Zum Entwurf
der DIN 4108 "Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden",
Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen und Hinweise für
Planung und Ausführung
als Ersatz für die Ausgabe August 1981 und teilweise für
Teil 5 Ausgabe August 1981 sowie Entwurf Teil 3/A 1 November 1995 wurde
am 07. Oktober 1999 folgende Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme zur DIN 4108, Teil 3 vom Juli 1999
Bevor die Neufassung der DIN 4108, Teil 3, kommentiert wird, muß
darauf hingewiesen werden, daß inhaltlich-thematisch auch die von
mir abgegebene Stellungnahme zur DIN 4108, Teil 2, vom 20. Juli 1999 mit
herangezogen werden muß. Damit erübrigen sich Doppelbegründungen.
Dies bezieht sich v. a. auf "Die Herkunft des k-Wertes" auf Seite 1 und
"Grundsätzliche Äußerungen zur DIN Fortschreibung" auf
Seite 5.
Zu Beginn dieser Stellungnahme muß jedoch zunächst auf den
gravierendsten Mißstand der E DIN 4108-3 aufmerksam gemacht werden,
der auch ein Licht auf die Ernsthaftigkeit und Sorgfalt und die damit verbundene
Arbeitsweise von DIN wirft.
Zur Vorgeschichte:
Die DIN 4108, Teil 5 vom August 1981 enthält bei den Diffusionsberechnungen
einen methodischen Fehler. So wird jedes unbelüftete Dach,
und sei es als Schichtkonstruktion bauphysikalisch noch so falsch aufgebaut,
als eine "im Sinne von DIN zulässige" Konstruktion ausgewiesen. Allein
die Formulierung "im Sinne von DIN" läßt auf Ungereimtheiten
und Fragwürdigkeiten in der DIN schließen. Dieser methodische
Fehler wurde auch in vielen Fachveröffentlichungen der Jahre 1988
und 89 und dem Buch: "Feuchteschäden vermeiden", Bauverlag Wiesbaden,
Berlin 1989 dokumentiert (mittlerweile seit Januar 1997 vom Markt genommen).
Ermutigt durch den von DIN verbreiteten Satz: "Jeder, der beim Anwenden
einer DIN-Norm auf eine Unrichtigkeit oder eine Möglichkeit einer
unrichtigen Auslegung stößt, wird gebeten, dies dem DIN unverzüglich
mitzuteilen, damit etwaige Mängel beseitigt werden können", schrieb
ich am 09.11.1988 an DIN und regte eine Überarbeitung an. Mehrere
beigelegte Veröffentlichungen untermauerten die Notwendigkeit, diesen
Fehler zu beseitigen.
Daraufhin wurde ich als Gast zur 4. Sitzung des NABau-Koordinierungsausschusses
am 28 04.1989 eingeladen. Das Ergebnis dieser Sitzung war: Man stellte
es mir frei, Vorschläge für die Änderung der DIN 4108 zu
unterbreiten.
Mit Schreiben vom 14.08.89 schickte ich meine Änderungsvorschläge
an DIN, u.a. wurde auch auf die Beseitigung des methodischen Fehlers hingewiesen.
Im Nachgang wurden am 18.09. dann noch zusätzlich drei Veröffentlichungen
nachgeschickt. Alle Unterlagen wurden an die Mitglieder des NABau-Koordinierungsausschusses
verteilt.
Nun wurde ich ein zweites Mal zum 08.11.89 eingeladen. Das Ergebnis
dieser Sitzung war bezeichnend für den Arbeitsstil von DIN. Mein Begehren
wurde überhaupt nicht ernsthaft behandelt und so blieb bis heute alles
unverändert.
Skandalträchtig ist jedoch, daß dieser Fehler in den jetzt
vorliegenden Entwurf zur DIN 4108-3 übernommen wurde.
Immerhin werden die in DIN gewählten Rechenbeispiele als zulässig
"im Sinne der DIN" ausgewiesen, obwohl ein verbreitetes Programm, das von
Sachverständigen und Baufachleuten verwendet wird, bei den Diffusionsberechnungen
zu anderen Ergebnissen kommt.
Es handelt sich dabei um das Beispiel 2:
"Flachdach" bzw. "Flachgeneigtes Dach mit Abdichtung". Zum Vergleich
der unterschiedlichen Ergebnisse wird auf folgende zwei Tabellen hingewiesen
Ergebnisse nach DIN: |
|
|
|
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WT
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WV
|
Ergebnis
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DIN 4108-5: 1981-08; S. 13 |
0,019 kg/m²
|
0,047 kg/m²
|
Die Tauwasserbildung ist im Sinne von DIN 4108
Teil 3 unschädlich. |
E DIN 4108-3: 1999-07; S.34 |
0,023 kg/m²
|
0,056 kg/m²
|
Die Tauwasserbildung ist im Sinne dieser Norm
unschädlich. |
Ergebnisse nach Programm: |
|
|
|
|
WT
|
WV
|
Ergebnis
|
DIN 4108-5: 1981-08; S. 13 |
19,2 g/m²
|
14,7 g/m²
|
Die Anforderung ist nicht erfüllt.. |
E DIN 4108-3: 1999-07; S.34 |
23,5 g/m²
|
17,5 g/m²
|
Die Anforderung ist nicht erfüllt.. |
Diese unterschiedlichen Ergebnisse sind frappierend, bestätigen
voll und ganz meine damals gemachten Aussagen und müssen jetzt endlich
zu weitreichenden Konsequenzen führen. Man kann nicht derart oberflächlich
und arrogant DIN-Vorschriften formulieren. Die Ursache der verschiedenen
Ergebnisse liegt in der "Vereinbarung interessierter Kreise", folgenden
Satz in der DIN zu verankern: "Tauwasserausfall während der Verdunstungsperiode
ist nicht zu berücksichtigen" (DIN 4108-5, Absatz 11.2.3) bzw. "Tauwasserausfall
während der Verdunstungsperiode wird in diesem Fall rechnerisch nicht
berücksichtigt" (E DIN 4108-3, A 9.2.3.1).
Das Makabre ist, daß bei dem falschen Ergebnis dann noch zusätzlich
steht:
"ANMERKUNG: Erneuter Tauwasserausfall während der Verdunstungsperiode
(zwischen den Schichten 3 und 2) wird nicht berücksichtigt".
Man ist also über die Unrichtigkeit der beispielhaften Ergebnisse
informiert, sonst würden nicht diese besonderen Hinweise erscheinen.
Kommt es zu einer juristischen Auseinandersetzung, dann kann man in bewußter
Kenntnis dieses Fehlers seelenruhig auf diese Hinweise zurückgreifen
und jede Schuld von sich weisen. Der Skandal besteht also darin, daß
der NABau-Koordinierungsausschuß offensichtlich mehr daran interessiert
ist, dem Wunsche interessierter Kreise zu folgen und Fehler zu koordinieren
und zu pflegen, anstatt Fehler zu erkennen und zu beseitigen. Man muß
sich dabei nur verbal absichern.
