klimaregion B zugrunde. Was hat bei einer solchen Einschränkung dann die Tabelle 6 noch für einen Sinn ?
22) Sonneneintragskennwert.
Bei der Berechnung des Fensterflächenanteils
f im Abschnitt 8.2 werden als Fensterfläche AW alle Fenster
berücksichtigt, als Bezugsgröße jedoch nur die "Hauptfassade".
Wirrer geht es nicht. Was hier "errechnet" wird, sind zwar Zahlen, die
aber bei solchen Festlegungen doch wohl recht willkürlich zustande
kommen.
In der Tabelle 7 des Abschnittes 2
werden die Abminderungsfaktoren FC aufgelistet. Dabei wird geringe
Transparenz (unter 10%) und höhere Transparenz (unter 30%) unterschieden.
Wer stellt in der Praxis den Grad der Transparenz fest?
Ein außenliegender Stoff mit
höherer Transparenz (er läßt mehr Sonnenstrahlung durch)
erhält einen Abminderungsfaktor von 0,4 (nur 40% des Gesamtenergiedurchlaßgrades
g werden in Ansatz gebracht). Ein Vordach oder eine Loggia, die ja nun
überhaupt keine Sonnenstrahlen zur Fensterscheibe gelangen lassen,
erhalten dagegen einen Abminderungsfaktor von 0,5 ; hier also müssen
50% des Gesamtenergiedurchlaßgrades der Verglaseung in Ansatz gebracht
werden, also mehr als beim hochtransparenten Stoff. Mit Logik hat dies
nichts mehr zu tun!
Bei Markisen wird die Regelungswut
noch weiter getrieben. Hier werden Winkel angegeben, die "gemäß
Norm" eingehalten werden müssen, um "möglichst ohne Anlagentechnik"
auszukommen. Dabei verändern sich die Winkel je nach Himmelsrichtung
sprunghaft. Sachlich/fachlich ein Vorgehen, das an der Realität völlig
vorbei geht. Wird hier der Regelungsfanatismus nicht zu weit getrieben?
Mit solchen "Normen" wird die Basis für juristische Streitereien (Minderungen)
geschaffen, sie werden förmlich herausgefordert. Aber vielleicht ist
das sogar der Sinn solch verworrener Festlegungen. Bei dem Überangebot
von Juristen müssen auch diese beschäftigt werden - die Juristenriege
wird dankbar sein - und führt schon fleißig "Fortbildungsveranstaltungen"
durch.
Dieser Unfug findet in den Tabellen
6 und 7 der DIN 4108-6 seine Ergänzung. Die Verrücktheiten nehmen
kein Ende - sie werden statt dessen komplexer.
23) Höchstwerte des Sonneneintrags.
In Abschnitt 8.3 "Anforderungen" wird
das Zustandekommen des zulässigen Höchstwertes Smax
erläutert: Einem Grundwert 0,18 werden in Bonus/Malus-Form Korrekturwerte
zugeordnet, die den Höchstwert dann bestimmen. In Tabelle 8 werden
die Zuschlagswerte aufgeführt. Immerhin wird dem "Barackenklima" von
Leichtkonstruktionen Rechnung getragen, indem leichte und extrem leichte
Bauarten Maluswerte erhalten.
Bedauerlicherweise kann dem (rein
rechnerisch und per Norm) entgegengesteuert werden, wenn Sonnenschutzgläser
(gesundheitliche Bedenken durch Lichteinbuße) verwendet werden und
eine erhöhte Nachtlüftung (mit mindestens einem 1,5fachen Luftwechsel
pro Stunde) gewährleistet wird. Teure Sonnenschutzgläser und
eine Abluftanlage mit erhöhten Energieverlusten sind die Folgen.
Unverständlich bleibt, warum
Sonnenschutzverglasung mit einem g < 0,4 nochmals einen Bonus erhält,
wenn dieser Aspekt bereits mit der Formel (4) berücksichtigt wird.
Damit wird die Verwendung von Sonnenschutzgläsern zweimal honoriert,
was einer Wettbewerbsverzerrung gleichkommt. Oder soll dem Vertrieb von
Sonnenschutzgläsern auf diese unredliche Art Vorschub geleistet werden?
Darüber hinaus sei die Frage
erlaubt, woher bei der Formel (6) der Basiswert 0,18 stammt? Es sieht nach
"Hinrechnerei" aus.
Schlußbemerkung
Es bedeutet eine technische Fehlentwicklung,
die DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau", die als Hygienenorm zu betrachten
war, nun in eine Energiesparnorm umwandeln zu wollen.
Wenn DIN noch ernst genommen werden
will, dann muß diese Fehlentwicklung verhindert werden. Richterliche
Urteile weisen schon den Weg, DIN nicht mehr als das anzusehen, was es
einst einmal war. Es ist zu hoffen, daß auch die Richter diesem Treiben
Grenzen setzen.
Die Grundstruktur der DIN 4108, Teil 2, weicht von den eigentlichen Aufgaben einer DIN in wesentlichen Punkten ab. Statt leicht zu handhabende Hinweise für den Wärmeschutz zu geben, werden Rechenalgorithmen präsentiert, die einmal recht willkürlich und zum anderen nicht praktikabel erscheinen. Die Richtigkeit ist zweifelhaft.
Es ist unverkennbar, die DIN 4108, Teil 2, soll offensichtlich die normmäßigen Voraussetzungen für die Durchsetzung der beabsichtigten Energieeinsparverordnung 2000 schaffen, die von falschen Vorstellungen über die funktionellen Zusammenhänge des Wärmeschutzes ausgeht. Insofern werden Naturgesetze mißachtet und damit falsche Trends auch in der DIN 4108 festgeschrieben.
Bei den DIN-Normen ist zu beachten, daß sie keine Rechtsnormen sind, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (BGH Urteil vom 14. 05. 1998). "DIN-Normen sind nicht die einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall" steht in den Hinweisen für den Anwender von DIN-Normen.
Wenn dann noch in den DIN-Normen die ganze Breite des technischen Bauens auf ein schmales Band reiner "k-Wert-Dogmen", die in der Realität keine Daseinsberechtigung haben, reduziert wird, dann ist das perfekte Chaos im Bauwesen erreicht. Es ist strikt abzulehnen, daß Normen zur Durchsetzung von fragwürdigen bautechnischen Vorstellungen als Brechstange mißbraucht werden.
Es ist unverantwortlich, wenn unter Federführung des Staates die Reglementierung der Fachwelt durch Erlaß von Normen derartige Formen annimmt. DIN hat sich zu fragen, ob es beabsichtigt, den letzten Rest von Respekt zu verspielen und sich ganz ins Abseits zu manövrieren.
Nürnberg, den 20. Juli 1999
Mitarbeiter des Ausschusses haben im Rahmen einer Vorprüfung eine erste Stellungnahme NaBau 00.89.00 Nr. 245.99 abgegeben, die folgenden Wortlaut hatte:
NABau 00.89.00 NR 245-99
Stellungnahme zur Eingabe von Prof. Dr. Meier, Nürnberg, vom 20.07.99
zu E DIN 4108-2 : 1999-6
Zu den umfänglichen Einsprüchen von Prof. Meier wird zusammenfassend wie folgt Stellung genommen:
1. Grundsatzfragen (Aussagefähigkeit des k-Wertes)
Herr Meier erläutert ausführlich für den allgemeinen Fall der Wärmeleitung die partielle Differentialgleichung 2.Ordnung, die instationare Wärmeleitvorgänge unter Berücksichtigung orts- und temperaturabhängiger Stoffwerte sowie zeitlich und örtlich veränderbarer Randbedingungen erfaßt. Für den Fall des stationären Zustandes, in der die Wärmespeicherkomponente zu 0 wird, erläutert er, daß ein stationärer Zustand bei Verwendung speicherfähigen Materiales nie eintreten kann, daher der k-Wert nicht aussagefähig und die Berechnungen fehlerhaft seien. Die in den üblichen wärmeschutztechnischen Berechnungen vernachlassigte Wärmespeicherfahigkeit führe nach Meier zu erheblichen Fehleinschätzungen der Wärmeverluste und -gewinne bei Bauteilen, insbesondere bei Außenwänden.
Die Aussagen von Herrn Meier sind in der Fachwelt, vorzugsweise bei den mit diesen Aufgaben theoretisch und experimentell befaßten Bauphysikern, seit längerem bekannt und waren wiederholt Anlaß zu Widersprüchen.
Bereits vor 15 bis 20 Jahren hat es eine intensive Diskussion über die Grundlagen des Wärmeschutzes, der rechnerischen Ansätze für die Ermittlung der Transmissionswärmeverluste, des Einflusses der Wärmespeicherfahigkeit sowie weiterer Einflußgrößen auf die Wärmeverluste und -gewinne gegeben. Hierzu liegen eine umfängliche Literatur einschließlich Literaturauswertungen vor (siehe Literaturhinweise). Aus der Sicht der kompetenten Fachwelt, insbesonderer der hiermit wissenschaftlich befaßten Bauphysiker und Thermodynamiker, sind die Fragen geklärt und die Diskussion abgeschlossen.
Unabhängig davon sei folgendes zu den Ausführungen von Herrn Meier festgehalten:
Würde, wie heute durchaus möglich , eine Berechnung instationär und mittels der tatsächlich auftretenden periodischen äußeren Randbedingungen (Temperaturen, Strahlungsangebote), aber auch der veränderlichen inneren Randbedingungen durchgeführt, so käme bezüglich des bilanzierten Energiebedarfes kein entscheidend anderes Ergebnis als bei Einsatz der von Herrn Meier in Frage gestellten, heute angewendeten allgemein anerkannten Berechnungsmethoden heraus.
Der k-Wert beschreibt auch die instationären Verhältnisse zutreffend, wenn - abgesehen vom Sonderfall der Solarwärmegewinne durch Absorption (mit geringem Einfluß) - keine Änderung der äußeren Randbedingungen (z.B. mittlere Außentemperaturen, mittlere Innentemperaturen) im gewählten Berechnungszeitraum infolge der Eigenschaften der Bauteile auftreten.
Bei Außenbauteilen handelt es sich bezüglich der Wirkung einer Änderung der mittleren Außentemperaturen um längere jahreszeitliche Ausgleichsvorgänge. Je länger der betrachtete Zeitraum für die Ermittlung der Transmissionsverluste ist, desto mehr gleichen sich die Ergebnisse einer exacten instationären Berechnung denen einer stationären an. Diese Bedingungen liegen für übliche schwere Baukonstruktionen vor.
