In Memoriam
PROF. DR. - ING. habil.
CLAUS MEIER
Architekt SRL, BayAK
Nürnberg



Regel und Stand der Technik


Es muß zwischen Regel und Stand der Technik unterschieden werden. Unterlagen der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) können folgende Definitionen entnommen werden:

Stand der Wissenschaft
  • Technische Spitzenleistungen, die wissenschaftlich gesichert sind.
  • Wirksamkeit in der technischen und praktischen Umsetzung gilt es noch nachzuweisen.

Stand der Wissenschaft und der Technik

  • Richtige Ausführung oder Beweise nach neueren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen, ohne daß bereits die überwiegende Mehrheit der Fachleute in der Praxis diese Meinung als richtig anerkennen oder anwenden muß.

Stand der Technik
  • Das ”derzeit technisch Machbare”, beispielsweise vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassene neue Baustoffe.
  • Wirksamkeit fortschrittlicher Verfahrensweisen nachgewiesen.
  • Vielfach noch nicht hinreichend und langjährig erprobt.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

  • Von der überwiegenden Mehrheit der in der Praxis Tätigen als bewährte und richtige Ausführung oder Bauweise anerkannt.
  • Bezeichnet das ”baupraktisch Bewährte”.
  • Auf die Brauchbarkeit und Qualität einer Ausführung kann der Auftraggeber durchweg vertrauen.
  • Ein Mangel nach Werkvertragsrecht liegt schon bei Nichteinhaltung vor.
  • Sie stellen für den Sollzustand Minimalforderungen dar.

Ergebnis:

Maßgebend für die praktische Tätigkeit ist immer die Regel der Technik, ein Stand jedenfalls kann nie empfohlen werden, da die langjährige Bewährung fehlt.

DIN-Vorschriften können deshalb auch nicht als "technische Regeln" verwendet werden, weil sie den Stand der Technik repräsentieren und von DIN selbst die Unverbindlichkeit von DIN erklärt wird. Insofern erlangen sie nicht die Bedeutung von allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das StGB kennt immerhin nur den Begriff der a. a. R. d. T. Die Verbindlichkeit der DIN-Vorschriften muß erst jeweils vertraglich vereinbart werden.

07.02.2003http://ClausMeier.tripod.com