PROF. DR. - ING. habil. CLAUS MEIER Architekt SRL, BayAK Nürnberg Obskure Forschung Die Speicherung wird in der offiziellen Bauphysik konsequent negiert. Die Forschungsarbeit IBP-Bericht REB-4/1996 "Einfluß der Absorption von Sonnenstrahlung auf die Transmissionswärmeverluste von Außenwänden aus Ziegelmauerwerk" vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik Stuttgart, als Auftraggeber fungiert die Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V. Bonn, enthält insofern Aussagen, die an Widersinn kaum zu überbieten sind. Kurz zusammengefaßt wird folgendes zentrales Ergebnis präsentiert:
* gegenüber der Südeinstrahlung
von 90 W/m² tritt im Norden nur eine Einstrahlung von 30 W/m²
auf.
Diesen drei Zeilen können folgende "Forschungs-Erkenntnisse" entnommen werden:
Unterschrieben wird diese Arbeit von Prof. Gertis (Maschinenbauer), Dr. Kießl (Maschinenbauer) und Herrn Lindauer (Physiker). Was muß in den Köpfen dieser Leute vor sich gehen, wenn solche Aussagen gegenüber dem Auftraggeber gemacht werden ? Diese Forschungsarbeit wurde mir zugeschickt. Bezeichnend ist jedoch nun der Briefwechsel, der sich aus dieser pseudowissenschaftlich untermauerten Falschinformation ergab. Der Absender erhielt im Oktober 1997 eine Stellungnahme, aus der im folgenden Auszüge wiedergegeben werden: Vielen Dank für die Übersendung der "Gierga-Unterlagen". Die Durchsicht fordert entschiedene Kritik dieser Aktion heraus, denn hier wird "Betrug am Kunden" verübt. Durch die mir von Ihnen zugeschickten Unterlagen ([1]: Stuttgarter Arbeit, [2]: Empa-Arbeit, [3] Gertis-Arbeit 4/1996, [4]: Gertis-Arbeit 5/1996) kann ich etwas über die neueste "Schurkerei" der Gertis-Crew berichten. Hier mein Kurzkommentar dazu: AMz-Bericht 5/97 - "Solarabsorption auf Außenwänden und Reduktion der Transmissionswärmeverluste" Der "Gertis-Mann" Gierga verbreitet Thesen, die zwar das Thema "Solarabsorption" behandeln, dies jedoch in sehr selektiver und sogar manipulativer Art und Weise. Entscheidende und wichtige Teile der "Forschungsarbeiten" werden von Herrn Gierga verschwiegen, weil sie die Absurdität der vorgelegten "Ergebnisse" dokumentieren würden. Mit suggestiven Mitteln versucht er, die Solarabsorption von Außenwänden klein zu halten.
Die Ergebnisse können aus folgenden Gründen vergessen werden:
Auch hier wird wieder falsch gerechnet (Wärmeeindringkoeffizient b wird nicht berücksichtigt) und durch Wahl falscher Werte und Weglassen absorbierter Energie ein Ergebnis erzielt, das z.T. schlechter als der rechnerische k-Wert ist. Es werden rechnerische Tricks angewendet, um Solarstrahlung wegzurechnen; hierfür muß die "atmosphärische Gegenstrahlung" herhalten, die dazu dient, eine negative Energiebilanz zu ermöglichen.