Wenn z. B. eine Randbedingung wie die Raumtemperatur von der Wärmespeicherfahigkeit des Bauteiles selbst abhängt, beschreibt der k-Wert immer noch die mittleren Transmissionswärmeverluste korrekt; es liegt nur ein zu berücksichtigendes, sich änderndes Temperaturgefälle an. Diese Fälle treten bei Sonneneinstrahlung und Nachtabsenkungen / -abschaltungen auf.
Im Falle der durch Absorption auf opaken Bauteiloberflächen aufgenommenen Solarwärme ist der Effekt der Speicherfähigkeit dieser Außenbauteile nach allen theoretischen und experimentellen Untersuchungen gering; bezogen auf eine "Verbesserung" des k-Wertes erhält man eine Reduktion von etwa 5 - 7%.
Die Einflüsse sind erheblich größer, wenn die Raumtemperaturen von der gewählten Bauweise insbesondere des Gebäudeinnensystems (schweres/leichtes Innensystem) abhängen. Bei Sonneneinstrahlung über transparente Außenbauteile können in den Räumen eines Gebäudes erhöhte Temperaturen auftreten, die je nach Größe der möglichen Einspeicherung unterschiedlich hoch sind. Des weitern können aus vergleichbaren Gründen bei Nachtabsenkungen/-abschaltungen unterschiedlich hohe Temperaturabsenkungen auftreten, die wiederum die Größe der hierdurch beabsichtigte Energieeinsparung beeinflussen können. Hierbei sind weitere Einflüsse, wie die Fensterqualität, die Regelfähigkeit der Heizungsanlage und das Lüftungsverhalten der Nutzer zu beachten.
In der Regel gilt : Tritt bei Solareinstrahlung keine Überheizung auf und wird eine Nachtabsenkung/-abschaltung betrieben, dann führt eine Leichtbauweise zu einem geringeren Energieverbrauch als eine Schwerbauweise. Wird keine Nachtabsenkung/-abschaltung durchgeführt, ist eine Schwerbauweise günstiger, sobald Überheizungen auftreten. Je größer das Wärmegewinn-/Wärmeverlust-Verhältnis eines Gebäudes ist, desto günstiger ist i.d.R. die Schwerbauweise.
Zur Orientierung dienen folgende Angaben über Heizenergiereduzierungen bei üblichen Nacht-absenkungen/-abschaltungen: schweres Innensystem etwa 7%, leichtes Innensystem etwa 12 %.
Bezogen auf die eingangs zitierte Fourier'sche Differenzialgleichung stellen die angewendeten Berechnungsverfahren für die Ermittlung der Transmissionswärmeverluste zulässige, theoretisch und experimentell abgesicherte vereinfachte Verfahren dar.
In Verbindung mit DIN 4108, Teil 2, steht bei der Beurteilung des Mindestwärmeschutzes nur der Wärmedurchgang und die Temperaturverteilung im Bauteilquerschnitt unter ungünstigen Randbedingungen an, d. h. auch unter Vernachlässigung einer Solarenergieeinstrahlung.
Insoweit erledigt sich die Kritik von Herrn Meier aus dem Sachverhalt heraus. Die gewählte Bauweise des Gebäudeinnensystems und damit die Wärmespeicherfähigkeit spielt bei der Festlegung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz eine Rolle und ist in der Normfassung berücksichtigt worden.
Eine Berücksichtigung der oben behandelten Einflüsse aus solarer Einstrahlung (solare Wärmegewinne über transparente Außenbauteile/ Fenster und Absorption von Solarwärme auf opaken Bauteiloberflächen ) sowie aus Nachtabsenkungen/-abschaltungen ermöglicht die in der Energieeinsparverordnung in Bezug genommene europaische Norm DIN EN 832. Es werden neben den oben erläuterten Berechnungsverfahren mittels k-Werten ergänzend vereinfachte dynamische Berechnungen angewendet, die eine ausreichende Genauigkeit bei der rechnerischen Erfassung der genannten Einflüsse aufweisen.
Diese Norm ist europäisch angenommen und steht nicht zur Diskussion.
Wenn der Wunsch besteht, können im Rahmen einer Monatsbilanzierung die dargestellten Einfliisse in Nachweisen der Anforderungen nach der neuen Energieeinsparverordnung zur Begrenzung des Heizenergiebedarfes berücksichtigt werden.
Die im Rahmen der europaischen Harmonisierung im Bauwesen vorliegenden Normen und Normenentwürfe - einschließlich internationaler Normen (lSO) zeigen, daß in den Berechnungsgrundlagen Konsens und kein deutsches Grundsatzproblem in Verbindung mit DIN 4108 besteht. Hingewiesen sei auf die Normen DIN EN 832 - Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden; Berechnung des Heizenergiebedarfes- , EN ISO 13789 - Wärmetechnisches Verhalten von Gebauden; Spezifischer Transmissionswärmekoeffizient - Berechnung - , EN ISO 13786 - Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden; Dynamisch-thermische Kenngrößen - Berechnungsverfahren -; DIN EN ISO 6946 - Bauteile- Wärmedurchlaßwiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient- Berechnungsverfahren.
2. Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Energieeinasparung (S.4)
Herr Meier erweckt den Eindruck, daß das energiesparende Bauen nur politisch gewollt und zwangsweise eingeführt worden sei. Was gut und richtig sei, würde sich entsprechend einer allgemein anerkannten Regel von allein durchsetzen. ("Zwang zerstört Demokratie!" "Wenn Experten mit ihren Argumenten am Ende sind, flüchten sie zu den Politikern, ...") Diesen die internationale und die deutsche Fachwelt diskriminierenden Aussagen ist schärfstens zu widersprechen. Klargestellt sei, daß die methodischen, rechnerischen Ansätze fachlich zu vertreten sind, daß aber der Rahmen und der Umfang der Energieeinsparmaßnahmen politisch/ gesetzlich festzulegen ist, da er zu Belastungen des betroffenen Bürgers führt oder führen kann. Es sei darauf aufmerksam gemacht, daß insbesondere die unterschiedliche Interessenlage von Investoren, Vermietern sowie Mietern zum Erlaß des Energieeinsparungsgesetzes im Jahre 1976 führte; seitdem besteht ein gesetzlicher Auftrag zur Energieeinsparung in Gebäuden.
Dje Ausführungen Herrn Meiers sind des weiteren davon bestimmt, daß die Maßnahmen zum energiesparenden Bauen bislang angeblich nichts erbracht hätten. Dies ist falsch! Die Einsparungen sind in einer großen Zahl von Einzelfällen gut belegt und dokumentiert. Auch statistisch sind erhebliche Einsparungen in Deutschland nachgewiesen.
3. DIN Fortschreibung; "trockene Konstruktionen" als Stand der Technik; unbelüftete Dächer
Auch im Innern von unsachgemäß aufgebauten Bauteilen kann Tauwasser auftreten. Dagegen beschreibt DIN 4108-3 nur sachgemäß aufgebaute und über Jahrzehnte erprobte Bauteile und stellt ein Berechnungsverfahren zur Abschätzung einer zulässigen und ohne zu Mängeln führenden Tauwasserbildung zur Verfügung, wenn während der Sommerperiode die Austrocknung gewährleistet ist. Die klimatischen Randbedingungen sind sehr scharf angesetzt, so daß in der Praxis, keine Schadensfälle auftreten können und aufgrund von Diffusionsvorgängen auch nicht bekannt sind.
Darüberhinaus gibt es keine "absolute Trockenheit" bei hygroskopischen Baustoffen, wie z.B. Mauerwerksprodukten.
Das unbelüftete Dach mit diffusionshemmender Innenschicht, Wärmedämmung und diffusionsoffener Außenschicht hat bereits 1991 in die Fachregeln des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes Eingang gefunden und ist heute in Verbindung mit DIN 68800-2 "Holzschutz; vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau" unverzichtbare Ausführung für die Einstufung in die Gefährdungsklasse 0.
4. DIN 4108, Teil 2 (Streichung der Wärmespeicherfähigkeit); S.6 ff.
Die von Herrn Meier beanstandete Streichung der Wärmespeicherung aus der Überschrift ist eine vordergründige Feststellung, bereits unter Ziffer 4 (Grundlagen des Mindestwärmeschutzes und Ziffer 4. l (Allgemeines) wird auf die wirksame Wärmespeicherfähigkeit der Bauteile eingegangen. Daß die Wärmespeicherfahigkeit der Außenwände einen erheblichen Einfluß auf den Wärmedurchgang dieses Bauteiles habe, ist aufgrund theoretischer und experimenteller Arbeiten zurückzuweisen (s. oben). Von Herrn Meier werden keine nachprüfbaren Berechnungen oder sonstigen Unterlagen vorgelegt.
Die Aussage, daß der k-Wert versage, wenn der Heizenergiebedarf in den Vordergrund getellt wird, ist strikt zurückzuweisen. Der k-Wert ist eine wichtige von mehreren Einflußgrößen; auf die obigen Ausführungen und DIN EN 832 sei verwiesen. Des weiteren wird auf die Vielzahl gemessener und gerechneter Heizenergieverbrauchs- und bedarfsergebnisse mit guten Übereinstimmungen aufmerksam gemacht. Auch der Heizenergiebedarf und -verbrauch bei "Passivhaus-Konzeptionen" wird mit DIN EN 832 ausreichend genau prognostiziert.
5. Vermeidung von Kühlung im Sommer und weitere Reduzierungen der Wärmedurchgangskoeffizienten (S.8)
Die Aussagen von Herrn Meier stehen im Widerspruch zu den Regelungen in DIN 4108,Teil 2, und DIN EN 832. Der Einfluß eines schweren Innensystems kann planmäßig genutzt werden.
Des weiteren verkennt Herr Meier die vielen Zwangspunkte, die heute bei der Übernahme europaischer und internationaler Normen auftreten und zu denen auch die Anpassungen der Bezeichnungen und Größen einschließlich der lndeces gehören.
6. Wirtschaftlichkeit ; Mindestwärmeschutz (S.9)
Die Wirtschaftlichkeit der Anforderungen der WSV 1995 wurde nachgewiesen und geprüft. Eine Evaluierung der WSV 1995 ergab des weiteren, daß die prognostizierten Baupreissteigerungen i.d.R. nicht eingetreten sind.
Eine "ausreichende" Grundlüftung kann mittels einer nicht ausreichend dichten Gebäudehülle nicht sichergestellt werden. Die durchschnittlichen meteorologischen Außenbedingungen führen nicht zu diesem angenommenen Luftaustausch.
