In Memoriam
PROF. DR. - ING. habil.
CLAUS MEIER
Architekt SRL, BayAK
Nürnberg


Obskure Forschung

Die Speicherung wird in der offiziellen Bauphysik konsequent negiert. 

Die Forschungsarbeit IBP-Bericht REB-4/1996 "Einfluß der Absorption von Sonnenstrahlung auf die Transmissionswärmeverluste von Außenwänden aus Ziegelmauerwerk" vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart, als Auftraggeber fungiert die Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V. Bonn, enthält insofern Aussagen, die an Widersinn kaum zu überbieten sind. Kurz zusammengefaßt wird folgendes zentrales Ergebnis präsentiert:

Wandelement
Außenoberfläche
Tab.1
Temperaturbezogene
Wärmestromdichte (W/m²K)
Nr.
Aufbau
Farbe
Struktur
k-Wert
W/m²K
ohne Ein-
strahlung
mit Ein-
strahlung
1
2
3
4
5
6
7
6
Leichtziegel weiß rauh
0,50
0,60 ± 0,03
0,59 ± 0,03
8
36,5 cm / Süd weiß glatt
0,50
0,59 ± 0,03
0,59 ± 0,03
13
Leichtziegel
36,5 cm / Nord
weiß rauh
0,50
0,55 ± 0,03
0,55* ± 0,03

* gegenüber der Südeinstrahlung von 90 W/m² tritt im Norden nur eine Einstrahlung von 30 W/m² auf.
 

Diesen drei Zeilen können folgende "Forschungs-Erkenntnisse" entnommen werden:

  1. Ein nach DIN 4108 für den stationären Fall (Beharrungszustand) gerechneter k-Wert von 0,50 W/m²K (Spalte 5) wird unverständlicherweise auf 0,60 und 0,59 sowie 0,55 W/m²K abgemindert (Spalte 6 "ohne Einstrahlung"). Mit dieser Vergrößerung der Bezugsbasis wird ein berechneter solarer Gewinn kleiner.
  2. Gegenüber dem nach DIN 4108 errechneten k-Wert von 0,50 W/m²K (Spalte 5) erzielt die Südwand einer weißen Ziegelwand "mit Einstrahlung" (Absorptionsgrad mit 0,15 angenommen) nur einen k-Wert von 0,59 W/m²K (Spalte 7), also einen schlechteren k-Wert (Nr. 6 und 8). Damit würde Solarenergie ja sogar schädlich für die energetische Bilanz einer Außenwand sein. 
  3. Eine weiße Ziegelwand liefert "mit Einstrahlung" (Spalte 7) und "ohne Einstrahlung" (Spalte 6) gleiche k-Werte (Nr. 8 und 13). Bei der gewählten Forschungsmethode hat die Solarstrahlung hier also überhaupt keinen Einfluß auf das Minderungspotential. 
  4. Der Tabelle kann auch entnommen werden, daß eine weiße "Nordwand ohne Einstrahlung" mit k = 0,55 W/m²K (Nr.13, Spalte 6) energetisch günstiger ist, als eine "Südwand mit Einstrahlung" mit einem k-Wert von 0,59 W/m²K (Nr.6, Spalte 7). 
Etwas Absurderes und Abstruseres als dies ist bis jetzt noch nicht verbreitet worden. Diese Fakten beweisen die Fragwürdigkeit der gesamten Forschungsarbeit in eindrucksvoller Weise. Ein solches pseudowissenschaftliches Machwerk sollte am besten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden. 
Unterschrieben wird diese Arbeit von Prof. Gertis (Maschinenbauer), Dr. Kießl (Maschinenbauer) und Herrn Lindauer (Physiker). Was muß in den Köpfen dieser Leute vor sich gehen, wenn solche Aussagen gegenüber dem Auftraggeber gemacht werden ?

Diese Forschungsarbeit wurde mir zugeschickt. Bezeichnend ist jedoch nun der Briefwechsel, der sich aus dieser pseudowissenschaftlich untermauerten Falschinformation ergab. Der Absender erhielt im Oktober 1997 eine Stellungnahme, aus der im folgenden Auszüge wiedergegeben werden:

Vielen Dank für die Übersendung der "Gierga-Unterlagen". Die Durchsicht fordert entschiedene Kritik dieser Aktion heraus, denn hier wird "Betrug am Kunden" verübt. Durch die mir von Ihnen zugeschickten Unterlagen ([1]: Stuttgarter Arbeit, [2]: Empa-Arbeit, [3] Gertis-Arbeit 4/1996, [4]: Gertis-Arbeit 5/1996) kann ich etwas über die neueste "Schurkerei" der Gertis-Crew berichten.

Hier mein Kurzkommentar dazu:

AMz-Bericht 5/97 - "Solarabsorption auf Außenwänden und Reduktion der Transmissionswärmeverluste"

Der "Gertis-Mann" Gierga verbreitet Thesen, die zwar das Thema "Solarabsorption" behandeln, dies jedoch in sehr selektiver und sogar manipulativer Art und Weise.

Entscheidende und wichtige Teile der "Forschungsarbeiten" werden von Herrn Gierga verschwiegen, weil sie die Absurdität der vorgelegten "Ergebnisse" dokumentieren würden. Mit suggestiven Mitteln versucht er, die Solarabsorption von Außenwänden klein zu halten.