Insofern wird das in meiner Stellungnahme vom 20. Juli 1999 über
DIN Gesagte unheilvoll bekräftigt. Es ist nur zu hoffen, daß
die Baufachwelt, aber auch die Richter daraus die Schlußfolgerungen
ziehen, DIN tatsächlich als das anzusehen, wie es sich selber sieht:
"Eine Institution der Selbstverwaltung der an der Normung interessierten
Kreise".
Jean-Jacques Rousseau sagte sehr folgerichtig den allgemeingültigen
Satz:
"Es ist nicht nötig, den Charakter der Leute zu kennen, sondern
nur ihre Interessen, um ungefähr zu erraten, was sie zu jeder Sache
sagen werden".
Allerdings hat eine solche Gesinnung dann nichts mehr mit Wahrheitsfindung
zu tun.
In diesem Zusammenhang sei auch an die Definition eines "Norm-Entwurfes"
erinnert:
"Ein Norm-Entwurf ist das vorläufig abgeschlossene Ergebnis einer
Normungsarbeit, das in der Fassung der vorgesehenen Norm der Öffentlichkeit
zur
Stellungnahme vorgelegt wird".
Was wird nur die Öffentlichkeit sagen, wenn sie von diesen skandalösen
Zuständen erfährt? Es ist die Frage zu stellen, ob hier die bisher
gut funktionierende Zensur wahrheitsgemäßer Veröffentlichungen
tatsächlich "der Allgemeinheit" dient, was DIN ja vorgibt ?
Hier wird besonders auf meine Änderungsvorschläge zur DIN
4108, 1981-08 vom 14.08.1989 aufmerksam gemacht, die das jetzt zu Sagende
bereits vorwegnahmen.
Damals allerdings geschah nichts, man bleibt lieber bei der Falschmünzerei!
Nun liegt der Entwurf zur DIN 4108, Teil 3 vom Juli 1999 vor.
Folgende Anmerkungen sind vonnöten:
1) Wärmeschutz und Energieeinsparung.
Wenn es statt "Wärmeschutz im Hochbau" (DIN 4108, 1981-8) jetzt
"Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden" (E DIN 4108,
1999-7) heißt, dann wird damit etwas suggeriert, was es mit dem derzeitigen
bautechnischen Trend einer Dominanz der k-Werte, gültig ausschließlich
nur für den Beharrungszustand, gar nicht gibt: nämlich eine Energieeinsparung
im Sinne volkswirtschaftlicher und auch betriebswirtschaftlicher Relevanz.
Was hier an Energieeinsparungen (?) "vorgerechnet" wird, entspricht keinesfalls
nachhaltiger Effizienz - im Gegenteil: Superdämmungen sind unwirtschaflich.
Solange der k-Wert dazu diente, bei der bisher üblichen Massivbauweise
Heizkörper und Kessel zu dimensionieren, war der k-Wert ausreichend.
Eine Überdimensionierung der Anlage kann durch größere
Stillstandszeiten ausgeglichen werden, auch diente sie zur Abpufferung
von Kältespitzen. Daraus aber nun abzuleiten, der k-Wert könne
nun auch für die Quantifizierung von Energieeinsparungen herangezogen
werden, ist äußerst voreilig, wenn nicht sogar einfältig.
Bei Massivbauten wird ein zu hoher, bei "Niedrigenergiehäusern" ein
zu niedriger Energiebedarf "berechnet"; es besteht also eine große
Diskrepanz zwischen Bedarf und Verbrauch. Wenn nun diese recht unterschiedlich
ausfallenden "berechneten" Energiebedarfszahlen im Energiebedarfsausweis
verankert werden, bekommen diese unzutreffenden Zahlen damit eine juristische
Bedeutung - Bußgeldvorschriften sollen diesem Energieverbrauchsroulett
Nachdruck verleihen. Hier geht es also auch um die Krimininalisierung unbescholtener
und denkender Bürger.
Es ist deshalb ein Trugschluß, wenn im Capatect Architektenbrief
Nr. 1 "Der k-Wert im Kreuzfeuer öffentlicher Diskussionen" von Gertis
gesagt wird:
"Diese Diskussionen erscheinen in Kreisen echter Fachexperten überflüssig,
weil der k-Wert bzw. der Wärmedurchlaßwiderstand seit Jahrzehnten
in der Wärmetechnik und in der Heizungstechnik unumstritten und mit
Erfolg verwendet worden war".
Er ignoriert eben halt die Fouriersche Wärmeleitungsgleichung.
Interessant ist jedoch, daß dieser Trugschluß wohl von "echten
Fachexperten" geteilt wird. Da er immerhin die Fachexperten in echte und
offensichtlich dann falsche unterteilt, bleibt zu klären, in welchem
Lager die falschen und wo die echten zu finden sind. Oder werden vielleicht
die echten zu falschen und die falschen zu echten Fachexperten umfunktioniert.
Logik ist hierfür ein Gradmesser.
2) Normative Verweisungen
Die Menge der insgesamt 40 Verweisungen auf Normen machen die Anwendung
unpraktikabel. Diese Flut von z. T. falschen Festlegungen (allein die E
DIN 4108-3 umfaßt 43 Seiten) verwirrt den Anwender, zuviel Widersprüche
sind auszumachen. Es wird u. a. auch die
E DIN 4108-2 erwähnt; hier gilt meine Stellungnahme vom 20. Juli
1999. Die Grundaussage dieser Stellungnahme ist: "Es ist falsch und irreführend,
in unserem Klima die Speicherung von Außenwänden zu negieren".
3) Definitionen
Selbst wenn es um Definitionen von Begriffen geht, wird auf andere
Normen verwiesen; hier sind es insgesamt acht Normen, die z. T. noch als
Entwürfe benannt werden. Damit wird nur Unübersichtlichkeit und
Verwirrung erzeugt - vielleicht ist dies sogar Absicht?
Merke: Wahrheit und Klarheit wird vom Volk honoriert (Sachsenwahl),
Verklausulierungen und Wirrnis kennzeichnen jedoch unseriöse Absichten
und Motive.
4) Die sd-Werte
Die Definitionen in 3.1.4 bis 3.1.6 für diffusionsoffene-, -hemmende
und-dichte Schichten sind irreführend, denn es kommt nicht auf die
absoluten sd-Werte, sondern zum einen auf die relativen sd-Werte in Prozenten
und zum anderen aber besonders auf die µ-Werte an. Werden diese
, und nicht die sd-Werte, richtig geschichtet, dann kommt es zu keinem
Tauwasserausfall, was ja früher einmal selbstverständlich und
"Stand der Technik" war.
Ein äußerer sd-Wert von 0,5 m kann verheerend sein, wenn
es sich insgesamt um eine recht dampfoffene Konstruktion handelt (etwa
1 m); ein äußerer sd-Wert von 100 m kann problemlos sein, wenn
es sich insgesamt um eine recht dampfdichte Konstruktion handelt (etwa
1000 m).
5) Tauwasserbildung im Inneren von Bauteilen
Am Anfang wird gesagt: "Tauwasserbildung ist zu vermeiden, wenn durch
Erhöhung der Stoff-Feuchte Schädigungen oder Beeinträchtigungen
der Funktionssicherheit zu erwarten sind". Dies ist ein guter Satz, doch
ist er mehr ein Beschwichtigungssatz.