7. Fehlerhafte Feststellung (S. 10)
Die laufend von Herrn Meier vorgenommene Fixierung seiner Argumentation auf die Bedeutung des k-Wertes im Hinblick auf das energiesparende Bauen verhindert eine ganzheitliche Betrachtung. Sie ist unter Hinweis auf das vorhandene Regelwerk der DIN EN 832 zurückzuweisen. Die Anwendung dieser Norm bei der Berechnung des Heizenergiebedarfes zeigt die Relationen einzelner Einflußgrößen unter Einschluß der Verluste des Heizungs- oder Wärmeversorgungssystemes deutlich auf.
8. Praxisfremde Konstruktionen (S. 11)
Die Planung und Ausführung von ausreichen dichten Gebäudehüllen hat in Deutschland noch keine Tradition. Allgemein anerkannte Regeln beginnen sich zu bilden. Viele Innovationen verändern und verbessern den Stand der Technik. DIN 4108, Teil 7, ist ein wichtiges Planungshilfsmittel, die Norm ersetzt aber nicht den notwendigen experimentellen Nachweis am Bauwerk. Die weitere Entwicklung sowie Schlußfolgerungen für die Regelsetzung bleiben abzuwarten.
9. Unterscheidung von schweren und leichten Bauteilen (S. 12)
Die vorgenommene Begrenzung auf 100 kg/m2 in Abschnitt 5.2. 1 stellt eine vertretbare, sinnvolle baupraktische Grenze für Bauteile nach Tabelle 3 dar. Die frühere Differenzierung der Anforderungen nach dem FIächengewicht ist aus heutiger Sicht wegen der Erhöhung der max. Wärmedurchlaßwiderstände nicht mehr relevant.
10. Sommerlicher Wärmeschutz (S.14)
Die Mindestanforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz in DIN 4108, Teil 2, werden nach einem Bonus-Malus-System festgelegt, in dem auch die Bauart mit lediglich allgemeinen Kriterien Berücksichtigung findet. Selbstverständlich hat auch die Bauart der eingesetzten Außenbauteile einen (i.d.R. geringen) Einfluß auf die Höhe der sommerlichen Innentemperaturen. Die von Herrn Meier gewünschte stärkere Berücksichtigung der Wärmespeicherfähigkeit von Außenbauteilen führt in der Sache nicht weiter. Die gewählten Kriterien erübrigen weitere detaillierte Unterscheidungen. Im übrigen handelt es sich um eine Fortschreibung der Empfehlungen zum sommerlichen Wärmeschutz in DIN 4108, Teil 2 (1982).
11. Zusammenfassende Schlussbemerkung (S. 16)
Es ist eine zurückzuweisende Behauptung von Herrn Meier, wenn er unterstellt, daß DIN 4108, Teil 2, nunmehr von einer "Hygienenorm" in eine Energieeinsparnorm umgewandelt werde. Die Zweckbestimmung der Vorgängernorm war ebenfalls bereits auf einen "geringen Energieverbrauch bei der Heizung und Kühlung" orientiert (vergl. DIN 4108, Teil 2; August 1981, Zi. 3 (Zweck des Wärmeschutzes )). Nicht DIN 4 108, Teil 2, schafft die normenmäßigen Voraussetzungen zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung, sondern primär die europäische Norm DIN EN 832.
Literaturhinweise:
1. Heindl, W. : Der Wärmeschutz einer ebenen Wand bei periodischen Wärmebelastungen.
Die Ziegelindustrie (1966) Heft 18, S. 685 - 693, (1967) Heft 1, S. 2 bis 8, Heft 18, S. 593 bis 599.
2. Rouvel, L., Wenzel, B. : Kenngrößen zur Beurteilung der Energiebilanz von Fenstern während der Heizperiode.
HLH 30 (1979), Heft 8, S.285 bis 291.
3. Hauser, G.: Der k-Wert im Kreuzfeuer - Ist der Wärmedurchgangskoeffizient ein Maß für Transmissionsärmeverluste?
Bauphysik 1 (1981), Heft 1, S. 3 bis 8.
4. Künzel, H. : Einfluß der Wärmespeicherfähigkeit auf den Heizenergieverbrauch von Gebäuden, Arcus 1, Heft 1, (1983), S. 30 bis 34.5.
5. Hauser, G. : Einfluß des Wärmedurchgangskoeffizienten und der Wärmespeicherfähigkeit von Bauteilen auf den Heizenergieverbrauch von Gebäuden, Literaturstudie im Auftrag der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen; Berlin,
Bauphysik 5 (1984), Heft 5, S. 180 bis 186, und Heft 6, (1984), S. 207 bis 213.
Die Literaturstudie stützt sich auf im einzelnen aufgeführte 160 technisch-wissenschaftliche Arbeiten ab (siehe Literaturverzeichnis)
6. Kühne, R. : Numerische Berechnung des thermischen Verhaltens bei passiver Solarenergienutzung, Diplomarbeit an der Universität Kassel, (1984).
7 Carlock, M.: A Solid Stand on Solar Battlements.
Solar age, Januar (1985), S. 19 ff
8. Wick, B. : Einfluß von Hülle, Heizung und passiver Sonnenenergienutzung auf den Energieverbrauch von Gebäuden.
Bauphysik 1 (1983), Heft 1, S. 10 bis 17.
9. Meyer, K. : Messungen an diversen Wandkonstruktionen zur passiven Nutzung von Sonnenenergie, Universitat Kassel l 986.
10 Feist, W. : Ist Wärmespeichern wichtiger als Wärmedämmen?
wbks, Heft 23, (1987), S. 10 bis 16.
11 Erhorn, H., Gertis, K., Rath, J., Wagner, J. : Stimmen Computerberechnungen des wärmetechnischen Verhaltens von Gebäuden mit praktischen Messungen überein?
Bauphysik 10 (1988), Heft 4., S. 97
bis 104
Daraufhin wurde mit Schreiben vom 28. 12. 1999 erwidert:
Betreff: Stellungnahme zur DIN 4108, Teil 2 vom Juni 1999
hier: Erwiderung zur ersten Stellungnahme des Arbeitsausschusses
(NABau 00.89.00 Nr. 245-99)
In dem Artikel: "Die Norm begräbt
den Staat - Die vernormte Welt besitzt viele Peripherien und kein Zentrum:
die Industriegesellschaft hat sich vom Recht verabschiedet"
spricht die FAZ vom 27. 11. 99 von
"sich an wissenschaftlich-technischen
Standards orientierenden Rechtsnormen, die aber oft nicht hinterfragbar
seien. Im Ergebnis führe dies dazu, daß die Definitionsmacht
für Risiken einerseits bei demokratisch nicht legitimierten Gremien
liege und andererseits nicht transparent fixiert sei. Europa versorge uns
kaum noch mit Gesetzen, dafür aber reichlich mit Richtlinien und Verordnungen".
Man sollte sich diesen Feststellungen nicht verschließen und sich mehr den Stimmungen im Volk, hier besonders des Fachvolkes zuwenden, als nun mehr oder weniger ohne Verantwortung mit der Produktion von (fragwürdigen) Normen, abgehoben von der Praxis, regelrecht im eigenen Saft zu schmoren. Die ernstgemeinten juristischen Hinweise, auch die von Einsprechern, müssen ernst genommen werden. Dieses undemokratische Gebaren mit der Folge einer Informationsschwemme von Verordnungen und Normen zeigt sich selbst schon in der Handhabung von Einsprüchen und Entgegnungen. Während meine Stellungnahme (Einspruch vom 20. Juli 1999) meinen Namen trägt und damit die Verantwortung für den Inhalt geklärt ist, enthält die Stellungsnahme zur Eingabe (Entgegnung 245 des Ausschusses) weder ein Datum, noch einen Namen. Eine individuelle Verantwortung wird also nicht übernommen - man versteckt sich in der Anonymität eines "Ausschusses" - und produziert ohne Rück-Sicht munter weiter. Der Fairneß zuliebe sollte dieses Ungleichgewicht beseitigt werden und die Verantwortlichen für dieses Schriftstück genannt werden - namentlich.
Zur Klärung und Untermauerung wird auf Zitate hingewiesen, die den Büchern [4], [5], [38], [61] und [65] entnommen und im Anhang aufgelistet sind und auf die im Text vereinzelt aufmerksam gemacht wird.
Generell ist festzustellen, daß
meine Einsprüche (Stellungnahme vom 20. Juli 1999) in der Stellungnahme
des Aussschusses (Nr. 245) unzureichend bzw. überhaupt nicht behandelt
werden - s. Seite 17 (A) und Seite 18 (G).
Trotz dieser enttäuschenden Ausgangslage
wird auf die Stellungnahme Nr. 245 eingegangen.
Zu 1. Grundsatzfragen (Aussagefähigkeit des k-Wertes)
Am Anfang muß vom Grundsatz her
gesagt werden: Aussagen zu widersprechen, wie es in "Nr. 245" wiederholt
getan wird, sind suggestive Werbestrategien und ist in der monetären
Geschäftswelt üblich. In der Wissenschaft jedoch gilt ein Widersprechen
nicht – hier muß widerlegt werden - s. Seite 18 (D) und (I). Deshalb
muß darauf bestanden werden, daß die auf den Seiten 1 bis 3
meiner Stellungnahme vom 20. Juli 99 erfolgte Ableitung des
k-Wertes aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung
gemäß Popper - s. Seite 17 [B] - wissenschaftlich exakt widerlegt
wird – alles andere führt am Thema vorbei. Diese Grundvoraussetzung
ist bis jetzt jedoch noch nicht gegeben.
In [35] steht deshalb:
"Die Lehren der exakten Wissenschaften
beruhen auf gesicherten Erkenntnissen, die durch Experimente oder logische
Beweisführungen bestätigt worden sind".
Logik und nachvollziehbare Schlußfolgerungen
sind also im Widerstreit zwischen Erkenntnisstreben und Verwertungspraxis
vonnöten [39].
Auch in [17] steht deshalb:
"Jedermann, der eine fachliche Meinung
äußert, ist nämlich verpflichtet, auch den Beweis für
die Richtigkeit seiner Äußerung mitzuliefern". In der etablierten
Bauphysik wird dieser Grundsatz jedoch schmählich mißachtet
- es wird mehr deklariert, festgelegt und zensiert.
Der sicherste und eindeutigste Beweis erfolgt bei der Deduktion. Ein typisches Beispiel deduktiver Arbeitsweise ist [47]. Hier werden auf mathematischem Wege Aussagen erarbeitet, die unabhängig vom experimentellen Aufbau allein durch Logik der Mathematik entstanden sind - absolut unwiderlegbar - wie auch die k-Wert-Ableitung aus der Fourier-Gleichung.