  1. Obgleich im Text gesagt wird, daß die Wärmeverluste bezogen werden auf die Wärmeverluste einer weißen Nordwand (damit werden allein durch rechnerische Tricks die Reduzierungen geringer), wird in der Tabelle 2 so getan, als seien es absolute Verbesserungen. Täuschung auf der ganzen Linie! Bei sachgerechter Behandlung müssen die Wärmeverluste doch auf den k-Wert bezogen werden, denn dieser wird in den Wärmeschutz-Berechnungen benutzt und nicht der "gemessene Nordwandverlust", der ja auch infolge absorbierter Solarenergie gewisse Reduzierungen erfährt. Insofern sind die "Forschungsergebnisse" in numerischer Hinsicht nicht brauchbar, sie verfälschen das Bild. 
  2. Außerdem werden in der Tab.2 genau die Beispiele ausgelassen, die völlig absurde Ergebnisse liefern: Aus [3] ergeben die Nr.8 (Südwand/weiß) eine Wärmestromdichte von 0,59 W/m²K und die Nr.13 als Nordwand (weiß) eine Wärmestromdichte von 0,55 W/m²K, jeweils als 36,5 cm Leichtziegelmauerwerk. Seltsamerweise erreicht die Südwand einen größeren keff-Wert als die Nordwand - völliger Humbub. Die Begründung eines solchen Schmarrens dürfte schwierig werden, hier wurde ohne Sinn und Verstand irgend etwas zusamengerechnet. Solche widersinnigen Ergebnisse können nun wirklich nicht ernst genommen werden.
  3. Aus [1] werden nur Südbeispiele präsentiert und die anderen weggelassen, so daß bei Kenntnis nur des Berichts 5/97 Vergleiche nicht möglich sind - man muß alles glauben. Immerhin aber sagt die Tabelle 2, daß der Holzständer-Leichtbau prozentual mehr Einsparung erzielt als die monolithische Ziegelwand, ein Phänomen, das jeder Erfahrung widerspricht.
  4. Die "Wärmedurchgangskoeffizienten ohne Strahlung" in der ersten Spalte der Tab. 2 als Basis zur Berechnung der keff-Werte sind einmal nach DIN 4108 gerechnete Werte ([1] und [2]), aber dann in [3] auch extrapolierte (weiße Nordwand), wobei die extrapolierten Werte in der Mehrzahl höher sind als die für diese Konstruktionen nach DIN 4108 gerechneten. Ist vielleicht solange rechnerisch extrapoliert worden, bis dieser Unfug zur Zufriedenheit der Gertis Crew perfekt war ? Damit wird die Basis ja größer und die Verbesserung dadurch kleiner
  5. Bemerkenswert ist auch, daß wiederum der "rechnerische Ansatz der Wärmestromreduzierung durch Solarstrahlung" genannt wird, wobei genau dieser Ausdruck für speicherlose Konstruktionen gilt. Immer wieder muß festgestellt werden, daß bei der Absorption von Solarstrahlung allgemein mit nichtspeicherfähigem Material gerechnet wird (Fehlen des Wärmeeindringkoeffizienten b, der bei der Speicherung bedeutsam wird). 
  6. Der Abschnitt 3 "Rechnerische Untersuchungen" charakterisiert genau den kritikwürdigen Umstand, daß alles "gerechnet" bzw,"niedergerechnet" wird, denn Verbesserungen einer Südwand von 4 - 6% für helle und 9 - 14 % für dunkle Oberflächen sind nun denn doch zu sehr manipuliert (dies kann auch nachgewiesen werden – siehe weiter hinten). 
  7. Auch der letzte Absatz 4."Auswirkung auf den Heizwärmebedarf" soll nur diesen Betrug an der speicherfähigen Wand verschleiern. Wenn es um "Transmissionswärmeverluste" und damit um die Reduzierung des k-Wertes geht, dann soll dies Gegenstand der Erörterungen sein und nicht irgendein prozentualer Ansatz, wobei als Basis noch alles möglich andere mit einbezogen wird. Damit werden die Prozentzahlen weiter heruntergerechnet bis auf Werte von 1,5 - 4,5 % bei hellen und 2 - 8 % bei dunklen Oberflächen. Damit aber wird die Bedeutung der Solarabsorption suggestiv heruntergespielt und bagatellisiert. Es wird immer wieder nur um den heißen Brei herumgeredet !
Zu [1]:

Die Ergebnisse können aus folgenden Gründen vergessen werden:

  1. Der Forschungsansatz ist falsch. Es heißt bereits in der Einleitung sinngemäß:"Die Diskussion um den k-Wert ist abgeschlossen, dies habe Hauser in einer Literaturstudie zusammengestellt, der Wärmetransport durch ein Bauteil ist proportional zum k-Wert". Dies sind Aussagen, die den Beharrungszustand beschreiben; dieser stationäre Zustand ist jedoch im Tag/Nachtrhythmus einer speicherfähigen Außenwand nicht gegeben. Gerade dies sollte aber untersucht werden. Daß immer wieder mit speicherlosem Material operiert wird, zeigt doch offensichtlich die Scheu vor der direkten Solarabsorption speicherfähiger Außenwände. Dies hat seit Urzeiten funktioniert; erst seit Gertis "rechnet", wird alles auf den Kopf gestellt. Wenn im rechnerischen Ansatz der doch entscheidende Wärmeeindringkoeffizienten b fehlt, operiert man "speicherlos". 
  2. Die Verbesserungen werden auf eine weiße speicherlose Nordwand bezogen, damit aber werden die Reduzierungen rechnerisch vermindert. Da bei den vielen Umrechnungen trotz instationärer Vorgänge von der "Proportionalität des k-Wertes" ausgegangen wird, muß auch dieses Vorgehen verfahrensmäßig kritisiert werden. 
  3. Solarstrahlung wird nur berücksichtigt, wenn sie durch die Fenster in das Gebäude dringt. Dies behandelt aber nicht die direkte Absorption von Solarstrahlung durch Außenwände und die damit zusammenhängenden reduzierten k-Werte. Es wird immer nur untersucht, was mit der durch Fenster eindringenden Solarenergie geschieht, ob sie durch Innenwände gespeichert werden kann und wie groß die dadurch entstehenden Reduzierungen für die k-Werte sind. Dies wird auch bestätigt durch die "Gertis-Festlegung" in [4] Bild 3, Außendämmung sei ein schwerer, Innendämmung dagegen ein leichter Versuchsraum, eine Definition, die nur bei Änderungen der Innenraumlufttemperatur gilt. Außerdem enthält die Arbeit [1] Ergebnisse, die den Wärmeverlust bei 20% und 30% Fensteranteil tabellarisch angeben; also wird doch nur der durch Fenster bedingte Solargewinn behandelt. 
  4. Die maßgebende 2. Meßperiode wurde durch Diebstahl bedingt erst am 1. Dez. begonnen und darüber hinaus auch durch Stromausfall unterbrochen. Die Lücken wurden dann rechnerisch geschlossen. Damit aber gehen entscheidende Meßdaten verloren. Gerade die Herbstzeit ermöglicht für Speicherwände ein späteres Heizen, die Vorteile gegenüber einer Leichtkonstruktion werden also damit eliminiert. Außerdem muß doch die gesamte Heizperiode meßtechnisch erfaßt werden, da sonst die "milden Herbsttage" unterschlagen und damit die Mittelwerte statistisch verfälscht werden. 
  5. Meßdaten wurden darüber hinaus rechnerisch geglättet und korrigiert. Es heißt: "Die gemessenen Wärmeenergien lassen sich nicht miteinander vergleichen, vielmehr müssen diese auf überall gleiche Verhältnisse umgerechnet werden". "Bei der rechnerischen Korrektur der Meßergebnisse ...". Die rechnerischen Untersuchungen haben das Ziel, die Plausibilität der Meßwerte zu prüfen, Meßfehler und Meßstörungen auszusondern, ". Dieses Herumstochern in den Meßdaten ist blamabel. Umgekehrt muß vorgegangen werden: Kritikwürdig sind doch die "Rechenmethoden" (k-Wert Theorie); deshalb muß anhand von Meßergebnissen die Plausibilität der Berechnungen nachgewiesen werden - und nicht die Messungen den Rechnungen angepaßt werden; immerhin wird vielfach falsch gerechnet. 
  6. Anstatt die relativ einfache Aufgabe zu lösen, Wärmeverluste zu bestimmen und diese den "rechnerischen k-Werten" gegenüber zu stellen, wird ein Haufen Mumpitz erforscht, nur um vom eigentlichen Thema abzulenken, denn das Ergebnis stand ja durch die Feststellung in der Einleitung wohl schon von Anfang an fest: "Maßgebend ist der k-Wert". 
Zu [2]:
Auch hier wird wieder falsch gerechnet (Wärmeeindringkoeffizient b wird nicht berücksichtigt) und durch Wahl falscher Werte und Weglassen absorbierter Energie ein Ergebnis erzielt, das z.T. schlechter als der rechnerische k-Wert ist. Es werden rechnerische Tricks angewendet, um Solarstrahlung wegzurechnen; hierfür muß die "atmosphärische Gegenstrahlung" herhalten, die dazu dient, eine negative Energiebilanz zu ermöglichen.
 
Generell gilt: Solarstrahlung sorgt immer für Verbesserungen, sonst könnten wir überhaupt nicht leben, es wäre viel zu kalt. Die Einbeziehung der Solarstrahlung bedeutet also immer thermische und damit energetische Vergünstigungen. Wenn etwas anderes deklariert wird, muß es sich um Manipulationen handeln.

Durch konstruktive Angleichungen der beiden gewählten Konstruktionen werden dann auch annähernd gleiche Meßdaten erzielt. Folgende Merkmale sind hier zu nennen:

  1. Es wird ein etwa gleicher k-Wert gewählt; die ohne Berücksichtigung der Speicherfähigkeit vorgenommenen rechnerischen Veränderungen durch den k-Wert (unvollkommene Formeln) fallen dann in etwa gleich groß aus.
  2. Die monolithische Wand hat ein geringes spezifisches Gewicht und eine kleine Wärmeleitfähigkeit (gleicher k-Wert), so daß der Wärmeeindringkoeffizient b den Wert 7,47 Wh0,5/m²K annimmt. Die Schichtwand mit Dämmung dagegen kommt mit einem höheren Raumgewicht und größerer Wärmeleitfähigkeit auf ein b von 12,11 Wh0,5/m²K, so daß die Speicherfähigkeit des WDV-Systems sogar größer ist. Damit wird vieles ausgeglichen.
  3. Periodische Temperaturänderungen pflanzen sich bei der Schichtwand wegen der großen Temperaturleitfähigkeit des Dämmstoffes schnell nach innen fort, so daß die Speicherfähigkeit am Ende doch noch zum Tragen kommen kann.
Durch manipulative konstruktive Festlegungen wird also ein "rechnerisches und empirisches" Ergebnis erzielt, das etwa so interpretiert werden kann: "Monolithische Wände haben gegenüber Dämmschichtkonstruktionen infolge Solarstrahlung kaum einen Vorteil. Genau dies aber stimmt nicht, zumal schwere Wände den Unterschied noch vergrößern würden.