Die Randbedingungen nämlich, die dies gewährleisten sollen,
sind sehr "auslegungsfähig":
-
a) Baustoffe dürfen nicht geschädigt werden. Wer stellt dies
fest? Die Bauschadenberichte der Bundesregierung sprechen eine deutliche
Sprache. "Zukunftsweisende" Kostruktionen sind dabei besonders schadenträchtig.
-
b) Anfallendes Tauwasser im Winter muß im Sommer wieder an die Umgebung
(meist nach innen, wo es nichts zu suchen hat) abgegeben werden können.
-
Feuchte muß doch nach außen, aber nicht nach innen abgegeben
werden (s. "intelligente" Dampfbremse, die das alles selbst steuert - was
soll dieser Schmarren?)
-
c) Dabei sind 1 Liter pro Quadratmeter zulässig. Welch eine große
Menge! Man bedenke: dies sind immerhin 1 mm Wasser pro Quadratmeter, was
zu erheblichen Veränderungen in der Wärmeleitfähigkeit führt.
-
d) Zur "Begrenzung" des Ablaufens oder Abtropfens darf diese
Menge bei kapillar nicht wasseraufnehmenden Schichten ½ Liter pro
Quadratmeter nicht überschreiten.
-
Welch ein technischer Fortschritt: Tauwasserabtropfende und -ablaufende
Konstruktion sind nach dem Verständnis von DIN wohl "Stand der Technik",
wenn dies Ablaufen und Abtropfen "begrenzt" wird? Wage nur keiner, sich
über tropfende Konstruktionen zu beklagen - die sind DIN-gerecht !
Wer hat sich das nur ausgedacht ?
-
e) Neben der maximalen Tauwassermenge von 1 Liter/m² müssen bei
Holz außerdem die 3 bzw. 5 % (massebezogen) eingehalten werden. Bei
700 kg/m³ Raumgewicht und 1 cm Holzstärke bedeutet dies eine
Wassermenge von 210 bzw. 350 g/m² Wasser!
Feuchtebelastete Konstruktionen werden mit derartigen "DIN-Normen" wohl
zur Standardkonstruktion. Die Schichtkonstruktionen sind dafür prädestiniert.
Durch die Verpackungskampagnen mit Dämmstoff wird jedoch jede massive
Oberfläche der Häuser zerstört. Der durch fehlendes Speichervermögen
bedingte Algen-, Pilz- und Flechtenbewuchs geben Hilfestellung. Damit aber
wird die Bausubstanz zerstört. Am Ende steht der Abbruch.
6) Falsche Rechnung
Die Berechnungen der Tauwassermasse werden gemäß 4.2.2 nach
Anhang A durchgeführt. Dort aber wird für Dächer ein falsches
Verfahren präsentiert (s. vorn).
7) Bauteile ohne rechnerischen Tauwasser-Nachweis
In 4.3.1 "Allgemeines" geht im physikalischen Grundverständnis
vieles durcheinander. Es heißt: "Für die aufgeführten Bauteile
mit "ausreichendem Wärmeschutz" ist kein Tauwasser-Nachweis erforderlich,
da der Feuchtetransport wesentlich durch "Kapillareffekte" beeinflußt
und nur zum Teil durch Diffusionsvorgänge bestimmt wird".
Dazu wäre zu sagen:
- Der Wärmeschutz hat überhaupt keinen Einfluß
auf den Tauwasserausfall in einer Konstruktion; hierfür ist ausschließlich
die richtige Anordnung der einzelnen Bauteilschichten maßgebend.
In einer Schwerbetonwand von 20 cm z. B. fällt kein Tauwasser
an, obwohl der Wärmeschutz keinesfalls ausreichend ist.
- Bei der Diffusion handelt es sich um den Transport von Wasserdampf
(also gasförmig). Die Diffusionsberechnung behandelt demzufolge nur
diesen Part und klärt, inwieweit die Schichten gemäß ihrer
Dampfdurchlässigkeit in richtiger Reihenfolge angeordnet werden. Kapillarität
der einzelnen Schichten wird bei der Diffusion unberücksichtigt gelassen.
- Beim Feuchtetransport allerdings werden die Kapillareffekte zum entscheidenden
Faktor. Hier jedoch werden die Sorptionseigenschaften von Konstruktionen
gerade durch die bei der Diffusionsbetrachtung ständig empfohlenen
Dampfbremsen und Dampfsperren, ja sogar durch Kunstharzputze und diffusionsdichte
Anstriche, arg beeinträchtigt. Kapillares Wasser muß an die
Oberfläche gelangen, um dort verdunsten zu können, dieser Sorptionsprozeß
wird aber durch viele "fortschrittliche" Baustoffe, die die Industrie anbietet,
behindert, wenn nicht sogar verhindert.
8) Außenwände
In 4.3.2 werden Außenwände aufgeführt, für die
kein Tauwassernachweis erforderlich wird:
- Außenschichten: Die aufgeführten Konstruktionen
(angemörtelte oder angemauerte Bekleidungen, Außendämmung
und zugelassenes Wärmedämmverbundsystem) garantieren für
sich allein nicht die Schadensfreiheit der Konstruktion. Es muß die
Gesamtheit der Konstruktion betrachtet werden. Dies ist in 4) "Die sd-Werte"
erläutert.
- Wände: eine Innendämmung, selbst nur bis zu 4 cm Dämmung
(R £ 1,0 m²K/W) und einem sd-Wert
von ³ 0,5 bzw. ³
1,0 m führt meist zu Feuchtebelastungen, die unerwünscht sind.
Der Gesamtquerschnitt ist maßgebend, nicht einige Angaben über
Absolutwerte. Außerdem muß die Wirksamkeit des sd-Wertes gewährleistet
sein (Beschädigungen und fehlerhafte Überlappungen). Bei den
einbindenden Konstruktionen kann überhaupt kein sd-Wert wirksam werden.
Eine Innendämmung steckt somit voller Gefahren und sollte erst garnicht
in einer DIN-Norm erwähnt werden.
- Wände in Holzbauart: Bei genormten Wärmedämmverbundsystemen
oder Mauerwerk-Vorsatzschalen einen innenseitigen sd-Wert von ³
2,0 m vorzuschreiben, ignoriert wiederum die Notwendigkeit, die Gesamtkonstruktion
betrachten zu müssen.