Daß der k-Wert nur für den Beharrungszustand gilt, kann doch wohl nicht bestritten werden; dies steht ja in jedem Bauphysik-Buch (u. a. in [3], [19], [37], [59], [62] und [63]) und auch die DIN 4108 weist darauf hin – noch jedenfalls. Sogar im Standardwerk der Physik [66] steht: "Praktische Bedeutung hat oft der Wärmefluß durch zwei oder mehrere unterschiedlich starke Schichten verschiedener Materialien, etwa bei Hauswänden. Hat sich ein stationärer Zustand eingestellt, dann muß der (nun konstante) Wärmestrom durch beide Schichten derselbe sein. Das folgt aus dem Prinzip der Energieerhaltung; denn die auf einer Seite hineinfließende Energie muß den gesamten Block auf der anderen Seite wieder verlassen".
Dieser Satz scheint sich bei etablierten Bauphysikern derart eingeprägt zu haben, daß sie glauben, mit der Messung der "inneren Wärmestromdichte" sei das Problem des k-Wertes bereits gelöst. Mitnichten - später wird darauf noch näher eingegangen.
Voraussetzung für die in [66] gemachten Aussagen ist der Beharrungszustand, der stationäre Zustand. Charakteristikum dafür ist der konstante Wärmestrom im gesamten Querschnitt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so handelt es sich um instationäre Zustände.
In [1] ist experimentell die Temperaturverteilung über den Wandquerschnitt bei zyklischer Erwärmung und Abkühlung ermittelt worden. Dabei ist nachgewiesen worden, daß in Ziegelmauerwerk, also in speicherfähigen Baustoffen, instationäre Temperaturkurven vorliegen. Ein konstanter Wärmestrom ist demzufolge nur eine fiktive Vorstellung und entspricht keineswegs der Realität.
Es steht deshalb auch in [20]:
"Folgendes ist vorauszuschicken: der
k-Wert eines Bauteils beschreibt dessen Wärmeverlust unter stationären,
d. h. zeitlich unveränderlichen Randbedingungen. Die Wärmespeicherfähigkeit
und somit die Masse des Bauteils geht nicht in den k-Wert ein. Außerdem
beschreibt der k-Wert nur die Wärmeverluste infolge einer Temperaturdifferenz
zwischen der Raum- und der Außenluft. Die auch während der Heizperiode
auf Außenbauteile auftreffende Sonneneinstrahlung bleibt unberücksichtigt".
Diese Feststellungen sind richtig; sie decken sich mit meinen Begründungen. Warum aber werden daraus dann nicht die sachgerechten Schlußfolgerungen gezogen. Statt dessen wird versucht, den stationären Zustand nun auch für instationäre Zustände gelten zu lassen - dies aber bedeutet die Quadratur des Kreises und bleibt deshalb immer ein vergebliches Unterfangen. Die Entwicklung des k-Wertes aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung beweist es.
Zur Erläuterung sei erwähnt:
Die Laplace-Gleichung, also die bereits
zu null gesetzte Fouriersche Wärmeleitungsgleichung, zu bearbeiten,
geht an den Realitäten der Natur vorbei. Die "Weiterbehandlung" der
Potentialgleichung (Laplace-Gleichung) besteht dann in der approximativen
Beschreibung der periodisch auftretenden Randbedingungen (die Lufttemperaturen
innen und außen) durch Fouriersche Reihen. Der Grundgedanke dabei
ist, periodische Sachverhalte durch Reihen von periodischen Funktionen
mittels harmonischer Analyse darzustellen.
Hierbei gibt es vielfältige Kombinationen aus Grundbeispielen von Fourierentwicklungen wie Rechteckimpuls, Rechteckkurve, Sägezahnkurve, Dreieckkurve, Dreieckimpuls oder Halbwellen einer Kosinuskurve. Der Vielfalt sind keine Grenzen gesetzt. Aber all diese Ergebnisse beschreiben eben nur die Randbedingungen.
Diese mathematischen Operationen der Randbedingungen berühren deshalb nicht die so wichtigen Materialeigenschaften der Außenwand wie spezifische Wärmekapazität c, Raumgewicht r und Wärmeleitfähigkeit l sowie den daraus resultierenden und für die Speicherfähigkeit so entscheidenden Wärmeeindringkoeffizienten b. Diese mathematischen Bemühungen berücksichtigen somit nicht das Speichervermögen der Außenwand und sind deshalb für die Beurteilung der instationären Verhältnisse einer Außenwand ohne Belang.
In [9] steht deshalb auch:
"Die Temperaturbewegungen werden durch
periodisch auftretende Strahlungsvorgänge verstärkt, so daß
von den Elementen der Bauwerkshülle weniger Wärmedämmleistung
als Wärmebeharrungsvermögen und Wärmespeicherfähigkeit
verlangt wird. Damit kommen die Rechengrößen c (spezifische
Wärmekapazität), b (Wärmeeindringkoeffizient) und
a (Temperaturleitfähigkeit) ins
Spiel".
Es treten also während der 24stündigen Tag/Nachtperiode in der Außenwand instationäre Verhältnisse auf. Wann treten nun demgegenüber lediglich stationäre Verhältnisse auf?
In [9] heißt es dazu:
"Hat die wandernde Wärme einen
Bauwerksteil zu überwinden, der nicht die geringste Wärmespeicherkapazität
aufweist, dann erfolgt der Wärmedurchgang ohne Zeitverzögerung,
er wird stationär. Das kann auch bei einem wärmespeichernden
Bauwerksteil der Fall sein, wenn längere Zeit konstante Temperaturen
gegeben sind und der Bauteil sich so mit Wärme gesättigt hat,
daß er weitere Wärme nicht mehr speichern will".
Stationär bedeutet also entweder völlig speicherloses Material, jede Temperaturveränderung erfolgt dann ohne Zeitverzögerung, oder lange genug konstante Lufttemperaturen innen und außen. "Lange genug" bedeutig dabei bis zu drei Tage. Nach Cammerer benötigt eine massive 38 cm Ziegelwand konstante Lufttemperaturen über einen Zeitraum von mindestens drei Tagen, um den Beharrungszustand zu erreichen [2].
Da jedoch konstante Lufttemperaturen über einen derart langen Zeitraum in Realität nicht vorliegen, bedeutet der "Beharrungszustand" und damit der k-Wert nur eine Fiktion, weil er die Trägkeit der massiven Wand, die Speicherfähigkeit, nicht berücksichtigt.
Daß trotz der "dynamischen" Behandlung
der Lufttemperaturen der stationäre Beharrungszustand mit der Charakteristik
einer geradlinigen Temperaturverteilung im Bauteil selbst ständig
weiter gepflegt wird, zeigt deutlich das Bild 3 in [30]. Man hält
also krampfhaft am
k-Wert-Dogma fest. Glaubensbekenntnisse
helfen hier aber nicht weiter - s. Seite 18 (J).
Die Diskussion vor 15 Jahren bezog
sich auf die Bestimmung der Heiz- und Kühllasten infolge der durch
Fenster eindringenden Solarstrahlung und der damit zusammenhängenden
Überheizung. Auch eine eventuell vorliegende Nachtabsenkung wurde
damals in die Überlegungen mit einbezogen. Heindl erwähnt in
[28] folgerichtig auch die zwei Hauptziele des Wärmeschutzes im Hochbau:
1) Unter Vermeidung von Heizen und
Kühlen durch bauliche Maßnahmen alleine die Innentemperatur
innerhalb eines vorgegebenen Bereiches zu halten und
2) durch geeignete Ausbildung der
Wände, Decken etc. dafür zu sorgen, daß Heizung bzw. Kühlung
keinen zu großen Aufwand verursachen".
In [26] steht deshalb:
"Mit einer dynamischen Simulation
lassen sich die Unterschiede der einzelnen Bauweisen quantifizieren". "Der
Einfluß der Nachtabsenkung, der Überheizung und der Gebäudezonierung
wurde für Bauteile aus Beton, Holz, Kalksandstein, Porenbeton und
Ziegel auf den Jahres-Heizwärmebedarf quantifiziert". "Zusätzlich
wurden der Einfluß der Regelgröße auf die empfundene Raumtemperatur
oder Raumlufttemperatur und der Einfluß des raumseitigen Wärmeübergangskoeffizienten
auf den Jahres-Heizwärmebedarf aufgezeigt".
Hier wurden also viele Einflußgrößen
variiert, die Transmissionswärmeverluste der unterschiedlichen Außenwände
jedoch wiederum nur mit den k-Werten beschrieben. Der jetzt zu diskutierende
Einfluß der direkt absorbierten Solarstrahlung durch Außenwände
auf den
k-Wert wird auch hier nicht behandelt.
Die damaligen Aufgabenstellungen waren also völlig andere, die hier
überhaupt nicht zur Debatte stehen. Hier geht es einzig und allein
um die Gültigkeit des k-Wertes - also wiederum Fehlanzeige.
Daß bei Simulationsrechnungen
der k-Wert nicht zur Disposition gestellt wurde, zeigen auch Äußerungen
in [25]. Dort heißt es im Abschnitt
"Einfluß der Wärmespeicherfähigkeit
auf den Jahres-Heizwärmebedarf":
"Wegen der auch während der Heizperiode
vorhandenen Temperaturschwankungen in Gebäuden wird deren Heizwärmebedarf
auch von der Wärmespeicherfähigkeit und der Schichtanordnung
der eingesetzten Materialien, d. h. von der thermisch wirksamen Wärmespeicherfähigkeit,
beeinflußt. Dabei sind zwei Vorgänge zu beachten:
- Die auf ein Gebäude auftreffende
und durch die Fenster in die einzelnen Räume gelangende Sonneneinstrahlung
kann im allgemeinen von der Schwerbauart besser ausgenutzt werden als von
der Leichtbauart, da bei der Schwerbauart eine Überheizung der Räume
entweder überhaupt nicht auftritt oder wesentlich geringer ausfällt.
Somit bleiben zusätzliche Energieverluste durch ansteigende Raumlufttemperaturen,
die eine Erhöhung der Lüftungs- und Transmissionswärmeverluste
zur Folge haben, bei der Schwerbauart kleiner als bei der Leichtbauart".
- Bezüglich des Heizbetriebes
erweist sich jedoch eine trägheitslosere, weniger wärmespeichernde
Bauweise als günstiger, weil die Raumlufttemperaturen während
jener Zeiten, zu denen die Räume nicht genutzt werden, stärker
absinken können, wodurch die Wärmeverluste verringert werden
(Nacht-, Wochenabsenkung)".