Zu [3]:
Diese Arbeit ist in vielen Aspekten widersprüchlich und absurd. Vor allem ist zu nennen:

  1. Auch hier werden "Referenzelemente" auf der Nordseite angebracht. Diese Wahl der verwendeten Bezugsflächen verschleiert die doch entscheidende Frage nach der Reduzierung der k-Werte nach DIN 4108; die geringere Basis führt dann auch automatisch zu geringeren "Verbesserungen" (s.a. [1]). Dies ist ein typischer Fall rechnerischer Manipulation, oft anzutreffen und viel praktiziert.
  2. Auch hier geht die erste Meßphase nicht über die gesamte Heizperiode (von Dez. 1993 bis Mai 1994); dies benachteiligt speicherfähige Außenbauteile (s.a. zu [1]).
  3. Aus dem "gesamten Meßzeitraum", auf den sich die Arbeit bezieht, werden für die entscheidenden Daten lediglich 5 Tage (Bild 3, 4) und 10 Tage (Bilder 5-9) ausgewählt. Was soll bei der Präsentation diese Datenselektion ? Da die Tage nicht näher bezeichnet werden, ist anzunehmen, daß sie damit offentlichtlich mehr dem "Schein wissenschaftlicher Seriosität" als der Analyse des Gesamtproblems dienen. Durch die dann erkennbare und intuitiv vermutete "große energetische Belastung" soll dann auch "Beunruhigung und Sorge" ausgelöst werden.
  4. Das Messen der Wärmestromdichten auf der Innenseite der Wand sagt über die Speicherung von Solarenergie auf der Außenseite kaum etwas aus, denn Wärmestromdichten werden durch die Temperaturgradienten bestimmt. Diese aber sind innen bei stationärer und instationärer Betrachtung ungefähr gleich und zeigen im allgemeinen "Verluste" an, zumal auch bei einer "monolithischen Wand" der Trend zu einer speicherarmen Konstruktion beharrlich durchgesetzt wird.
  5. Die Erfassung der Reduzierungen wäre überzeugender gelungen, wenn die Oberflächentemperaturen an der Außenseite Grundlage der Überlegungen gewesen wären, denn an der Außenseite signalisieren die Temperaturgradienten umfangreiche Gewinne.
  6. Es werden folgende Aspekte verglichen: weiß - braun, Nord - Süd, rauh - glatt, Kerndämmung mit Luftspalt - ohne Luftspalt, Messung in 1m Höhe - 2 m Höhe; aber die entscheidende Fragestellung "speicherfähige Wand - nichtspeicherfähige Wand" bleibt ausgespart. Aber nur allein darum geht es, inwieweit hier bei der Reduzierung des k-Wertes die Unterschiede experimentell nachgewiesen werden können. Aber die Behandlung dieser Frage wird kontinuierlich umgangen, zur Beantwortung werden nur altbekannte Slogans wiederholt (s. 8.).
  7. Bei der Umrechnung der "Holzkirchener Ergebnisse" wird, wie seit jeher, auch auf Werner zurückgegriffen, der das Modell "stationärer Ansatz mit Absorption" predigt. Dieses Modell gilt aber nur für speicherloses Material, da es den Wärmeeindringkoeffizienten b nicht enthält.
  8. Zu Bild 8 (zweischaliger Aufbau, Kerndämmung, Klinker) wird ausgeführt, diese hätten "in dieser Untersuchung" den geringsten Wärmedurchgang infolge der niedrigsten k-Werte; somit würde ein niedriger k-Wert die Transmissionswärmeverluste stärker als der Absorptionseffekt reduzieren. Diese Schlußfolgerung ist nach wie vor falsch, da bei der Behandlung der Absorptionsgewinne der Wärmeeindringkoeffizient b überhaupt nicht auftaucht. Die Tatsache, daß die dichte Klinkerwand dafür verantwortlich ist, wird von diesen Herren verdrängt. Stattdessen wird dann sogar die peinliche These abgeleitet: "Die Reduktion des Transmissionswärmeverlustes durch Strahlungsabsorption ist somit nicht auf monolithische Konstruktionen begrenzt; sie ist auch keine Frage des Mauerwerkmaterials. Sie tritt vielmehr bei allen ein- und mehrschichtigen Außenbauteilen - unabhängig von Schichtaufbau und Schichtmaterial - unter vergleichbaren außenseitigen Randbedingungen stets in gleicher prozentualer Größenordnung auf".

  9. Die Verbreitung solcher Aussagen ist schlicht und einfach gesagt pseudowissenschaftliche Scharlatanerie! Der Wärmeeindringkoeffizient b ist die maßgebende Zahl für die Speicherung, auch von Solarenergie. Je größer b, desto größer die Reduzierung und b hängt u.a. von der Wärmeleitfähigkeit l (W/mK) und dem Raumgewicht r (kg/m³) ab; je größer beide Werte, desto größer der Wärmeeindringkoeffizient. Bei der Speicherung ist gegenüber dem k-Wert (kleine Wärmeleitfähigkeit l ) also genau die entgegengesetzte Tendenz wirksam ! Dies ist unbedingt zu beachten und führt die Porosierung des Mauerwerks, auch aus energetischer Sicht, ad absurdum.
  10. Die Tabelle 3, die die temperaturbezogenen Wärmestromdichten für eine ganze Heizperiode zeigen, ist in dieser Form überhaupt nicht zu akzeptieren. 