Durch konstruktive Angleichungen der beiden gewählten Konstruktionen werden dann auch annähernd gleiche Meßdaten erzielt. Folgende Merkmale sind hier zu nennen:
Zu [3]:
Die Verbreitung solcher Aussagen ist schlicht und einfach gesagt pseudowissenschaftliche Scharlatanerie! Der Wärmeeindringkoeffizient b ist die maßgebende Zahl für die Speicherung, auch von Solarenergie. Je größer b, desto größer die Reduzierung und b hängt u.a. von der Wärmeleitfähigkeit l (W/mK) und dem Raumgewicht r (kg/m³) ab; je größer beide Werte, desto größer der Wärmeeindringkoeffizient. Bei der Speicherung ist gegenüber dem k-Wert (kleine Wärmeleitfähigkeit l ) also genau die entgegengesetzte Tendenz wirksam ! Dies ist unbedingt zu beachten und führt die Porosierung des Mauerwerks, auch aus energetischer Sicht, ad absurdum. In der Spalte "mit Einstrahlung" sind "gemessene" Daten aufgeführt, die Spalte "ohne Einstrahlung" ist jedoch eine Extrapolation dieser gemessenen Daten mit der Maßgabe: "fehlende Einstrahlung". Die Basis der ganzen Untersuchung, auf die sich Herr Gierga in Tabelle 2 seines Berichtes 5/97 mit seinen Prozentangaben stützt, ist also durch Extrapolation" berechnet. Aber gerade die "Berechnungsmethoden" werden doch angezweifelt, da sie Denkfehler enthalten. Auffallend ist, daß die rechnerischen k-Werte der Tab. 1 und die "extrapolierten Basiswerte" der Tab. 3 (ohne Einstrahlung) teilweise stark differieren. Der rechnerische k-Wert von 0,61 W/m²K (Nr. 1 - 4) wird als Basiswert "extrapoliert" auf die Werte 0,66, 0,72 und 0,73 W/m²K - also höher -; der k-Wert von 0,50 W/m²K (Nr. 5 - 8 und Nr. 12, 13) auf 0,47, 0,48, 0,55, 0,59 und 0,60, W/m²K - also niedriger und höher -, der k-Wert 0,47 W/m²K (Nr. 9, Klinker) auf 0,38 W/m²K - also niedriger - , der k-Wert 0,43 W/m²K (Nr. 10, Klinker m.Luftsp.) auf 0,39 - also niedriger - und der k-Wert 0,45 W/m²K (Nr. 11, Dämmputz) auf 0,44 W/m²K - also niedriger. Als Begründung für diesen k-Wert-Salat wird angegeben, dies liege an der unterschiedlichen und noch nicht ganz ausgetrockneten Rohbaufeuchte der einzelnen Elemente ! - Damit aber wird die ganze Arbeit hinfällig. Die Praxis erwartet praxisgerechte Aussagen, bei solchen Ungereimtheiten wie hier gehört Forschung in den Mülleimer. - Diese Begründung gilt, wenn sie überhaupt akzeptiert werden sollte, doch nur für die höheren Basiswerte; was aber ist die Begründung für die niedrigeren Werte ? Sehr wahrscheinlich ist, daß in unzulässiger Weise extrapoliert wurde, so daß diese bizarren Ergebnisse herauskommen. Es ist eine Frechheit, mit welcher Arroganz und Überheblichkeit die Baupraxis an der Nase herumgeführt wird. Man hat es mit "Wortgeschwafel" zu tun. Ganz kurios wird die Tabelle 3, wenn die Wärmestromdichten der Nr. 8 und der Nr. 13 verglichen werden. Hier wird nach Tab. 2 ein Strahlungsabsorptionsgrad von 0,15 wirksam (normales Weiß wird mit 0,20 bis 0,25 angenommen). Beide Wandelemente weisen sowohl "ohne Einstrahlung" als auch "mit Einstrahlung" die gleichen Wärmestromdichten auf. Dies bedeutet im Klartext: Die Strahlungsintensität von 90 W/m² (mit Einstrahlung) und von 30 W/m² (ohne Einstrahlung) erzielen beide die gleiche "Reduzierung"- eine Unmöglichkeit. Eine solche Aussage gehört ins Lachkabinett, es ist schon kriminell, was der Bauwelt so präsentiert wird ! Und solch ein ausgesprochenes Machwerk wird dann unterschrieben von "Lindauer (Physiker), Kießl (Maschinenbauer) und Gertis (Maschinenbauer)". Diese Untersuchung zeigt recht deutlich, daß sie offensichtlich nur das eine Ziel verfolgte: "Die alten (und falschen) Thesen von