Weiter steht in [25] im Abschnitt "Projekte"unter
"Wärmespeicherfähigkeit":
"Für die Gebäudesimulation
werden Stundenmittelwerte für die nutzungsspezifischen Daten, wie
interne Wärmeproduktion, Raumlufttemperatur während der Nutzung,
Luftwechsel und Strombedarf für Kunstlicht benötigt".
Die Variationen der Randbedingungen sind gewaltig, die Bauteile selbst aber werden dann generell mit den nach DIN 4108 gerechneten und nur für den Beharrungszustand geltenden k-Werten beschrieben. Die solarenergiespeichernde Außenwand wird in den Modellrechnungen also einfach negiert, sie existiert nicht.
In [31] steht dann wie zur Bestätigung:
"In neueren Ansätzen werden die
solaren und internen Gewinne gebäudeabhängig quantifiziert (z.
B. in der EN 832). Diese Betrachtungen konzentrieren sich insbesondere
auf Innenbauteile und zweitrangig auf Außenbauteile und dürfen
nicht direkt mit Untersuchungen zur solaren Absorption an Außenbauteilen
in Verbindung gebracht werden. Wie stark die solare Einstrahlung über
Fenster und die Wärme aus internen Quellen genutzt werden kann, hängt
von der wirksamen Wärmespeicherfähigkeit der raumumschließenden
Bauteile ab".
Auch hier wird es deutlich: Alle Untersuchungen konzentrieren sich auf die durch Fenster gewonnene Solarenergie und berücksichtigen die Speicherfähigkeit der Innenbauteile. Die direkte solare Absorption der Außenbauteile wird nicht behandelt - auch in der EN 832 wird dieser Aspekt, der hier einzig und allein zur Debatte steht, nicht berücksichtigt.
Der k-Wert selbst wird also bei den Simulationsrechnungen überhaupt nicht zur Disposition gestellt, er wird als richtig angesehen; man rechnet also wie immer weiter stationär.
Dies aber muß dringend geändert werden, da jetzt die "energetische Ertüchtigung" der Altbausubstanz, also die Verpackung mit Dämmstoff, mit der Begründung vorangetrieben wird, es lägen bei der bestehenden Substanz "schlechte" k-Werte vor.
Immerhin schreibt auch Wick in [70]:
"Erhebungen des Energieverbrauches
von Schulbauten in der Schweiz bescheinigen der Schwerbauweise generell
geringere Energieverbräuche als der Leichtbauweise".
Auch Energieverbrauchsanalysen und Veröffentlichungen zeigen die Diskrepanz zwischen Rechnung (mit dem k-Wert) und Verbrauch recht deutlich [58]; [60]. Über den k-Wert muß deshalb weiter nachgedacht werden. Die Fragen sind also noch nicht geklärt und die Diskussion ist auch auch noch nicht abgeschlossen - im Gegenteil, sie beginnt erst.
Auch Heindl [27] geht bei seinen Überlegungen von der Fourierschen Wämeleitunggleichung aus. Bei dieser fehlt jedoch die Solarstrahlung, die in [3] und [37] aufgeführt ist. Insofern eignet sich Heindl für die Lösung des hier anstehenden Problems einer k-Wert Beschreibung nicht. Auch andere (u. a. [34], [36]) berücksichtigen bei der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung die von der Außenwand direkt absorbierte Solarstrahlung nicht. Insofern sind diese als Kronzeugen nicht geeignet. Absorbierte Solarstrahlung der speicherfähigen Außenwand scheint in Verbindung mit dem k-Wert bei der etablierten Bauphysik ein Tabu-Thema zu sein und wird vehement verdrängt.
Kupke/Stohrer [36] erwähnen zwar die Fouriersche Wärmeleitungsgleichung ohne Solarstrahlung, gehen dann aber von der Prämisse aus, der k-Wert sei richtig und berufen sich dabei auf [21]. Bei der Zielsetzung von [36] ist dies natürlich eine unzulässige Annahme, denn dies sollte doch erst empirisch ermittelt werden.
Auch bei dieser Arbeit wird nur die
durch Fenster gewonnene Solarstrahlung weiterverfolgt und dabei die an
der Innenseite der Außenwand vorliegende Wärmestromdichte gemessen;
diese Vorgehensweise aber mißachtet die am Tage eingespeicherte Solarenergie
in der Außenwand und führt somit zu falschen Schlußfolgerungen.
Außerdem werden gemessene Reduzierungen
auf eine weiße Nordwand bezogen, wodurch die Reduzierungen zusätzlich
gemindert wurden. Um praxisnahe Minderungen zu erreichen, müssen diese
auf den stationären k-Wert bezogen werden.
Darüber hinaus wird der methodische
Fehler begangen, fehlende Solareinstrahlungen durch Gradtage zu ersetzen.
Dies führt zu falschen Ergebnissen, da die jeweiligen Verteilungen
über die Heizperiode hinweg überhaupt nicht kongruent verlaufen.
Außerdem wird (entschuldigend)
festgestellt:
"Der Meßdatenumfang ist noch
nicht ausreichend. Dazu muß die Lufttemperatur vor jeder Wand gemessen
und die Sonnenzustrahlung auf die Wände in jede Himmelsrichtung einzeln
registriert werden" - und weiter:
"Wegen der nicht vermeidbaren Unterschiede
der Lufttemperatur vor den Wänden und den unterschiedlichen Wärmeübergangkoeffizienten
auf der Innenseite sind die Wärmeströme mit der Simulationsmethode
entsprechend zu korrigieren".
Hier ist also festzustellen: Sonnenzustrahlung
auf die Wände ist nicht gemessen worden - wozu also dann dieser ganze
Aufwand, wenn im Endeffekt die gravierenden Einflüsse auf den k-Wert
überhaupt nicht registriert werden.
Viel entscheidender ist aber die Tatsache,
daß die festgestellten Wärmeströme mit der Simulationsmethode
korrigiert werden. Hier bestätigt also das Experiment nicht die Theorie,
sondern die Theorie korrigiert das Experiment - eine schöne Forschungsmethodik
!
Die gleiche "Forschungsmethodik" war
auch Grundlage von [29]. Hier steht:
"Mit Hilfe einer begleitenden theoretischen
Untersuchung wurden die experimentellen Ergebnisse verglichen, wobei die
unbekannten Randbedingungen entsprechend dem Experiment angepaßt
wurden. Dadurch war es möglich, rechnerisch Verallgemeinerungen durchzuführen".
Konkret wird hier ein falsches Modell
(stationäre Behandlung der Außenwand mittels k-Wert) durch Variation
von Randbedingungen so hingetrimmt, daß von einer "Übereinstimmung"
von Theorie und Experiment gesprochen werden kann - Im Fachjagon nennt
man dies manipulative Forschungsmethodik.
Aber immerhin wird auch gesagt: "...,
daß die zusatzgedämmten Wandkonstruktionen im allgemeinen problematischer
im Wärmebrückeneffekt sind als monolithische Konstruktionen"
und "..., nimmt mit abnehmendem rechnerischen k-Wert die Genauigkeit und
Repräsentanz seiner Aussage für den Heizenergieverbrauch ab".
Dies kann bestätigt werden [42]. Warum aber werden dann daraus nicht die richtigen Schlußfolgerungen gezogen ? Es bleiben bei diesen "Forschungsarbeiten" nur Fragwürdigkeiten übrig. Die Gültigkeit des k-Wertes wurde jedenfalls auch hier nicht nachgewiesen – im Gegenteil, die Richtigkeit wurde vorausgesetzt.
Wie nebulös in Sachen Gebäudewärmeschutz im DIN-Ausschuß gedacht und formuliert wird, zeigte auch die Diskussion bei der "Einspruchsberatung" am 23. November:
Prof. Werner sprach von der "dimensionslosen
Temperatur", einem Ausdruck, der vielfach in der "Fachliteratur" zu finden
ist (u. a. in [15], [22], [24] und [59]). Dieser Begriff ist absurd, denn
eine Temperatur ohne Dimension ist ein Unding, so etwas gibt es überhaupt
nicht. Es verdeutlicht die semantischen Verwerfungen im wissenschaftlichen
Denken - s. S. 19 (2).
Ob Flapsigkeit, Oberflächlichkeit,
mangelnde Klarheit oder sogar Unvermögen die Ursache hierfür
sind, mögen die Schöpfer dieses Unfugs selber klären.
Prof. Stopp erläuterte die Forschungsmethodik bezüglich der Evaluierung (dies ist überhaupt kein strenger wissenschaftlicher Beweis) des k-Wertes und sprach von der gemessenen Wärmestromdichte innen, die ja nun "exakt" den verlorengehenden Wärmestrom angeben würde. Er vergißt dabei, daß ein in die Wand eindringender Wärmestrom nicht automatisch auf der anderen Seite wieder hinausgeht. Diese Annahme stimmt nur für den Beharrungszustand (konstante Wärmestromdichte und deshalb geradlinige Temperaturverteilung in einer Bauteilschicht). Hier muß auf [14], Bild 5 hingewiesen werden, das die Temperaturgradienten im instationären Temperaturzustand verdeutlicht. Dies ist in Realität der Normalfall. Bei diesem Bild 5 wäre die Frage konkret zu beantworten, woher in der Wand denn der über den beiden Lufttemperaturen liegende Temperaturbuckel kommt?
In [54] ist der Sachverhalt erläutert.
Diese stationäre Denkweise mit der Messung des inneren Wärmestromes (wie ja auch in [20], [36] und [59]) ist ebenfalls in [32] zur Grundlage der Forschungsarbeit gemacht worden. Auch hier wurden die inneren Wärmestromdichten gemessen und "extrapoliert". Als Varianten wurden 13 in Aufbau und Oberflächenbeschaffenheit unterschiedliche Wandkonstruktionen gewählt, die meßtechnisch untersucht wurden.
Dabei fand die Absurdität von
"Forschungsergebnissen" ihre Krönung. Neben vielen Ungereimtheiten
gipfelte die Arbeit in der für eine weiße Wand geltenden Aussage,
daß eine Südfassade mit Solarstrahlung energetisch schlechter
einzustufen sei als eine Nordfassade ohne Solarstrahlung. Die ermittelten
k-Werte der beiden identischen Konstruktionen
(k = 0,50 W/m²K) lagen bei der
Südwand bei k = 0,59 W/m²K, bei der Nordwand bei
0,55 W/m²K. Etwas Widersinnigeres
in der Bauphysik gibt es nicht, hier wird völlig konfuses Zeug der
Fachwelt präsentiert.