- Holzfachwerk: Hier wird die Luftdichtheitsschicht gefordert. Zum Zwecke
der Energieeinsparung ist Luftdichtheit nicht erforderlich, denn bei einem
vorgesehenen 0,6 bis 0,8fachen Luftwechsel spielt Nebenluft durch Undichtheiten
keine wesentliche Rolle. Luftdichtheit wird nur dann zwingend, wenn eindringende
warme Raumluft in den kalten Schichten kondensiert und dann nicht verdunsten
kann - dies geschieht bei unbelüfteten Konstruktionen. Auch sperrt
eine Luftdichtheitsschicht die Konstruktion vom natürlichen Feuchteaustausch
ab; man schafft damit "künstliche" Verhältnisse.
zu a): Eine wärmedämmende Ausfachung hat sich in der Praxis nicht
bewährt. Auch denke man an das miserable Temperatur-Amplituden-Verhältnis,
das auf ein typisches Barackenklima schließen läßt. Für
Außenkonstruktionen werden TAV von 0,10 bis 0,15 empfohlen. Leichtkonstruktionen
haben dagegen Temperatur-Amplituden-Verhältnisse von über 0,35
bis 0,70. Reiner Dämmstoff von 15 cm liegt etwa bei einem TAV von
0,8. Dies führt zu raumklimatisch unzumutbaren Zuständen.
zu b): Eine Innendämmung über das Fachwerk gezogen provoziert
geradezu die Feuchteschäden, auch wenn ein R £
1,0 m²K/W und ein sd ³ 0,5 m vorgeschrieben
werden.
zu c): Die Außendämmung als Wärmedämmverbundsystem
oder Wärmedämmputz mit einem sd-Wert von £
2m kann ebenfalls zu irreparablen Feuchteschäden führen; maßgebend
ist der Gesamtquerschnitt und der Aufbau der anderen Schichten. Die Nennung
von Absolutwerten ist unzureichend.
Viele kritische Konstruktionen werden durch diesen "Befreiungskatalog"
einer eingehenden bauphysikalischen Würdigung entzogen, sie bekommen
durch DIN einen konstruktiven Freibrief, der jedoch damit die Schadensträchtigkeit
nicht beseitigt.
Merke: "Nach DIN-Verständnis handelt jeder auf eigene Gefahr,
in eigener Verantwortung."
9) Dächer
In 4.3.3 werden die Dächer aufgeführt, für die kein
Tauwasser-Nachweis geführt werden muß.
- Unbelüftete Dächer (4.3.3.2): Der Hinweis am Anfang,
unterhalb der diffusionshemmenden Schicht dürfe bei Dächern ohne
rechnerischen Nachweis der Wärmedurchlaßwiderstand höchstens
20% des Gesamtwärmedurchlaßwiderstandes betragen, wird der Gesamtsicht
einer Konstruktion nicht gerecht. Maßgebend ist das Zusammenspiel
von Dämmung und Sperrung in den einzelnen Bauteilschichten und es
kann trotz Einhaltung dieser Forderung durchaus zu schadensträchtigen
Konstruktionen kommen.
- Unbelüftete Dächer mit Dachdeckungen: Die zugeordneten Größen
der äußeren und inneren sd-Werte in der Tabelle 1 sind für
die angenommenen Randbedingungen der Tabelle A1 im Anhang A annehmbar,
doch bei der vermehrt auftretendenen Schimmelpilzbildung liegen höhere
relative Feuchten der Innenraumluft vor, so daß das bauphysikalische
Verhalten der Konstruktion ungünstiger wird. Schadensfreiheit wird
mit dieser Tabelle nicht gewährleistet.
- Unbelüftete Dächer mit Dachabdichtung: Ein innerer sd-Wert
³
100 m kann, aber muß nicht ausreichen, um unliebsame Durchfeuchtungen
zu vermeiden. Bei Flachdächern kann selbst ein innerer sd-Wert ³
100 m eine sehr schadenträchtige Tauwasserbildung nicht verhindern,
wenn die abschließende äußere Dachabdichtung einen sehr
hohen sd-Wert aufweist. Das im Anhang B angeführte Beispiel liefert
hierfür den Beweis. Maßgebend ist nach wie vor immer das Verhältnis
beider sd-Werte. Dieses eherne Gesetz wird in der DIN konsequent ignoriert.
Wenn diffusionsoffene Unterspannbahnen verwendet werden, dann ist der sd-Wert
von 100 m dagegen viel zu hoch. Mit solchen Absolutangaben wird man der
Beurteilung der Gesamtkonstruktion nicht gerecht, es wird dann immer ein
Gefeilsche um sd-Werte geben, das jedoch zu keiner befriedigenden Lösung
führt.
- Generell ist festzustellen, daß "unbelüftete" Dächer
weniger wegen des bauphysikalischen Schichtenaufbaues, sondern vielmehr
wegen fehlender, konstruktiv nicht zu garantierender Luftdichtheit durchfeuchten.
Langfristig nicht funktionstüchtige Details sind hierfür verantwortlich.
Schon um dieses Risiko auszuschließen, war es früher Stand der
Technik, bei Leicht- und Skelettkonstruktionen immer belüftete
Konstruktionen zu wählen, um ein Abtrocknen zu gewährleisten.
Auf diesen Umstand wird ja auch besonders in der ANMERKUNG hingewiesen:
"Erhöhte Baufeuchte und eingedrungenes Wasser könne nur schlecht
oder garnicht ausdiffundieren". Heute dagegen beharrt man völlig praxisfremd
auf der Luftdichtheit, die bei Leicht- und Skelettkonstruktionen langfristig
immer eine Fata Morgana bleiben muß.
Es ist unerträglich, wenn bauschadenanfällige und risikoreiche
Konstruktionen in der DIN aufgeführt werden und dann in einer ANMERKUNG
besonders darauf hingewiesen wird. Solche ANMERKUNGEN sollen wohl davor
schützen, einmal zur Verantwortung gezogen zu werden. Der Leitspruch
des DIN in einem solchen Falle lautet ja dann: "Durch das Anwenden von
Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln.
Jeder handelt insofern auf eigene Gefahr". DIN wäscht seine Hände
durch solche ANMERKUNGEN in Unschuld. Deshalb ist auf DIN kein Verlaß.
Schlechte Konstruktionen gehören eben überhaupt nicht in eine
DIN-Norm.
- Belüftete (Flach)Dächer (4.3.3.3): Auch bei belüfteten
Dächern (< 5°) wird ein innerer sd-Wert von
³ 100 m angegeben. Hier ist ein sd-Wert bauphysikalisch überhaupt
nicht erforderlich, wenn nicht der absolute Wasserdampfstrom gemindert
werden soll. Bei der Dampfsperre wird somit überhaupt kein Unterschied
zwischen einer unbelüfteten und einer belüfteten Konstruktion
gemacht. Drückt sich hier Unverständnis, administratives Gehabe
oder Gleichmacherei der Konstruktionen aus? Bauphysikalisch ist diese Handhabung
jedenfalls ein gravierender Widerspruch.
- Bei belüfteten (Steil)Dächern (> 5°) wird dagegen nur
ein innerer sd-Wert ³ 2 m gefordert. Auch
dieser wird nur dann erforderlich, wenn ein Weglüften des diffundierenden
Wasserdampfes nicht gewährleistet ist. Generell diese Forderung zu
stellen, ist deshalb falsch.
10) Schlagregenschutz
Beim Schlagregenschutz handelt es sich um flüssiges Wasser. Kapillarität
und Verdunstungsmöglichkeit stehen im Vordergrund. Der adäquate
bauphysikalische Begriff ist der Wasseraufnahmekoeffizient w (kg/m²
h
0,5). Die Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke sd mit
der Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl µ als Kennzeichen eines
(gasförmigen) Wasserdampftransportes haben bei der Schlagregenbeanspruchung
nichts zu suchen. Physikalisch liegt bei der Schlagregenbeanspruchung ja
keine Diffusion vor. Das Produkt aus w und sd ist also eine Fiktion, die
zwar numerisch berechnet werden kann, jedoch keine bautechnische Aussage
enthalten kann.