Gertis zu stützen. Dies geschieht durch Manipulationen und völlig einseitige und irrige Interpretationen der Ergebnisse. Können Sie einen Protest des Ziegelverbandes organisieren, der diesen "organisierten Betrug" am Kunden, an der Bautechnik und am bewährten Ziegel offenlegt. Diesen Brief können Sie argumentativ verwenden. Wenn Sie meine Mithilfe benötigen, melden Sie sich bitte. Mit freundlichen Grüßen Dieser Brief wurde auch dem Auftraggeber dieser Forschungsarbeit zugespielt. Eine entsprechende Reaktion vom November 97 enthielt u. a. folgende Äußerungen (Zitate): "Vorab möchte ich Sie darauf hinweisen, die im Zusammenhang mit dem Amz-Bericht 5/97 gemachte Äußerung "Betrug am Kunden zu verüben" zu unterlassen. Diese und weitere im Schreiben ausgesprochene Entgleisungen kann ich nach sorgfältigem Studium Ihrer Analysen nur Ihrer bis ins fortgeschrittene Alter aufgestauten Verbitterung über die von Ihnen attestierte Ignoranz bestimmter Thermodynamiker und Physiker natürlich auch Ihrer Erfolglosigkeit hinsichtlich der Revolutionierung der Physik der solarbeaufschlagten Ziegelwand zuschreiben". "Ein Aufruf zur Meuterei erscheint mir
daher unnötig, ja geradezu unredlich, versuchen Sie doch über
Jahre hinweg verunsicherte Ziegeler mit bis heute nicht belegten Systemeigenschaften
ihrer Produkte zu verwirren. Ich halte Sie daher für einen schlechten
Ratgeber, die Art und Weise Ihres Agitierens schadet der Ziegelindustrie"
Darauf wurde noch im November 1997ein entsprechendes Schreiben an Herrn Gierga, Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband Ziegelindustrie e. V in Bonn, verfaßt. Sehr geehrter Herr Gierga, Ihre Reaktion auf meine Kurzanalyse der von Ihnen für Ihren AMz-Bericht 5/97 benutzten Forschungsarbeiten ist verständlich, jedoch äußerst unbefriedigend, da Sie keine meiner Aussagen widerlegt haben. Stattdessen wählen Sie den üblichen Ton, der immer dann zu registrieren ist, wenn es gilt, nachgewiesene Ungereimtheiten und Fehler, auf die man aufmerksam gemacht wird, zu bagatellisieren bzw. zu verwischen. Sie glauben dabei, sich mit Ihrer Unlogik hinter Fourier verstecken zu können; auch dies ist einer Ihrer Irrtümer. Bei Ihrer gewollten oder erzwungenen beengten wissenschaftlichen Sichtweise werden Sie sicher kein Verständnis dafür aufbringen, daß ich mich durch Ihren Antwortbrief in meinem Urteil bestätigt fühle, es handle sich hierbei um Betrug am Kunden und es stellt sich dabei automatisch die Frage, wie der Verbraucher vor solchen Manipulationen geschützt werden kann. Zur Erinnerung zitiere ich aus dem StGB
den § 263 Betrug:
Ihre sophistischen Auslegungen im Brief bezeugen lediglich Ihre selektive und einseitige Denkweise, die sich permanent den gewünschten und gewollten Aussagen anpaßt. Das energetische System Gebäude hört doch nicht an der Tapete, sondern am Außenputz einer Außenwand auf; wenn Sie dies beherzigen würden, könnten Sie vielleicht auch die Frage beantworten, wo die Energie, die vom Innenraum und wo die absorbierte Energie der Solarstrahlung, die von außen in die Außenwand hineingeleitet wird, bleibt. Die Verunsicherung der Ziegler geschieht nicht dadurch, daß man auf jahrelange Erfahrung und früher Erlerntes hinweist, sondern indem man versucht, bisherige Denk- und Handlungsweisen mit pseudowissenschaftlichem Getue aus den Köpfen der Bauleute zu verdrängen. Mein Beitrag besteht darin, daß ich die Fehler, die dabei notgedrungenerweise gemacht werden müssen, benenne. Hier verweise ich auf meinen Brief mit den Analysen der zitierten Forschungsarbeiten; und nach Karl Raimund Popper muß halt widerlegt werden. Mit freundlichen Grüßen Darauf schaltete sich der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Ziegelindustrie e.V., Herr Rechtsanwalt Hahn, ein und schrieb am 2. Dezember folgenden Brief: Sehr geehrter Herr Professor Dr. Meier! Ich nehme Bezug auf den mit Herrn Dipl.