Skandalöse Züge nimmt diese
Posse jedoch an, wenn der Auftraggeber dieser Arbeit, die Arbeitsgemeinschaft
Mauerziegel e. V. Bonn, solche Ergebnisse nun auch noch in einer zusamenfassenden
Berichtsauswertung [18] seinen Verbandmitgliedern zur Kenntnis bringt –
allerdings nur in Auszügen, so daß dieser empirische Unsinn
nicht auffällt.
Ein solches Vorgehen bedeutet Mißbrauch
der Wissenschaft und im Endeffekt Betrug am Kunden und sollte Anlaß
sein, diese Verhaltensweisen juristisch zu verfolgen. Auf den strafwürdigen
Tatbestand ist Herr Gierga, Technischer Geschäftsführer AG Mauerziegel
e. V, hingewiesen worden, worüber ein umfangreicher Schriftwechsel
vorliegt. Als Mitglied des NaBau-Ausschusses kann er diesen Briefwechsel
den anderen Mitgliedern durchaus zur Verfügung stellen - sofern Interesse
an der Klärung der Sachzusammenhänge besteht.
Wie ausgeprägt das stationäre Denken in der Bauphysikszene dominiert, belegt auch ein Diskussionsbeitrag von Prof. Werner. Auf den Hinweis, man müsse instationär denken und bei der Klärung des effektiven k-Wertes die Solarstrahlung mit einbeziehen, erläuterte er an der Tafel die allseits bekannte Formel für das Modell "Stationär mit Absorption", das in vielen Veröffentlichungen und Forschungsarbeiten herumgeistert (u. a. in [18], [30], [32], [36], [59] und [68]) und behauptet dann, in dieser Formel sei ja doch die absorbierte Solarstrahlung enthalten und damit würde Solarstrahlung berücksichtigt.
Die Frage lautet nur: "Wie und in welcher Größenordnung wird sie berücksichtigt"?
Dieses Modell negiert die Wärmeleitung in das Innere der Außenwand und ordnet die absorbierte Solarstrahlung ausschließlich der Erhöhung der Außenlufttemperatur zu. Die absorbierte Solarstrahlung wird also sofort und zu 100% an die Außenluft wieder abgegeben. Diese Festlegung ist jedoch unrealistisch und dokumentiert das stationäre Denken.
Schon die Bezeichnung "Stationär
mit Absorption" ist ein Widerspruch in sich. Wenn absorbiert wird, handelt
es sich immer um instationäre Vorgänge – wie in [11], Abb. 3
und [14],
Bild 5 dargestellt wird und deutlich
zu erkennen ist. Hier dann von stationär zu sprechen, ist eine weitere
semantische Entgleisung. Da Baumaterialien alle, zwar sehr unterschiedlich,
speichern können, muß in der Realität generell von instationären
Zuständen ausgegangen werden. Ein Beharrungszustand liegt deshalb
nie vor; der beim k-Wert allerdings die Voraussetzung für seine Existenzberechtigung
ist.
Diesen Denkfehler macht auch Feist
in [11]. Der instationären Abbildung des Temperaturverlaufes in einer
Vollziegel-Außenwand (überall unterschiedliche Temperaturgradienten
analog [14] und damit in Richtung und Größe unterschiedliche
Wärmestromdichten) ordnet er den lapidaren Text zu: "Die Sonneneinstrahlung
an einem klaren Januartag erwärmt deutlich erkennbar die Außenoberfläche.
Die aufgenommene Energie wird aber größtenteils auch wieder
nach außen abgegeben".
Er spricht nur von der Außenoberfläche;
die Temperaturerhöhung im Innern der Wand wird übersehen und
damit geht er zur Tagesordnung über (obgleich die Abbildung etwas
anderes aussagt) und behauptet, der Effekt der Wärmespeicherfähigkeit
der Außenwände sei sehr gering (weniger als 0,5 %). Damit steht
er sogar im Widerspruch zu seinen k-Wert-Dogmatik-Kollegen, die u. a. schon
bis zu 25 % Einsparung festgestellt haben [68]. Feist‘s Aussagen in [11]
sind eher naiv-dümmlich als sachlich-wissenschaftlich begründet.
In [42] und [55] wurde richtigerweise auch der Wärmefluß in das Innere der Wand berücksichtigt. Die Grundzüge eines wirklichkeitsnahen Gebäudewärmeschutzes wurden schon vielfach veröffentlicht [40], [42], [54], [55]. Besonders wird hier auf die Aussagen in [54] verwiesen, die den Zusammenhang von instationärem Verhalten und unterschiedlichen Temperaturgradienten analog [14], Bild 5, verdeutlichen.
In Anlehnung an [10], [30] und [32], die für den effektiven k-Wert den als Bonus definierten Solargewinnfaktor SW einführten, wurde in [42] und [55] ebenfalls der Bonusweg gewählt; wobei jedoch die entscheidenden Speicherkennwerte c, r und vor allem der Wärmeeindringkoeffizient b in den Solargewinnfaktor mit einfließen. Damit wird ein vereinfachtes Verfahren präsentiert, das die Realität der Natur einer Außenwand besser beschreibt als der nur für den Beharrungszustand geltende, nun wirklich überholte k-Wert nach DIN 4108.
Die Diskussion beginnt also erst und ist keineswegs abgeschlossen.
Die Reaktion auf [55] im Leserbrief in [69] zeigt ja deutlich die eingeschränkte Sichtweise eines stationären Denkens beim Gebäudewärmeschutz; dies wird in [30], Bild 3 ja bestens dokumentiert. Das Instationäre in der Außenwand wird also systematisch ignoriert.
Die Leserbriefe (in DIB 1999, Juli/August, S. 50 bis 54) von Prof. Ehm, Prof. Hauser, Dr. Feist und Prof. Werner zu der Veröffentlichung [54] bestätigen diesen Sachverhalt und werfen ein bezeichnendes Licht auf die Bauphysikszene: Es wird keine einzige Aussage widerlegt, es wird nur deklariert, widersprochen, lamentiert, sogar beleidigt und verleumdet. Es ist beschämend, im Wissenschaftsbereich derartiges feststellen zu müssen. Hier stützt sich der eine auf den anderern. Wo bleiben eigentlich die bauphysikalischen Erkenntnisse [35], wo bleiben die sachgerechten Schlußfolgerungen - s. Seite 17 [C] und Seite 18 (H) ?
Diese Fehleinschätzungen mögen
auch unterstützt werden durch eine Äußerung in [64].
Zu dem Komplex "Wärmegewinn durch
Außenwände" steht dort:
"Der Reduktionsfaktor (analog dem
Solargewinnfaktor SW) ist nahezu unabhängig von der Wärmespeicherfähigkeit
und dem Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenfläche.
Die Unabhängigkeit von der Wärmedämmung
erklärt sich daraus, daß bei gut wärmegedämmten Wänden
nicht nur die Transmissionswärmeverluste reduziert werden, sondern
auch dem nach innen gerichteten Wärmestrom durch Sonneneinstrahlung
ein größerer
Widerstand entgegengesetzt wird als
bei schlecht wärmegedämmten Wänden, ..."
Bei dieser Aussage wird nicht berücksichtigt, daß zwischen der Wärmeleitfähigkeit und der Temperaturleitfähigkeit zu unterscheiden ist. Die Temperaturleitfähigkeit a wird immer dann wirksam, wenn Temperaturveränderungen in der Außenwand auftreten - dies ist ja ständig der Fall - und wird von den Materialwerten Wärmeleitfähigkeit l , aber auch Rohdichte r und spezifische Wärmekapazität c bestimmt, also den beiden für die Speicherfähigkeit signifikanten Kennwerten. Das Temperatur-Amplituden-Verhältnis und die Phasenverschiebung sind typische bauphysikalische Kenndaten hierfür. Wird dagegen nur die Wärmeleitfähigkeit l gesehen, dann muß sich die Temperaturverteilung im speicherfähigen Bauteil bereits eingependelt haben und dies kann Tage dauern [2]. Bei Temperaturveränderungen bestimmt also nicht die Wärmeleitfähigkeit, sondern die Temperaturleitfähigkeit den im Bauteil vorliegenden Wärmestrom.
Deshalb steht auch in [19]:
"Beim Anheizen oder Auskühlen von Räumen oder bei Sonnenzustrahlung liegen jedoch instationäre Verhältnisse vor, so daß diese durch die Werte 1/L (oder R in m²K/W) und k (oder U in W/m²K) nicht erfaßt werden".
Diesen Satz sollten sich die k-Wert-Dogmatiker
immer wieder durchlesen und einprägen.
Insofern ist es schon richtig, wenn
in [19] auch darauf hingewiesen wird:
"Die Wärmeleitung durch eine
ebene Platte eines Baustoffes im Beharrungszustand der Temperaturverteilung,
das heißt nach genügend langer Zeit bei konstanten Temperaturen
zu beiden Seiten der Platte, erfolgt nach der Gleichung ..." und nun wird
die allseits bekannte, nur für den Beharrungszustand gültige
Formel genannt.
Fragt man nach dem Grund für die
konsequente Ignoranz dieser gesicherten Aussagen in [19] und für den
demzufolge in der Bauphysik vorherrschenden k-Wert-Dogmatismus, so ist
dieser vielleicht in [16] zu finden, dort steht:
"Diese Diskussionen (um den k-Wert)
erscheinen in Kreisen echter Fachexperten überflüssig, weil der
k-Wert bzw. der Wärmedurchlaßwiderstand seit Jahrzehnten in
der Wärmetechnik und in der Heizungstechnik unumstritten und mit Erfolg
verwendet worden war".
Mit dieser Aussage wird die Parole
ausgegeben:
"Der k-Wert hat zu stimmen und alle
haben sich danach zu richten" !
Nur ist dabei zu bedenken: In der Heiztechnik werden fehlerhafte Berechnungen (bei Massivbauten Überdimensionierungen) ausgeglichen durch größere Stillstandszeiten; auch werden für extreme Klimaverhältnisse damit Wärmepuffer geschaffen. Bei Leichtbauten jedoch treten durch die Unterdimensionierungen bedenkliche Diskrepanzen in der Heizenergieversorgung auf - und die sind schon jetzt zu registrieren.
Der Fehler ist doch, einfach zu glauben,
den k-Wert auch für die quantitative Bestimmung des Heizenergiebedarfes
heranziehen zu können. Dies aber muß zu fehlerhaften
Ergebnissen führen. Skandalös
und kriminell wird es allerdings, wenn auf der Grundlage dieser falschen
Berechnungen damit auch noch Bußgelder verbunden sind, wie sie in
der EnEV 2000 vorgesehen sind.