- Zu der Tabelle 3 ist folgendes zu sagen:
Zu Zeile 1: Je höher die Beanspruchungsgruppe, desto höher
der sd-Wert (Kunstharzputz). Dies aber verschlechtert den bauphysikalischen
Aufbau und führt zu Feuchteschäden.
Zu Zeile 2: Die Zweischaligkeit der Beanspruchungsgruppe III ist aus
der Erfahrung heraus entstanden (belüftete Konstruktion). Den Lüftungsraum
mit Kerndämmung auszufüllen, verhindert das Entlüften -
es entsteht eine unbelüftete Konstruktion. Dies bei der Beanspruchungsgruppe
III aufzuführen, widerspricht den Erfahrungswerten und ist sehr risikoreich.
Zu Zeile 3: Angemörtelte Fliesen oder Platten müssen bei der
Beanspruchungsgruppe III mit wasserabweisendem Ansetzmörtel verarbeitet
werden. Dies aber verschlechtert den bauphysikalischen Schichtenaufbau
(diffusionsdichte Schicht außen) und kann sehr leicht zu Absprengungen
führen. Die Diffusionsoffenheit einer Fliesenverkleidung hängt
weitgehend von der Diffusionsoffenheit der Fuge ab. Insofern ist dies eine
widersinnige Bedingung.
Zu Zeile 6: Ein zugelassenes WDV-System ist anwendbar für alle
drei Beanspruchungsgruppen. WDV-Systeme genießen durch DIN offensichtlich
Artenschutz. Der häufig anzutreffende Algen-, Pilz- und Flechtenbewuchs
spricht allerdings gegen ein WDV-System.
Zu Zeile 7: Das gleiche gilt für "Außenwände in Holzbauart"
mit Wetterschutz. Holz ist ein ausgezeichneter Baustoff, doch nur als Vollholz.
Die Skelettbauweise mit Dämmstoffgefachen jedoch leidet unter dem
schlechten Temperatur-Amplituden-Verhältnis und führt zum Barackenklima.
Nur eine aufwendige Gebäudetechnik kann diesen Mißstand mildern.
11) Hinweise zur Erfüllung des Schlagregenschutzes
Für Außenwände werden in 5.3.1 Beispiele in Tabelle
3 angegeben. Es wird darauf hingewiesen, daß die Tabelle andere Ausführungen
entsprechend "gesicherter praktischer Erfahrung" nicht ausschließt.
Es ist zu fragen, inwieweit die Tabelle 3 selbst Lösungen enthält,
die "gesicherten praktischen Erfahrungen" entstammen. Die Schadensberichte,
die gerade die Wärmedämmverbundsysteme an führender Stelle
nennen, lassen dies nicht vermuten.
12) Luftdichtheit
In 6 werden die Gründe genannt, weswegen Luftdichtheit gefordert
wird. Im Gegensatz zu 3.4 "Luftdichtheit" wird die dort genannte Begründung
"zur Vermeidung von Wärmeverlusten" hier nicht erwähnt. Aus energetischen
Gründen muß auch keine Luftdichtheit gefordert werden, denn
ein Luftaustausch muß aus hygienischen Gründen gewährleistet
sein und wird in den Wärmeschutzverordnungen automatisch mit einem
0,6 bis 0,8fachen Luftwechsel berücksichtigt. Der einzige Grund für
Luftdichtheit ist die Gefahr einer Kondensatbildung, wie auch erwähnt.
Insofern ist die Begründung in 3.4 irreführend.
Für Holzbauteile wird generell eine Luftdichtheitsschicht gefordert.
Bei "modernen" Baustoffen ist dies notwendig; allerdings läßt
sich die empfohlene Klebetechnik mit Dichtungsbändern und elastischen
Kitten nicht zufriedenstellend durchführen; Details und Langzeitbewährung
hinterlassen Fragezeichen. Dagegen zeigt die Erfahrung, daß beim
Fachwerk die von alters her verwendeten Lehmausfachungen keine "Dichtigkeitsschicht"
benötigen, da dieser Baustoff ohne Behaglichkeitseinbußen Luftundichtheiten
infolge des Schwindens und Quellens ohne weiteres verkraftet.
13) Anhang A
Für besondere Berechnungen wird in A 1.1.1 auf Anhang E [8], [9],
[10] und [11] verwiesen. Auch in A 9.2.4 wird auf [5] hingewiesen. Dies
sind Literaturangaben von Veröffentlichungen. Solche Angaben gehören
nicht in eine DIN-Vorschrift. Ein Anwender von DIN-Vorschriften ist doch
kein arbeitssuchender Akademiker, der sich umfangreiche Literaturstudien
leisten kann. Er will konkrete Angaben über das wie und ob von Maßnahmen
und diese Angaben müssen knapp, klar und verständlich gegeben
werden. Ein Slalomlauf durch den Irrgarten eines Überangebotes von
DIN-Normen dient wirklich nicht dem Verständnis und der Akzeptanz
von DIN-Normen. Im Gegenteil: Immer mehr kommen zu dem Schluß, daß
DIN für die praktische Tätigkeit nicht mehr zu gebrauchen ist.
Aber darum kümmern sich die Verfasser wohl weniger, denn sie haben
einen einträglichen Dauerjob entdeckt.
In diesem Zusammenhang spricht Neil Postman in seinem Buch "Die zweite
Aufklärung" von der Informationsschwemme, vom Informationsmüll.
Müll ist für eine derartige Produktion von Papier wohl der richtige
Ausdruck.
14) Berechnungen
In A.1.1.4 (Wärmeübergangswiderstand), in A.2 (Wärmedurchlaßwiderstand),
in A.3 (Wärmedurchgangswiderstand) und in A.4 (Wärmedurchgangskoeffizient)
wird auf die DIN EN ISO 6946 verwiesen. Diese Norm behandelt jedoch nur
den Beharrungszustand, gilt also nicht für realistische Klimazustände
in unseren Breiten (s. Stellungnahme vom 20. Juli 1999 zur E DIN 4108-2).
Außerdem wird dort das Gebiet der klassischen Wärmelehre,
der Thermodynamik mit der Wärmeleitung und der Wärmeströmung,
die Temperaturdifferenzen benötigt und das Gebiet der Quantenmechanik
mit der Wärmestrahlung, die nur absolute Temperaturen benötigt,
in unzulässiger Weise vermischt - ein physikalischer Fauxpas. Darüber
hinaus ist die DIN EN ISO 6946 mit 16 Seiten ein typisches Beispiel für
einen rechnerisch aufgezogenen Unfug, der nur aus den Alchimistenküchen
akademischer Brutanstalten entsprungen sein kann. Mit praxisnaher Präsentation
hat diese Norm überhaupt nichts zu tun. Die Krönung ist der Anhang
C mit den Formeln für die Berechnung keilförmiger Wärmedämmschichten.