  11. In der Spalte "mit Einstrahlung" sind "gemessene" Daten aufgeführt, die Spalte "ohne Einstrahlung" ist jedoch eine Extrapolation dieser gemessenen Daten mit der Maßgabe: "fehlende Einstrahlung". Die Basis der ganzen Untersuchung, auf die sich Herr Gierga in Tabelle 2 seines Berichtes 5/97 mit seinen Prozentangaben stützt, ist also durch Extrapolation" berechnet. Aber gerade die "Berechnungsmethoden" werden doch angezweifelt, da sie Denkfehler enthalten.
    Auffallend ist, daß die rechnerischen k-Werte der Tab. 1 und die "extrapolierten Basiswerte" der Tab. 3 (ohne Einstrahlung) teilweise stark differieren. 
    Der rechnerische k-Wert von 0,61 W/m²K (Nr. 1 - 4) wird als Basiswert "extrapoliert" auf die Werte 0,66, 0,72 und 0,73 W/m²K - also höher -;
    der k-Wert von 0,50 W/m²K (Nr. 5 - 8 und Nr. 12, 13) auf 0,47, 0,48, 0,55, 0,59 und 0,60, W/m²K - also niedriger und höher -,
    der k-Wert 0,47 W/m²K (Nr. 9, Klinker) auf 0,38 W/m²K - also niedriger - ,
    der k-Wert 0,43 W/m²K (Nr. 10, Klinker m.Luftsp.) auf 0,39 - also niedriger - und 
    der k-Wert 0,45 W/m²K (Nr. 11, Dämmputz) auf 0,44 W/m²K - also niedriger.
    Als Begründung für diesen k-Wert-Salat wird angegeben, dies liege an der unterschiedlichen und noch nicht ganz ausgetrockneten Rohbaufeuchte der einzelnen Elemente !
    - Damit aber wird die ganze Arbeit hinfällig. Die Praxis erwartet praxisgerechte Aussagen, bei solchen Ungereimtheiten wie hier gehört Forschung in den Mülleimer.
    - Diese Begründung gilt, wenn sie überhaupt akzeptiert werden sollte, doch nur für die höheren Basiswerte; was aber ist die Begründung für die niedrigeren Werte ? Sehr wahrscheinlich ist, daß in unzulässiger Weise extrapoliert wurde, so daß diese bizarren Ergebnisse herauskommen.
    Es ist eine Frechheit, mit welcher Arroganz und Überheblichkeit die Baupraxis an der Nase herumgeführt wird. Man hat es mit "Wortgeschwafel" zu tun.
    Ganz kurios wird die Tabelle 3, wenn die Wärmestromdichten der Nr. 8 und der Nr. 13 verglichen werden. Hier wird nach Tab. 2 ein Strahlungsabsorptionsgrad von 0,15 wirksam (normales Weiß wird mit 0,20 bis 0,25 angenommen).
    Beide Wandelemente weisen sowohl "ohne Einstrahlung" als auch "mit Einstrahlung" die gleichen Wärmestromdichten auf. Dies bedeutet im Klartext: Die Strahlungsintensität von 90 W/m² (mit Einstrahlung) und von 30 W/m² (ohne Einstrahlung) erzielen beide die gleiche "Reduzierung"- eine Unmöglichkeit. Eine solche Aussage gehört ins Lachkabinett, es ist schon kriminell, was der Bauwelt so präsentiert wird !
    Und solch ein ausgesprochenes Machwerk wird dann unterschrieben von "Lindauer (Physiker), Kießl (Maschinenbauer) und Gertis (Maschinenbauer)".

    Diese Untersuchung zeigt recht deutlich, daß sie offensichtlich nur das eine Ziel verfolgte: "Die alten (und falschen) Thesen von Gertis zu stützen. Dies geschieht durch Manipulationen und völlig einseitige und irrige Interpretationen der Ergebnisse.

Es ist bedauerlich und zu verurteilen, daß sich die "Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V." vor den Karren spannen läßt (Troja mit dem Trojanischen Pferd läßt grüßen) "Schade". 

Können Sie einen Protest des Ziegelverbandes organisieren, der diesen "organisierten Betrug" am Kunden, an der Bautechnik und am bewährten Ziegel offenlegt. Diesen Brief können Sie argumentativ verwenden. Wenn Sie meine Mithilfe benötigen, melden Sie sich bitte.

Mit freundlichen Grüßen



 
 

Dieser Brief wurde auch dem Auftraggeber dieser Forschungsarbeit zugespielt. Eine entsprechende Reaktion vom November 97 enthielt u. a. folgende Äußerungen (Zitate): 

"Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Amz-Bericht 5/97 gemachte Äußerung "Betrug am Kunden zu verüben" zu unterlassen. Diese und weitere im Schreiben ausgesprochene Entgleisungen kann ich nach sorgfältigem Studium Ihrer Analysen nur Ihrer bis ins fortgeschrittene Alter aufgestauten Verbitterung über die von Ihnen attestierte Ignoranz bestimmter Thermodynamiker und Physiker natürlich auch Ihrer Erfolglosigkeit hinsichtlich der Revolutionierung der Physik der solarbeaufschlagten Ziegelwand zuschreiben".

"Ein Aufruf zur Meuterei erscheint mir daher unnötig, ja geradezu unredlich, versuchen Sie doch über Jahre hinweg verunsicherte Ziegeler mit bis heute nicht belegten Systemeigenschaften ihrer Produkte zu verwirren. Ich halte Sie daher für einen schlechten Ratgeber, die Art und Weise Ihres Agitierens schadet der Ziegelindustrie"
 

Darauf wurde noch im November 1997ein entsprechendes Schreiben an Herrn Gierga, Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband Ziegelindustrie e. V in Bonn, verfaßt.

Sehr geehrter Herr Gierga,

Ihre Reaktion auf meine Kurzanalyse der von Ihnen für Ihren AMz-Bericht 5/97 benutzten Forschungsarbeiten ist verständlich, jedoch äußerst unbefriedigend, da Sie keine meiner Aussagen widerlegt haben. Stattdessen wählen Sie den üblichen Ton, der immer dann zu registrieren ist, wenn es gilt, nachgewiesene Ungereimtheiten und Fehler, auf die man aufmerksam gemacht wird, zu bagatellisieren bzw. zu verwischen. Sie glauben dabei, sich mit Ihrer Unlogik hinter Fourier verstecken zu können; auch dies ist einer Ihrer Irrtümer.

Bei Ihrer gewollten oder erzwungenen beengten wissenschaftlichen Sichtweise werden Sie sicher kein Verständnis dafür aufbringen, daß ich mich durch Ihren Antwortbrief in meinem Urteil bestätigt fühle, es handle sich hierbei um Betrug am Kunden und es stellt sich dabei automatisch die Frage, wie der Verbraucher vor solchen Manipulationen geschützt werden kann.