Das Thema der direkten Absorption wird auch recht konfus angegangen. Wenn dann Definitionen und Begriffe willkürlich und euphorisch verwendet werden, dann kann dies sehr schnell einen Forschungssalat ganz kurioser Art ergeben - s. Seite 19 (2).
In [30] wurde ein Absorptionseffekt
definiert, der die Absorption von Außenwandkonstruktionen infolge
der Strahlungsintensität als Verhältniszahl angibt, wobei als
Bezugsbasis die Strahlungsintensität selbst gewählt wurde. Dies
hatte zur Folge, daß der Absorptionseffekt nun völlig unabhängig
von jeglicher Strahlungsintensität wird.
In [51] ist darüber berichtet
worden, dort hieß es deshalb:
"Ob im heißen Afrika oder in
kalter Polarnacht, überall ist der "Absorptionseffekt a" gleich groß.
Dies jedoch ist eine Absurdität, soll er doch die unterschiedlichen
Wärmestromminderungen infolge unterschiedlicher Strahlungsintensität
beschreiben".
Die Fachwelt wird schon mit recht absonderlichen Dingen konfrontiert. Wenn dann in der Stellungnahme Nr. 245 auf die mit diesen Aufgaben theoretisch und experimentell befaßten Bauphysiker, auf die kompetente Fachwelt, insbesondere auf die hier wissenschaftlich befaßten Bauphysiker und Thermodynamiker hingewiesen wird, dann kann ermessen werden, was in dieser Runde so alles zusammengeflunkert wird.
Der Bezug auf die europäische Normung bleibt fragwürdig, wenn maßgebende bauphysikalische Aussagen auf dieser sehr fragwürdigen Grundlage in der "Ständigen Konferenz der europäischen Hochschullehrer des Fachgebietes Bauphysik an wissenschaftlichen Hochschulen" hamonisiert werden. Es ist deshalb zu fragen, wie denn im Rahmen der europäischen Harmonisierung von Vorschriften im Bauwesen ein "Konsens" in diesen so wichtigen Fragen des Gebäudewärmeschutzes und der damit verbundenen Gesundheitsprobleme für die Bewohner hergestellt wird? Hier sollten einmal Protokolle auf den Tisch gelegt werden.
Es ist auch zu beachten, daß die "Normung" nur ein Teilaspekt des Bauschaffens ist und deshalb sich nicht in einem beziehungslosen Raum zur Praxis bewegen darf. Auch andere Einwender haben die heute immer bedeutsamer werdende juristische Komponente des Bauens verdeutlicht. Wenn Normung einen fragwürdigen Weg beschreitet, auch Gerichtsentscheidungen und BGH-Urteile weisen darauf hin, dann hat Normung in der jetzt vorliegenden Form ihre Legitimation verloren - auch auf europäischer Ebene. Werden parallel dazu andere Richtlinien und Verordnungen (z. B. BSE) betrachtet, dann muß es sogarheißen - gerade auf europäischer Ebene verlieren die Richtlinien und Verordnungen ihre Legitimation. Es muß in diesem Zusammenhang auf eine unheilvolle Allianz von Wissenschaft, Industrie und Administration aufmerksam gemacht werden.
Insbesondere aber darf der gesundheitliche Aspekt nicht übersehen werden. Wenn die angepriesenen neuen Bauweisen zu größeren gesundheitlichen Risiken führen, dann muß über diese Art von Niedrigenergiebauweise, die ja eigentlich überhaupt keine ist, generell einmal nachgedacht werden. "Wir müssen uns überlegen, wie wir zukünftig unsere Häuser heizen und kühlen können", sagt Prof. Ehm. Was Kühlen energetisch bedeutet, weiß ein jeder - Energieverschwendung. Es gibt hierzu auch Alternativen.
Immerhin sagt Heindl in [28]:
"So kann etwa im Hochsommer die Außenlufttemperatur
die Behaglichkeitsgrenze längst überschritten haben, die Temperatur
in einem Gebäude aber immer noch als angenehm kühl empfunden
werden; besonders bei manchen alten Gebäuden mit extrem starken und
schweren Mauern ist dieser Effekt deutlich zu beobachten. Umgekehrt kann
jedoch bei extrem leicher Bauweise die Innentemperatur weit über die
Außentemperatur steigen, besonders bei starker Sonneneinstrahlung".
In unserem Klima bewährt sich deshalb nur eine Bauweise, die sowohl Dämmfähigkeit als auch Speicherfähigkeit gewährleistet. Die Weichen werden jedoch "von interessierter Seite" anders gestellt - zu Lasten des Investors, des Verbrauchers. Die Wünsche und Belange des "Kunden" scheinen uninteressant zu sein, er hat offensichtlich nur die Rolle des Konsumenten und Zahlenden zu übernehmen - und dies wird ihm dann sehr eloquent und werbewirksam dann auch ständig nahegebracht.
Bei rationaler Bewertung der Ereignisse in Wissenschaft, Industrie und Administration können die im Anhang aufgeführten Zitate voll bestätigt werden.
Zu 2. Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Energieeinsparung
Was kann als diskriminierend bezeichnet
werden, wenn nur wiederholt wird, was in jedem Fachartikel zu lesen ist.
Die Verschärfung des Anforderungsniveaus wird immer begründet
mit der "Zusage der Bundesregierung, 25 bis 30% CO2 -Einsparung
zu erzielen". Und wenn ein gesetzlicher Auftrag zur Energieeinsparung besteht,
dies wird ja auch bestätigt, dann dürfte dies doch wohl auch
ein politischer Auftrag sein. Mit diesem politischen Blancoscheck wird
in Zusammenarbeit von Wissenschaft und Administration dann so mancher,
der Industrie dienende technische Coup inszeniert - s. Seite 18 (C), der
allerdings zu Lasten des Kunden und Steuerzahlers geht und sogar gegen
die selbst formulierten Regelungen im Energieeinsparungsgesetz verstößt,
da die Wirtschaftlichkeit infolge der Hyperbelform der
k-Wert-Funktion bei kleinen k-Werten
nicht vorliegen kann (s. Zu 6.).
Zu 3. DIN Fortschreibung; "trockene Konstruktionen"
als Stand der Technik;
unbelüftete Dächer
Die Häufung der Bauschäden,
vor allem der Feuchteschäden, die auch zunehmend für gesundheitliche
Schäden der Bewohner verantwortlich sind, führen die gemachte
Aussage,
"in der Praxis können keine Schäden
auftreten" ad absurdum. Eine Verschleierung der Ursachen bedeutet es außerdem,
wenn dann noch gesagt wird, "Schadensfälle aufgrund von Diffusionsvorgängen
seien nicht bekannt". Feuchteschäden entstehen in der Hauptsache durch
Luftströmung, die in kälteren Schichten kondensiert, aber vor
allem durch die unzureichenden Sorptionseigenschaften einer Außenwand,
die den Wassertransport nach außen be- oder sogar verhindern. Was
soll also die Beschränkung auf Diffusionsvorgänge?
Die Sorptionseigenschaften der jetzt praktizierten Niedrigenergiebauweise durch Leichtbauten mit dampfbremsenden und sorptionsdichten Schichten sind verheerend und so muß es einfach zu Feuchteschäden kommen. Feuchteschäden deshalb, wie ständig empfohlen, durch eine k-Wert-Therapie verhindern zu wollen, grenzt an Nihilismus [41].
Zu 4. DIN 4108, Teil 2 (Streichung der Wärmespeicherfähigkeit); S. 6 ff
In der DIN 4108 wird die Speicherfähigkeit auf die Innenbauteile beschränkt, die einer Außenwand dagegen konsequent ignoriert. Die durchgeführten theoretischen und experimentellen Arbeiten behandeln alle nicht die Frage der Gültigkeit eines k-Wertes (siehe 1.). Da die Ableitung des k-Wertes aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung nicht widerlegt wird, gilt nach wie vor die einzige logische Schlußfolgerung, die in meiner Stellungnahme vom 20. Juli 1999 zum Ausdruck kommt:
Der k-Wert beschreibt nicht die wirklichen Wärmeleitungsvorgänge in der Außenwand.
Zu 5. Vermeidung von Kühlung im Sommer und weitere Reduzierungen des Wärmedurchgangskoeffizienten (S. 8)
Es ist zu beanstanden, daß bei der Behandlung der Speicherfähigkeit immer nur die Innenwände zur Debatte stehen. Da bei den bisherigen Simulationsrechnungen die Überheizung des Raumes infolge eindringender Solarenergie über die Fenster, die dann vom Innenraum "weggespeichert" werden muß (sommerlicher Wärmeschutz z. B.), im Vordergrund stand, ist dieser Standpunkt durchaus verständlich. Hier geht es aber um die Speicherfähigkeit der Außenwand - und zwar um das direkte Speichern der Solarenergie durch Absorption von außen. Der Hinweis auf die Speicherfähigkeit der Innenwände geht deshalb wieder am Thema vorbei; das Problem ist nicht erkannt worden und deshalb unzutreffend behandelt.
Zu 6. Wirtschaftlichkeit: Mindestwärmeschutz (S. 9)
Daß im Zuge der Umsetzung verschärfter Anforderungen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im EnEG verstoßen wird, das ist wiederholt nachgewiesen worden [42], [43], [44], [45], [46], [48], [49], [50], [53] und [56]. Der Grund liegt in dem rapiden Effizienzabfall infolge der Hyperbelform des k-Wertes, der dann bei kleinen k-Werten automatisch zu unwirtschaftlichen Konstruktionen führt.
An dieser mathematischen Grundwahrheit kommt keiner vorbei - da hilft kein Lamentieren.
Zur Erinnerung:
Jeder klar denkende Techniker (und damit doch wohl auch die NABau-Mitglieder) wird erkennen, daß das willkürliche Herunterfahren des k-Wertes durch ständiges "Verschärfen des Anforderungsniveaus" infolge der Hyperbelform eine wirtschaftliche Grenze hat – und diese ist klar bestimmbar [40], [42], [43], [48], [52] und [56].
Insofern ist es ein bautechnischer Skandal, wenn Feist mit seinem "Passivhaus-Institut" die Mär verbreitet, 40 cm Dämmstoff (k = 0,1 W/m²K) seien aus Umweltschutzgründen anzustreben [12]. Hat einer der k-Wert-Minimierer diesen dämmtechnischen Unfug jemals nachgerechnet? Immerhin haben auch Ehm in [6] und Werner/Gertis in [67] klare Rechenanweisungen für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit veröffentlicht.