15) Wärmestromdichte
Bei der rechnerischen Behandlung der Wärmestromdichte in A.5 wird
wiederum lediglich nur der Beharrungszustand beschrieben. Ein solch wichtiger
Hinweis fehlt jedoch. Immerhin wurde in der DIN 4108-6 im Abschnitt 7 noch
erwähnt: "Durch ein Außenbauteil, .... , fließt im Beharrungszustand
ein Wärmestrom mit der Dichte q". Jetzt wird der Tatbestand des Beharrungszustandes
und damit die Fragwürdigkeit einer k-Wert-Berechnung bei speicherfähigen
Baustoffen nicht mehr erwähnt. Mit dem Weglassen derartiger Klärungen
wird doch nicht dieser Sachverhalt inhaltlich überwunden. Im Gegenteil:
Man berührt in überzeugender Weise den Straftatbestand des Betruges.
Der Text des § 263 StGB lautet:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen
einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
16) Temperaturen
In A.6 werden die Formeln für die anzunehmenden Temperaturen eines
Bauteils angegeben. Hier gilt das in 15) bereits Gesagte.
17) Wärmebrücken
Für die Berechnung von Wärmebrücken in A.8 wird auf
die DIN EN ISO 1012 hingewiesen. Diese Verfahren sind sehr rechenaufwendig
und deshalb für die Praxis nicht brauchbar. Dies hat Hauser in einem
Brief vom 13. 05. 1991 sogar selbst bestätigt. Er schreibt u. a.:
"Es ist mir völlig klar, daß bei Verwendung pauschaler Korrekturfaktoren
zur Erfassung der Wärmebrückenwirkung erhebliche Fehler eintreten.
Andererseits erscheint die generelle Verwendung der WBV-Werte viel zu aufwendig."
Und trotzdem wird all dies in den DIN-Normen (und in der Energieeinsparverordnung
2000) festgeschrieben.
Di Trochio schreibt in seinem Buch "Newtons Koffer" im Vorwort: "Wissenschaftliche
Institutionen sind dagegen oft stumpfsinnig konformistisch. Sie sind nicht
nur nicht in der Lage, anders zu denken, sondern weisen diejenigen, die
es versuchen, auch noch zurück und grenzen sie aus". In diesem Text
ist erfahrungsgemäß "anders" durch "richtig" zu ersetzen.
18) Berechnung der Verdunstung
Hier wird, wie anfangs erläutert, ein kapitaler Fehler gemacht.
Der Satz "Tauwasserausfall während der Verdunstungsperiode wird in
diesem Fall rechnerisch nicht berücksichtigt" führt zu entscheidenden
Fehleinschätzungen. Die Frage ergibt sich: Warum werden solche Fehler
nicht beseitigt? Ist es geistige Überforderung, ist es das peinliche
Eingeständnis eines Irrtums, ist es die Willfährigkeit gegenüber
der allmächtigen Wirtschaft oder ist es gar Arroganz und Selbstüberschätzung?
Selbstherrlichkeit hat sich aber noch nie ausgezahlt.
19) Beispiel 1: Außenwand
Mit der in B.2 berechneten Tauwassermasse 0,225 kg/m², der Verdunstungsmasse
0,514 kg/m² und des massebezogenen Feuchtegehaltes von 0,399 kg/m²
heißt es dann in B.2.4 als Ergebnis: "Die Tauwasserbildung ist im
Sinne dieser Norm unschädlich".
Auf die problematische Formulierung "im Sinne dieser Norm" ist schon
eingegagen worden. Mißtrauen ist angebracht. Wer garantiert die klimatischen
Randbedingungen?
20) Beispiel 2: Flachgeneigtes Dach mit Abdichtung
Mit der in B.3 berechneten Tauwassermasse 0,023 kg/m² und der
Verdunstungsmasse
0,56 kg/m² heißt es dann in B.3.4 als Ergebnis:
"Die Tauwasserbildung ist im Sinne dieser Norm unschädlich".
Auf die falsche Berechnung ist bereits am Anfang hingewiesen worden.
Allerdings ist bei dieser Formulierung absurderweise selbst das falsche
Ergebnis als richtig (?)"im Sinne dieser Norm" zu werten. Dies bedeutet
die perfekte Perversion einer DIN-Vorschrift, gerade dann, wenn inkognito
in einer ANMERKUNG auf diesen Fehler hingewiesen wird. Das Infame dieser
Vorgehensweise ahnt natürlich kein Anwender.
21) Anhang E
In den Literaturhinweisen sind neben der Aufzählung von 11 DIN-Vorschriften,
die alle zu beachten sind, noch 11 Literaturangaben von Veröffentlichungen,
auf die zurückgegriffen werden kann, oder bei Bedarf sogar muß.
Nach Neil Postman für den Anwender jedoch alles, weil unzumutbar und
überzogen, weitgehend Informationsmüll.
Schlußbemerkung
DIN schreibt über "Grundsätze und Organisation":
"Normung ist das Ordnungsinstrument des gesamten technisch-wissenschaftlichen
und persönlichen Lebens, Sie ist integrierender Bestandteil der bestehenden
Wirtschafts- Sozial- und Rechtsordnungen".
Werden der Zustand und die Handlungen des DIN hier zum Maßstab
für diese "Ordnungen", dann ist kritische Wachsamkeit angebracht;
solche Absurditäten verträgt keine Demokratie.
"Normung als satzungsgemäße Aufgabe des DIN Deutsches Institut
für Normung e. V. ist die planmäßige, durch die interessierten
Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen
und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit".
Es wird ernsthaft bezweifelt, ob diese DIN-4108 zum Nutzen der Allgemeinheit
formuliert wurde. Eher ist anzunehmen, daß interessierte Kreise und
ihre Sympathisanten an dieser DIN materiell partizipieren. Es werden einseitige
Interessen durchgesetzt.
Und in den Hinweisen für den Anwender von DIN-Normen steht:
"Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung
für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr."
Dies bedeutet doch konkret, DIN-Normen sind nicht ernst zu nehmen, wenn
im Streifall die Verantwortung für die Richtigkeit auf den Anwender
verlagert wird.
Bei der Norm ist immerhin zu beachten, daß sie keine Rechtsnormen
sind, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (BGH
Urteil vom 14. 05. 1998). Es heißt dort: "DIN-Normen sind nicht die
einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes
Verhalten im Regelfall".
Damit wird doch eindeutig zugestanden, daß es auch andere technische
Lösungen gibt, die umgesetzt werden können. Mehr noch. Die Erfahrung
zeigt, daß DIN gemäße Lösungen auch falsch sein können;
in einem solchen Falle muß man andere Lösungen finden,
um nicht gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu werden.
Es ist darüber hinaus auch unverantwortlich, wenn unter Federführung
des Staates die Reglementierung der Fachwelt durch Erlaß von Normen
derartige Formen annimmt. Da werden Selbstverständlichkeiten genormt.
DIN hat sich zu fragen, ob es beabsichtigt, Normen zu erlassen, die offensichtlich
für Leute gedacht sind, die vom Bauen keine Ahnung haben. Von den
Erstellern dieser Norm zumindest hat man diesen Eindruck.