Zur Erinnerung zitiere ich aus dem StGB den § 263 Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ihre sophistischen Auslegungen im Brief bezeugen lediglich Ihre selektive und einseitige Denkweise, die sich permanent den gewünschten und gewollten Aussagen anpaßt. Das energetische System Gebäude hört doch nicht an der Tapete, sondern am Außenputz einer Außenwand auf; wenn Sie dies beherzigen würden, könnten Sie vielleicht auch die Frage beantworten, wo die Energie, die vom Innenraum und wo die absorbierte Energie der Solarstrahlung, die von außen in die Außenwand hineingeleitet wird, bleibt.

Die Verunsicherung der Ziegler geschieht nicht dadurch, daß man auf jahrelange Erfahrung und früher Erlerntes hinweist, sondern indem man versucht, bisherige Denk- und Handlungsweisen mit pseudowissenschaftlichem Getue aus den Köpfen der Bauleute zu verdrängen. Mein Beitrag besteht darin, daß ich die Fehler, die dabei notgedrungenerweise gemacht werden müssen, benenne. Hier verweise ich auf meinen Brief mit den Analysen der zitierten Forschungsarbeiten; und nach Karl Raimund Popper muß halt widerlegt werden.

Mit freundlichen Grüßen 



 

Darauf schaltete sich der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Ziegelindustrie e.V., Herr Rechtsanwalt Hahn, ein und schrieb am 2. Dezember folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Meier!

Ich nehme Bezug auf den mit Herrn Dipl.-Ing. Gierga geführten Briefwechsel. Diesen werden weder Herr Gierga noch ein anderer Mitarbeiter unseres mit Ihnen fortsetzen. Aufs Schärfte weise ich Ihren Vorwurf zurück, es werde Betrug am Kunden geübt. Im Wiederholungsfalle sehe ich mich gehalten, gegen solcherlei Anschuldigungen vorzugehen.

Hochachtungsvoll

gez. Hahn
 
 

Mein Antwortbrief vom 07. 10. 2001 an Herrn Hahn lautet wie folgt:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hahn,

da Sie mir in Ihrem Schreiben mitteilen, daß keiner in Ihrem Hause den Briefwechsel fortsetzen werde, kann ich davon ausgehen, daß Sie diesen Brief lesen werden.

In Ihrer Eigenschaft als Hauptgeschäftsführer und damit Hauptverantwortlicher des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie sehen Sie offensichtlich nur die Möglichkeit, auf meine Aussagen in der von Ihnen gewählten Form zu reagieren.

Die überzeugenden Sachargumente kommen allerdings von meiner Seite, ansonsten hätte Herr Gierga stichhaltige Gegenargumente schon längst vorgebracht. Nach Karl Raimund Popper heißt die allgemeingültige Devise aber "widerlegen" und nicht "widersprechen". Sie als oberster Chef entscheiden sich bedauerlicherweise für den Abbruch des Dialogs - schade. Ein Außenstehender weiß allerdings diese Art einer Reaktion sehr wohl einzuordnen. 

Wegen der unterschiedlichen inhaltlichen Wertung der von der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel initiierten Aktion verweise ich auf meinen Brief vom 23.11.1997 an Herrn Gierga und auf meine Stellungnahme zu den zitierten Forschungsarbeiten.

Als Rechtsanwalt mögen Sie sich vielleicht weniger für die fachliche Seite interessieren, für Sie sind Rechtspositionen wichtiger - das ist verständlich. Nur muß man dabei bedenken, daß Rechtspositionen eben auch aus Fachpositionen resultieren, so daß dieser Aspekt selbst bei der juristischen Würdigung eines Sachverhaltes nicht unbeachtet bleiben kann.

Mein bereits in anderer Sache am 18.03.97 an Sie gerichtetes Schreiben verdeutlicht meine Position; damals ist schon angesprochen worden, was heute Gegenstand der Erörterung ist: "Dämmen und/oder Speichern". Meine Reaktion auf den AMz-Rundbrief von Herrn Gierga kommt also nicht unvorbereitet.

Auch im Zuge der "Novellierung der Wärmeschutzverordnung" haben wir Mitte 1993 miteinander telefoniert und ich schickte Ihnen per Fax die neuen km-Kurven der WSchVO 1995. Über den fachlichen Inhalt und die damit verbundenen inhaltlichen Konsequenzen waren Sie damals sehr überrascht - und bestürzt.

Insofern gehe ich nach wie vor davon aus, daß Fakten die Situation bestimmen sollten.

Ich gebe Ihnen zur sachlichen Beurteilung der Ergebnisse "wissenschaftlicher" Forschungsarbeiten der von Herrn Gierga angeführten Quellen nur drei Zeilen aus einer Tabelle der einen Arbeit zur Kenntnis:
 

Wandelement
Außenoberfläche
Tab.1
Temperaturbezogene
Wärmestromdichte (W/m²K)
Nr.
Aufbau
Farbe
Struktur
k-Wert
W/m²K
ohne Einstrahlung
mit Einstrahlung
1
2
3
4
5
6
7
6
Leichtziegel weiß rauh
0,50
0,60 ± 0,03
0,59 ± 0,03
8
36,5 cm / Süd weiß glatt
0,50
0,59 ± 0,03
0,59 ± 0,03
13

Leichtziegel 

36,5 cm / Nord

weiß rauh
0,50
0,55 ± 0,03
0,55* ± 0,03

Diesen drei Zeilen können folgende "Erkenntnisse" entnommen werden:

  1. Ein nach DIN 4108 für den stationären Fall (Beharrungszustand) gerechneter k-Wert von 0,50 W/m²K (Spalte 5) wird unverständlicherweise auf 0,60 , 0,59 und 0,55 W/m²K abgemindert (Spalte 6 "ohne Einstrahlung"). 