In [7] schreibt Ehm: "... während der energiesparende Wärmeschutz ökonomischen Kriterien gehorcht" und in [8] heißt es: "Nicht alle der genannten Vorschläge konnten bislang die angenommenen Einsparungen oder ein wirtschaftlich vertretbares Kosten Nutzen Verhältnis erbringen". Na also, man konnte damals noch rechnen.
Aber offensichtlich galten derartige
Aussagen nur für den Beginn der Energieeinsparkampagnen, als es noch
sachlich zuging - und die Wirtschaftlichkeit noch gegeben war.
Heute im Jahre 1999 bei einem barbarischen
Anforderungsniveau mit Niedrigenergiehaus-Trend und Mini-k-Werten, nur
stationär gerechnet und trotzdem alle unwirtschaftlich, werden diese
Veröffentlichungen wohl aus dem Gedächtnis verbannt. Es wird
so getan, als ob die damals durchaus als richtig erkannten Rechenverfahren
heute nicht mehr gelten würden. Sie gelten jedoch nach wie vor - und
jeder Nachweis führt eben dann zur unbequemen Unwirtschaftlichkeit.
Dies ist Fakt - unwiderlegbar.
Als Ersatzdroge für die Wirtschaftlichkeit
wurde die "Minimumsphilosophie" geboren, die allerdings zu absurden und
abenteuerlichen Ergebnissen führt. In [13] steht:
"Das wirtschaftliche Optimum des Wärmeschutzes
ergibt sich aus einer Gesamtkostenüberlagerung ..." und weiter "Dieser
Minimumspunkt repräsentiert den wirtschaftlich optimalen Wärmedurchlaßwiderstand".
Dies stimmt nicht.
In [40], [42], [52] und [56] ist verdeutlicht
worden, daß diese "Minimumsphilosophie" einem falschen Denkansatz
entspringt. Schon allein optisch verändert sich der Heizenergieverbrauch
etwa ab 8 cm Dämmstoff kaum, was in [24], Bild 11, deutlich zum Ausdruck
kommt. Dies zeigt, daß mit kleinen k-Werten nur viel Dämmstoff
eingebaut, jedoch keineswegs nachhaltig zusätzliche Energie eingespart
wird. Jenseits des Minimumspunktes wird mit mehr Dämmung sogar weniger
Energieeinsparung erzielt, was als technische Empfehlung völlig absurd
ist und einer schizophrenen Grundhaltung gleichkommt. Der Minimumspunkt
charakterisiert eigentlich den Beginn der geistigen Verwirrung [42].
Zu 7. Fehlerhafte Feststellung (S. 10)
Auch eine ganzheitliche Betrachtung des Gebäudewärmeschutzes bleibt fehlerhaft, wenn der stationäre k-Wert das wesentliche Merkmal des Wärmeschutzes bleibt. Wenn aber der k-Wert nicht stimmt, dann stimmt alles nicht. Um diese klare Aussage zu widerlegen, muß bei der Ableitung des k-Wertes aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung erst einmal der logische Fehler nachgewiesen werden - s. Seite 18 (d). Dies ist bisher nicht erfolgt - und Palaver ist keine wissenschaftliche Methode einer Falsifikation.
Dann zur Begründung für die Richtigkeit und Gültigkeit des k-Wertes auf europäische Normen zu verweisen, ist unter diesen Umständen wohl die erbärmlichste Beweisführung. Außerdem beziehen sich die zur Entlastung angeführten Simulationsrechnungen auf eine völlig andere Fragestellung - also auch hier Fehlanzeige.
Zu 8. Praxisfremde Konstruktionen ... (S. 11)
Das Herstellen einer dichten Gebäudehülle war schon immer Bestandteil des Bauens und hat demzufolge eine große Tradition. Die tradierte Konstruktion bei Skelettbauten war und ist allerdings die belüftete Konstruktion - und das mit gutem Recht. Hier die "dichte" Hülle einführen zu wollen, zeugt von praxisfremden Vorstellungen und Absichten - allerdings bei Physikern und Maschinenbauern vorstellbar. Daß dies nicht funktioniert, beweisen die vielen Feuchteschäden in den Wohnungen und die Schadensberichte der Bundesregierung.
Deshalb wird in meiner Stellungnahme ausschließlich die Notwendigkeit angesprochen, eine "gewollte" Undichtigkeit an einer überschaubaren Stelle (z. B. das Fenster) zu schaffen, um einer nutzungsbedingten steten Erhöhung der relativen Feuchte entgegenzuwirken [41]. Es geht allein um die Würdigung dieses Sachverhaltes. Es ist doch wohl unstrittig, daß erst durch den Einbau "neuer" Fenster mit ihrer übersteigerten Dichtheit die Misere der Schimmelpilzbildung und Schimmelpilzschäden begann.
Zu 9. Unterscheiden von schweren und leichten Bauteilen (S. 12)
Für k-Wert-Dogmatiker bedeutet eine schwere Außenwand ohne Dämmschicht immer eine energieverschwendende Konstruktion, da sie die Schlußfolgerungen aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Insofern sind sie bestrebt, auch leichte und schwere Bauweise anders zu definieren. In [33] wird nur deshalb eine Innendämmung als leichte Konstruktion bezeichnet, weil sie Temperaturveränderungen des Innenraumes gegenüber der dahinter liegenden Massivwand abschottet. Dies zeigt sehr deutlich, daß die Speicherfähigkeit nur von Innenwänden zum Abpuffern von Überheizungen akzeptiert wird. Eine Änderung des Flächengewichtes von 300 auf 100 kg/m² zur Unterscheidung von leichten und schweren Wänden mit der Erhöhung der max. Wärmedurchlaßwiderstände zu begründen, beweist die ausschließliche Fixierung auf den k-Wert und die völlige Negierung der Speicherfähigkeit. Diese Auffassungen sind falsch.
Es wirkt dann schon recht eigenartig,
wenn in [23] die völlig unzutreffende Aussage steht:
"Außenwände beeinflussen
die thermische Behaglichkeit im Winter und im Sommer in erster Linie durch
ihren k-Wert, der möglichst klein sein sollte, und zweitrangig durch
ihre Masse".
und weiter ist zu lesen: "Die hygrischen
Verhältnisse eines Raumes, die mit dessen thermischen eng verknüpft
sind, werden durch Außenwände praktisch nicht beeinflußt".
Solche Aussagen zeugen von wenig Kenntnis
und sind schlichtweg falsch - siehe
"Zu 10" [28]. Hier manifestiert sich
stationäres Denken und der Versuch, das k-Wert-Dogma rücksichtslos
durchzusetzen.
Zu 10. Sommerlicher Wärmeschutz (S. 14)
Der Satz "Selbstverständlich hat
auch die Bauart der eingesetzten Außenbauteile einen (i.d.R. geringen)
Einfluß auf die Höhe der sommerlichen Innentemperaturen" ist
ebenfalls falsch. Hier werden die wirklichen Wärmeleitungsvorgänge
im Außenbauteil und damit die hygienischen Verhältnisse im Raum
völlig verkannt.
Immerhin sagt Heindl in [28]:
"So kann etwa im Hochsommer die Außenlufttemperatur
die Behaglichkeitsgrenze längst überschritten haben, die Temperatur
in einem Gebäude aber immer noch als angenehm kühl empfunden
werden; besonders bei manchen alten Gebäuden mit extrem starken und
schweren Mauern ist dieser Effekt deutlich zu beobachten. Umgekehrt kann
jedoch bei extrem leicher Bauweise die Innentemperatur weit über die
Außentemperatur steigen, besonders bei starker Sonneneinstrahlung".
Dies stimmt auch noch heute.
Zu 11. Zusammenfassende Schlußbemerkung (S. 16)
Energie einzusparen war schon seit jeher Ziel der Bautechnik. Die stetige Wandlung der DIN 4108 "Wärmeschutz im Hochbau" zu einer k-Wert-Minimierungsnorm unter dem Vorwand einer "notwendigen" Energieeinsparung bedeutet infolge der Unwirtschaftlichkeit kleiner k-Werte vollendeter Betrug am Kunden; außerdem signalisiert der k-Wert allein noch keine günstige Energieeinsparung. Die Fähigkeit, die kostenlos zur Verfügunge stehende Solarenergie durch Absorption zu nutzen, wird durch den k-Wert völlig ignoriert; hierfür sind die spezifische Wärmekapazität c, die Rohdichte r und die Wärmeleitfähigkeit l maßgebend, wobei der Wärmeeindringkoeffizient b dabei federführend ist. Auf diesem Sektor muß von offizieller Seite noch einiges bauphysikalisch neu durchdacht werden.
Sich auf europäische Normen zu stützen, anstatt einen Sachverhalt zu begründen, spricht nicht für die Qualität der Beweisführung, es ist eher ein Eingeständnis fehlender Argumente - hier wird auf das eingangs erwähnte Zitat der FAZ verwiesen - Quantität statt Qualität.
Resümee:
Da jetzt die Altbausubstanz auf der Basis der k-Wert-Berechnungen mit Dämmstoff verpackt werden soll, muß dieses Ansinnen gestoppt werden, da alle Berechnungen mit diesem, nur für den Beharrungszustand geltenden k-Wert nicht der Wirklichkeit entsprechen. der k-Wert ist schlichtweg ein Phantom, eine Fiktion [54]. Es geht nicht an, daß Irrtümer und falsche Schlußfolgerungen durch massiven Einsatz rigoros durchgesetzt werden. Es geht nicht an, daß Wissenschaft sich prostituiert und zum Vasallen der Wirtschaft wird. Immerhin profitiert die Dämm-Industrie vehement durch diesen nicht zu rechtfertigenden k-Wert-Dogmatismus. Der Kunde, der ein Recht auf behagliche Wohnungen hat, erwartet keine Wohnmaschine, sondern ein bewohnbares Haus. Durch die gegenwärtigen Trends im Bauen wird das traditionell gewachsene Bauen verlassen; es wird damit ein baukultureller Verfall eingeläutet [57]. Bei einer gleichgeschalteten Bauphysik mit eindeutig einseitig gewinnorientierter Zielrichtung kann Einsicht allerdings nicht erwartet werden - s. Seite 17 [A] und Seite 18 (c).
Literatur:
[4] Di Trochio, F.:
Der große Schwindel, Betrug und Fälschung in der Wissenschaft.
Campus Verlag Frankfurt/Main New York, 1992
R. Pieper Verlag, München 1989, Serie Pieper - Aktuell
Ein Triumph der "freiheitlich demokratischen" Grundordnung