Weiter fragt man sich, warum die DIN-Normen federführend dann von
Dilettanten und Unwissenden formuliert werden. Der Einfluß der Fachleute
wird jedenfalls immer geringer; man versucht jetzt sogar, diese aus dem
Normungsprozeß auszugliedern, indem DIN von den Teilnehmern Kostenbeiträge
verlangt. Die praktizierenden Fachleute, die bis jetzt schon ehrenamtlich,
also ohne Bezahlung, bei der Normung mitwirkten und damit die schlimmsten
Auswüchse verhindern konnten (allerdings nicht immer), sollen nun
für ihr Engagement noch bezahlen. Es ist ein Skandal.
Auf diese Weise entledigt man sich der Fachleute, die etwas von den
Dingen verstehen. Übrig bleiben nur die marktvereinnahmenden Interessenvertreter
der Wirtschaft, geldhungrige Wissenschaftler und karrieresüchtige
Showerscheinungen der Ministerialbürokratie - man bleibt damit unter
sich.
Insoweit gilt auch heute noch der bereits erwähnte Satz von Jean-Jacques
Rousseau:
"Es ist nicht nötig, den Charakter der Leute zu kennen, sondern
nur ihre Interessen, um ungefähr zu erraten, was sie zu jeder Sache
sagen werden".
Und Karl Steinbuch schreibt in seinem Buch: Maßlos informiert.
Die Enteignung unseres Denkens: "Es ergibt sich zwangsläufig aus dem
gegenwärtigen Umgang mit der Information, der - ähnlich dem Umgang
der Alchimisten mit ihren Elixieren - mit Verstand und Verantwortung wenig,
mit Unverstand, Täuschung und Betrug aber viel zu tun hat. Wir werden
zugleich informiert, verwirrt und betrogen, wir sehen kaum mehr die Wirklichkeit,
fast nur noch Kulissen und Spiegelbilder".
Mit den vorgelegten DIN-Vorschriften wird diese Vision von Karl Steinbuch
Wirklichkeit.
Nürnberg, den 07. Oktober 1999
Zwischenzeitlich wurde mit den gemachten Erfahrungen der Einspruchssitzung
am 14. Januar 2000 in Köln am 26.01.2000 an den NABau des DIN in Berlin
geschrieben:
Äußerung zur DIN 4108, Teil 2
Äußerung zur DIN 4108, Teil 3
Sehr geehrter Herren,
zunächst zur DIN 4108, Teil 2:
Eine Erwiderung zur ersten Stellungnahme des Arbeitsausschusses (NABau
00.89.00 Nr. 245-99) mit insgesamt 19 Seiten ist bereits am 28. 12. 99
abgeschickt worden. Nach Erhalt des Protokolls Nr. 249 von der Sitzung
vom 23. November 1999 in Berlin werden noch zusätzlich einige Anmerkungen
notwendig:
-
Immer wieder wird auf die DIN EN 832: 1998-12 als maßgebende Bezugsnorm
hingewiesen, aber diese stehe jetzt nicht zur Diskussion. Jedoch gestatte
sie es, auch die Einflüsse der Wärmespeicherfähigkeit der
Außenbauteile ... zu erfassen. Was aber steht im Anhang D, Teil D.5.1
der DIN EN 832 über die - Solaren Wärmegewinne von opaken Teilen
der Gebäudehülle-?: "Die jährlichen solaren Nettowärmegewinne
... können vernachlässigt werden". Dies aber ist unter Berücksichtigung
des jetzigen Standes der Diskussion falsch. Es sei daran erinnert, daß
ich am 29. Januar 1993 gegen den Entwurf der DIN EN 832 Einspruch erhoben
habe unter anderem wegen - der quantitativ definierten Sonnenwärmegewinne
(siehe mein Brief vom 29. Januar 1993 an DIN).
-
Wenn es dann im Protokoll heißt: "Eine Fehleinschätzung der
Wärmespeicherfähigkeit der Außenbauteile ... kann nicht
gesehen werden", dann besagt dies in keinster Weise, daß sie doch
vorliegt, zumal diese Aussage mit den "Festlegungen nach DIN EN 832 belegt
wird". Dies ist schon eine recht eigenartige "Beweisführung" – ein
Text, der sich selbst bestätigt. Außerdem ist die sehr auslegungsfähige
Formulierung "kann nicht gesehen werden" zu beanstanden; z. B. ist medizinisch
gesichert, daß Blinde auch nichts sehen. Eindeutig dagegen wäre
eine Aussage wie: "Eine Fehleinschätzung liegt nicht vor"; aber immer
wieder entdeckt man Hintertürchen, durch die man entwischen kann.
Die Autoren wissen also sehr genau, wovon sie reden.
-
Wenn nach den Äußerungen der Arbeitsausschußmitglieder
die Grundkonzeption des vorgelegten Entwurfes E DIN 4108-2:1999-06 nicht
in Frage gestellt wurde, so muß hier energisch Einspruch erhoben
werden. Meine Stellungnahme vom 20. Juli 1999 wird getragen von der unbestreitbaren
Tatsache, daß die Grundlage aller Energieberechnungen, nämlich
nach wie vor der k-Wert, für die Beschreibung der Transmissionswärneverluste
einer Außenwand nicht verwendet werden kann, weil der k-Wert nur
den Beharrungszustand, also stationäre Verhältnisse, beschreibt.
-
Bei der Behandlung der Einsprüche wurde nur an Symptomen einer unzulänglichen
Methode herumlaboriert, die Ursachen hierfür jedoch "als gegeben"
vorausgesetzt. Dies ist beim jetzigen Zustand des Gebäudewärmeschutzes
im höchsten Grade fehlerhaft und zeugt von wenig Verantwortung gegenüber
dem Kunden, dem Verbraucher, dem Bauherrn.
Nun zur DIN 4108, Teil 3:
Zu der Einspruchssitzung am 14. Januar 2000 in Köln sind noch
einige ergänzende Hinweise und Anmerkungen zu machen:
-
Es ist bemerkenswert, daß im Protokoll zur vorbereitenden Sitzung
am 10. Januar in Holzkirchen überhaupt keine Äußerungen
zu meinen Einsprüchen vom 07. Oktober 1999 erfolgen, eigenartigerweise
jedoch die Tabelle A.1 aufgeführt wird, zu der ich überhaupt
nichts ausgesagt habe. Die anwesenden Ausschußmitglieder scheinen
am 10. Januar noch nicht den wesentlichen Fakt meines Einspruches über
zehn Seiten begriffen zu haben. In der DIN 4108 liegt ein methodischer
Fehler vor.
-
Zu der Einspruchssitzung am 14. Januar haben sich die Ausschußmitglieder
dann besser vorbereitet. Immerhin wurde der methodische Fehler zugestanden,
der von einigen Mitglieder sogar bestätigt worden ist. In der Diskussion
stellte Prof. Ehm die Frage, ob dieser methodische Fehler veröffentlicht
wurde? Hier verweise ich auf meine Stellungnahme vom 07. Oktober 1999,
Seite 1 "Zur Vorgeschichte", in der mitgeteilt wurde, daß "dieser
methodische Fehler in vielen Fachveröffentlichen dokumentiert" wurde.