  2. Mit dieser Vergrößerung der Bezugsbasis aber wird der solare Gewinn kleiner.
  3. Gegenüber dem nach DIN 4108 errechneten k-Wert von 0,50 W/m²K (Spalte 5) erzielt die Südwand einer weißen Ziegelwand "mit Einstrahlung" (Absorptionsgrad mit 0,15 angenommen) nur einen k-Wert von 0,60 bzw. 0,59 W/m²K (Spalte 7), also einen schlechteren k-Wert (Nr. 6 und 8).

  4. Damit würde Solarenergie ja sogar schädlich für die energetische Bilanz einer Außenwand sein.
  5. Eine weiße Ziegelwand liefert "mit Einstrahlung" (Spalte 7) und "ohne Einstrahlung" (Spalte 6) gleiche k-Werte (Nr. 8 und 13). 

  6. Bei der gewählten Forschungsmethode hat die Solarstrahlung hier also überhaupt keinen Einfluß auf das Minderungspotential.
  7. Der Tabelle kann auch entnommen werden, daß eine weiße "Nordwand ohne Einstrahlung" mit k = 0,55 W/m²K (Nr.13, Spalte 7) energetisch günstiger ist, als eine "Südwand mit Einstrahlung" mit einem k-Wert von 0,59 W/m²K (Nr.8, Spalte 6). 

  8. Etwas Absurderes und Abstruseres als dies ist bis jetzt noch nicht verbreitet worden.
Diese Fakten, die ebenfalls Bestandteil der von Herrn Gierga zitierten Forschungsarbeiten sind, beweisen die Fragwürdigkeit der gesamten Forschungsarbeit in eindrucksvoller Weise, werden aber in den verschickten Unterlagen nicht erwähnt (Selektion der Information). Es ist Ihr Problem, wie Sie Ihren Mitgliedern, die ja durch Sie vertreten werden und die auch sicher Geldbeträge zu diesen Forschungsarbeiten beigesteuert haben, diesen Unsinn klarmachen und begründen wollen. Ein solches pseudowissenschaftliches Machwerk sollte am besten schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden.

Generell kann gesagt werden, daß die mit dieser Aktion verbreiteten Solargewinne viel zu gering sind; praktische Erfahrungen bestätigen dies.

Es bleibt Ihrem Interpretationsspielraum überlassen, wie Sie diese eindeutigen Fakten bewerten und die dadurch hervorgerufene energetische Benachteiligung einer schweren Wand vielleicht nun sogar als "Sieg für die Ziegelindustrie" umdeuten. Die vor Jahren wegen der Gefahr einer Nichterfüllung der WSchVO 1995 von Ihrem Hause am Problem vorbei (nämlich bei kleinen A/V Verhältnissen) geführten Verhandlungen mit dem Bundesbauministerien zwecks Änderung der wärmetechnischen Anforderungen wurden ja auch in den Fachmedien z.T. als "Rettung des Ziegels" interpretiert.

Es ist zu vermuten, daß die betroffene Ziegelindustrie bei Kenntnis dieser Umstände Ihr Tun und Handeln auch nicht gerade gutheißen wird.

Trotz Ihres Briefes gehe ich davon aus, daß meine Korrespondenz mit dem Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie im Interesse sachlicher Klärungen weiterhin fortgesetzt wird.

Mit freundlichen Grüßen



 
 

Darauf kam dann von Herrn Hahn der Brief vom 14. Januar 1998:

Sehr geehrter Herr Prof Dr. Meier!

Für Ihr Schreiben vom 08. Dezember bedanke ich mich. Da auch ich mich wie alle Mitarbeiter in unserem Haus für die fachliche Seite des Themas Energieeinsparung bei Gebäuden interessiere, werden wir Ihr Schreiben selbstverständlich bei unseren Überlegungen zu berücksichtigen wissen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hahn
 
 

Dann geschah wieder nichts – allerdings verließ Rechtsanwalt Hahn den Bundesverband und ging, dem Vernehmen nach, zu einer Brauerei. Seinen Posten nahm Herr Martin Roth ein. 

In seiner Ära gab es dann noch ein Nachspiel.

Da Herr Gierga auch Mitglied des Normenausschusses DIN 4108 NABau ist, wird im Erwiderungstext zur Stellungnahme des Ausschusses (siehe "Der Irrtum der DIN 4108 – Wärmeschutz") dieser vorliegende Briefwechsel mit Herrn Gierga, dem Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschft Mauerziegel, erwähnt. Der angesprochene "Betrug am Kunden" führte zu einem Brief vom 26. Januar 2000 des inzwischen neu berufenen Hauptgeschäftsführers, Herrn Roth, aus dem auszugsweise zitiert wird:

"Mit Verwunderung und Verärgerung haben wir Ihre Aussagen innerhalb Ihrer Erwiderung zur Stellungnahme des NABau-Arbeitsausschusses auf der Internetseite des Herrn Konrad Fischer gelesen". Weiter heißt es da:

"Es geht dabei nicht um irgendwelche fachliche Diskussionen im bauphysikalischen Bereich. Dies sind Dinge, die im wissenschaftlichen Disput geklärt werden sollen, wobei es zumindest verwunderlich ist, wenn ein Diskussionsbeteiligter, der offensichtlich eine Mindermeinung vertritt, im Besitz der allein selig machenden Wahrheit zu sein scheint.

Festzustellen ist, daß Sie mit Ihren wörtlich getätigten Aussagen: " (es folgen zwei Passagen aus meiner Erwiderung vom 28. 12. 1999)" dem Technischen Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel, Herrn Dipl.-Ing. Michael Gierga, eine strafbare Handlung unterstellen, die offensichtlich und eindeutig nicht vorliegt" und weiter: "Durch diese falsche Beschuldigung haben Sie den Tatbestand des § 186 StGB der üblen Nachrede, möglicherweise sogar den des § 187 StGB (Verleumdung) begangen. Wir werden – sollten sie die Vorwürfe nicht in geeigneter Form binnen einer Woche öffentlich zurücknehmen – bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Sie erheben. Um diese Folge zu vermeiden, müßten Sie bis dahin die Aussage im Internet entfernt haben und eine Gegendarstellung veranlassen. Darüber hinaus müssen wir Sie auffordern, uns gegenüber schriftlich zu erklären, daß Sie es zukünftig unterlassen, Ihre oben wörtlich zitierten Aussagen zu wiederholen. Sollte uns eine entsprechende Erklärung nicht bis spätestens 4. Februar 2000 erreicht haben, werden wir zivilrechtlich gegen Sie vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Roth
 
 

Darauf wurde geantwortet:

Sehr geehrter Herr Roth,

mit Überraschung entnehme ich Ihrem Brief, es gehe bei dem bautechnischen Disput nicht um irgendwelche fachlichen Diskussionen im bauphysikalischen Bereich. Ja, worum soll es denn dann gehen? In der Praxis kann es sich doch wohl nur um fachliche Diskussionen handeln und vieles wäre einfacher, wenn man hier dem bestehenden und auch notwendigen Handlungsbedarf Rechnung tragen würde. Jeder muß dabei die Gelegenheit haben, seine Argumente zu präsentieren. Meine Arbeitsweise ist die Deduktion – also die Mathematik, die keinen Spielraum für Meinungen läßt. Aussagen sind deshalb nicht beliebig austauschbar.

Mit der verantwortlichen Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie sind Sie erst nach dem Ausscheiden des Herrn Peter Hahn betraut worden. Insofern werde ich Ihnen zu Ihrer Information einen Briefwechsel zur Kenntnis bringen, den ich in gleicher Sache mit Ihrem Vorgänger bereits vor zwei Jahren geführt habe (drei Briefe). Nach vorangeganger Korrespondenz mit Herrn Gierga (Briefe vom 19. November und 23. 11. 1997) wurde gegenüber Herrn RA Hahn der Sachverhalt in meinem Brief vom 8. 12. 1997 verdeutlicht. Die Fakten liegen also unmißverständlich auf dem Tisch.

Es sei in diesem Zusammenhang vielleicht hilfreich, daß am Rande der Einspruchsverhandlung zur DIN 4108, Teil 3, am 14. Januar 2000 in Köln Herr Prof. Kießl sich sehr verwundert zeigte über ein wissenschaftliches Ergebnis, das die unbesonnte Nordwand energetisch günstiger ausweist als eine besonnte Südwand. 

Auf Grund langjähriger Erfahrungen im Bausektor stehe ich aus Überzeugung dem Material "Ziegel" positiv gegenüber. Somit ergaben sich aus der Einsicht für ein sinnvolles und behagliches Bauen schon seit Anfang der 80er Jahre mit der Ziegelindustrie vielseitige Briefkontakte und auch eine Reihe von Vorträgen. Mit den Herren Schmitt, Peters und Krahl vom Bundesverband korrespondierte ich häufig und war dabei immer ein konstruktiver Dialogpartner. So ist es allzu natürlich, daß ich mit Verwunderung und großem Entsetzen die in den letzten Jahren forcierte Entwicklung des schweren Ziegels zu einem Dämmstoff verfolgen konnte. Diese Fragwürdigkeiten in der Entwicklung eines Baustoffes werden sehr markant durch die immer häufiger auftretenden Bauschäden von "porosierten Ziegeln" charakterisiert und damit negativ belastet. Dieser Trend zur Leichtbauweise entspricht auch nicht unserem Klima.

Dieser Komplex und die daraus zu ziehenden Konsequenzen wurden in dem neuen "Jahrbuch für Architekten und Ingenieure 2000, Mauerwerksbau aktuell" im Werner Verlag unter dem Titel "Speicherung im Massivbau" behandelt.

Es würde sich wirklich lohnen, wenn Sie sich zu einem klärenden Gespräch, das ich hiermit vorschlage, bereit finden würden. Viele Mißverständnisse könnten im Interesse des Ziegels, aber auch im Interesse der Bewohner, beseitigt werden. Als Architekt, der die dämm- und speicherfähige Außenwand aus vielen Gründen für notwendig erachtet, würde ich es sehr bedauern, wenn bei dem so wichtigen Thema der Behausung nun über sachbezogene Themen des Gebäudewärmeschutzes kein Konsens mit dem Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie hergestellt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen 

Anlagen:

Brief vom 2. Dezember 1997,
Brief vom 8. Dezember 1997,
Brief vom 14. Januar 1998.
 
 

Auf mein Antwortschreiben vom 29. 01. 2000 erfolgte bis jetzt keine Reaktion. Kommentar überflüssig.

Geändert hat sich nichts. Die Ziegelindustrie marschiert unbeirrt in Richtung "Dämmstoffhaus", indem versucht wird, aus dem speicherfähigen Massivziegel durch Porosierung ein Dämmstoff zu machen. Das "Ober-Management" der Ziegelindustrie verfolgt konsequent das Ziel, die Schichtkonstruktion auch beim Ziegel durchzusetzen – verständlich wird dies nur dadurch, daß dort etablierte Dämmfanatiker den Sirenenklängen der "Gertis-Crew" offenbar Glauben schenken und damit einen recht großen Einfluß ausüben. Dem Kunden allerdings wird mit den "Dämmstoffbuden" nicht geholfen.

Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
Architekt SRL, BayAK, Nürnberg

14.10.2001