Hier die Zusammenstellung der Veröffentlichungen:
- Meier, C.: Feuchteschäden vermeiden. Bauverlag GmbH Wiesbaden
und Berlin, 1989, 221 Seiten (seit Jan.1997 vom Markt genommen),
- Meier, C.: Bauphysikalisch richtige Konstruktionen - Garant
für Tauwasserfreiheit. Baumetall, 1988, H. 1, S. 28.
- Meier, C.: Ist das Flachdach noch zu retten? Bausubstanz 1988,
H. 3, S. 12 und H. 5. S. 28.
- Meier, C.: Das Flachdach kann empfohlen werden. Der Dachdeckermeister
1988,
H. 10, S. 66.
- Meier, C.: Der kleine Irrtum beim Tauwasserschutz. Klima-Kälte-Heizung
1989, H.9,
S. 404.
- Meier, C.: Tauwasserfreie Konstruktionen. - Utopie oder konstruktives
Geschick. DBZ 1989, H.9, S. 1161
- Meier, C.: Tauwasserschutznachweis bei unbelüfteten Dächern.
Berliner Bauwirtschaft 1990, H. 3, S. 55.
- Meier, C.: Ja oder nein zur Wärmeschutzverordnung. Deutsches
Architektenblatt, 1988, H. 4, S. 531.
- Meier, C.: Wärmeschutz von Gebäuden - der richtige
Dreh beim Energiesparen. Deutsches Architektenblatt, 1988, H. 6, S. 903.
- Meier, C.: Wärmeschutz - Alternativen - ein neu entwickeltes
Wärmeschutzdenken.
DBZ 1989, H. 3, S. 331 und H. 4, S. 505. (am 28. 04. 1989 verteilt)
Die fett gedruckten Veröffentlichungen sind den damaligen NABau-Ausschußmitgliedern
zur Kenntnis gebracht worden.
Um das wissenschaftliche Denken und Handeln im DIN zu charakterisieren,
wurde damals auch eine Veröffentlichung beigelegt, die in solchen
Fällen das immer wieder festzustellende "Procedere" beschrieb:
- Altendorf, W.: Über die Probleme, Erfindungen in das
rechte Licht zu rücken. Beratende Ingenieure 1988, H. 3, S. 4.
Wären diese Veröffentlichungen damals beachtet worden, könnten
wir uns heute die Diskussionen um den Gebäudewärmeschutz ersparen.
-
Bei dem Eingeständnis des Ausschusses, daß die DIN 4108, Teil
3, einen gravierenden methodischen Fehler enthält, der jedes
unbelüftete Dach als "im Sinne der DIN zulässig" klassifiziert,
ist es ein eklatanter Fall von Selbstherrlichkeit und Arroganz, diesen
Fehler nun erst "in einer weiteren Überarbeitung der DIN 4108" entfernen
zu wollen, da bei einer jetzigen Bearbeitung "die Termine nicht eingehalten
werden".
Es ist bereits ein Skandal, nicht schon vor zehn Jahren reagiert zu
haben. Dann bestand die Möglichkeit, vom Oktober 1999 bis zum 10 Januar
2000 zu überlegen, wie der Fehler beseitigt werden kann – am 10. Januar
herrschte jedoch wiederum Funkstille. Jetzt wird wiederum die Lösung
dieses skandalträchtigen Problems "auf später" verschoben. Nun
jedoch abermals den Kopf in den Sand zu stecken, ist schon straftatbestandsverdächtig.
Die Äußerung von Herrn Prof. Ehm, man habe 20 Jahre nichts
bemerkt, dann würde man auch die nächsten zwei Jahre nichts merken,
ist verantwortungslos. Um diesen eklatanten Fall von Fehlerhaftigkeit einer
DIN-Norm zu kaschieren, ist von ihm vorgeschlagen worden, "aus redaktionellen
Gründen die alte Fassung zu belassen und eine Formulierung zu finden,
die auf diesen Sachverhalt hinweist". Dies ist bei der Bearbeitung von
DIN-Vorschriften ein weiterer eklatanter Fall von Laxheit und Oberflächlichkeit
in vollendeter Perfektion.
-
Es sollte doch wohl ernsthaft daran gedacht werden, daß eine DIN-Vorschrift
im Weißdruck nach den jeweiligen Artikeln in den Bauordnungen als
"Technische Baubestimmung" von den Länderbauverwaltungen im Ministerialamtsblatt
öffentlich-rechtlich bindend eingeführt wird. Man stelle sich
die Irritationen der Bauverwaltungen vor, etwas als richtig ansehen zu
müssen, was nachgewiesenermaßen falsch ist. Wie sollen sie sich
bei einer Weigerung eines Bauantragstellers, diese eingestandenermaßen
falsche DIN zu erfüllen, verhalten? Bei der immer stärker werdenden
juristischen Komponente beim Bauen ist die technische Konfusion vollkommen.
Aber derartige Überlegungen haben offensichtlich keine Chance, bei
diesem Ausschuß berücksichtigt zu werden.
Um DIN nicht noch mehr in Mißkredit zu bringen, sollten die Mahnungen
von außen endlich ernst genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gleichzeitig wurde mit Datum vom 27.01.2000 der Bericht über
die Einspruchssitzung zugeschickt, in dem unter anderem festgestellt wurde:
"Herr Prof. Meier erläuterte seine rechnerische Umsetzung des Glaserverfahrens
der Abhängigkeit von sd-Wert und Wärmedämmfähigkeit
nach dem Glaserverfahren. Herr Prof. Kießl erwiderte, der Fehler
sei erkannt und behoben".
So einfach ist das mit dem Entstehen von DIN-Vorschriften. Fehler werden
registriert, im Protokoll bestätigt – aber man kümmert sich nicht
weiter darum. Die Phalanx der Betonköpfe setzt sich durch. "Eliten"
machen eben keine Fehler – es bleibt alles beim Alten.
Makabre Folgen:
Bei der "Sanierung" eines alten Einfamilienhauses wurden unter Beibehaltung
des Innenverputzes die Ziegel, die Lattung und die Konterlattung entfernt
und dann die von außen eingebrachte Dampfsperre von sd
= 200m der Einfachheit halber im Auf und Ab über die Sparren gezogen;
dann wurde die Wärmedämmung eingelegt. Dies ist ein konstruktiver
Aufbau, der jeder Vernunft widerspricht und der auch nicht von den Dachdecker-Richtlinien
gedeckt wird.
Das Fatale ist nun aber, daß ein "Bauphysiker" die "Unschädlichkeit"
dieser Konstruktion mit dem rechnerischen Nachweis nach DIN 4108, Teil
5, Beispiel 2 - Flachdach – feststellt. Dies aber ist gerade der
Nachweis, der immer zu einem "positiven" Ergebnis führt. Diesen
bautechnischen Unfug kann jeder nachvollziehen. Selbst eine "Dampfsperre"
von 2 m und eine Dachhaut von 1000m führt zu einer "im Sinne von DIN
unschädlichen Tauwasserbildung". Anzumerken sei an dieser Stelle noch
der Hinweis, daß mit der "unschädlichen Tauwasserbildung" die
Jahresbilanz gemeint ist, so daß im Winter ruhig ½ Liter Tauwasser
pro Quadratmeter entstehen darf – ein widersinniges Verständnis für
gesunde Konstruktionen.