-Ing. Gierga geführten Briefwechsel. Diesen werden weder Herr Gierga noch ein anderer Mitarbeiter unseres mit Ihnen fortsetzen. Aufs Schärfte weise ich Ihren Vorwurf zurück, es werde Betrug am Kunden geübt. Im Wiederholungsfalle sehe ich mich gehalten, gegen solcherlei Anschuldigungen vorzugehen. Hochachtungsvoll gez. Hahn
Mein Antwortbrief vom 07. 10. 2001 an Herrn Hahn lautet wie folgt: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hahn, da Sie mir in Ihrem Schreiben mitteilen, daß keiner in Ihrem Hause den Briefwechsel fortsetzen werde, kann ich davon ausgehen, daß Sie diesen Brief lesen werden. In Ihrer Eigenschaft als Hauptgeschäftsführer und damit Hauptverantwortlicher des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie sehen Sie offensichtlich nur die Möglichkeit, auf meine Aussagen in der von Ihnen gewählten Form zu reagieren. Die überzeugenden Sachargumente kommen allerdings von meiner Seite, ansonsten hätte Herr Gierga stichhaltige Gegenargumente schon längst vorgebracht. Nach Karl Raimund Popper heißt die allgemeingültige Devise aber "widerlegen" und nicht "widersprechen". Sie als oberster Chef entscheiden sich bedauerlicherweise für den Abbruch des Dialogs - schade. Ein Außenstehender weiß allerdings diese Art einer Reaktion sehr wohl einzuordnen. Wegen der unterschiedlichen inhaltlichen Wertung der von der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel initiierten Aktion verweise ich auf meinen Brief vom 23.11.1997 an Herrn Gierga und auf meine Stellungnahme zu den zitierten Forschungsarbeiten. Als Rechtsanwalt mögen Sie sich vielleicht weniger für die fachliche Seite interessieren, für Sie sind Rechtspositionen wichtiger - das ist verständlich. Nur muß man dabei bedenken, daß Rechtspositionen eben auch aus Fachpositionen resultieren, so daß dieser Aspekt selbst bei der juristischen Würdigung eines Sachverhaltes nicht unbeachtet bleiben kann. Mein bereits in anderer Sache am 18.03.97 an Sie gerichtetes Schreiben verdeutlicht meine Position; damals ist schon angesprochen worden, was heute Gegenstand der Erörterung ist: "Dämmen und/oder Speichern". Meine Reaktion auf den AMz-Rundbrief von Herrn Gierga kommt also nicht unvorbereitet. Auch im Zuge der "Novellierung der Wärmeschutzverordnung" haben wir Mitte 1993 miteinander telefoniert und ich schickte Ihnen per Fax die neuen km-Kurven der WSchVO 1995. Über den fachlichen Inhalt und die damit verbundenen inhaltlichen Konsequenzen waren Sie damals sehr überrascht - und bestürzt. Insofern gehe ich nach wie vor davon aus, daß Fakten die Situation bestimmen sollten. Ich gebe Ihnen zur sachlichen Beurteilung
der Ergebnisse "wissenschaftlicher" Forschungsarbeiten der von Herrn Gierga
angeführten Quellen nur drei Zeilen aus einer Tabelle der einen Arbeit
zur Kenntnis:
Diesen drei Zeilen können folgende "Erkenntnisse" entnommen werden:
Mit dieser Vergrößerung der Bezugsbasis aber wird der solare Gewinn kleiner. Damit würde Solarenergie ja sogar schädlich für die energetische Bilanz einer Außenwand sein. Bei der gewählten Forschungsmethode hat die Solarstrahlung hier also überhaupt keinen Einfluß auf das Minderungspotential. Etwas Absurderes und Abstruseres als dies ist bis jetzt noch nicht verbreitet worden. Generell kann gesagt werden, daß die mit dieser Aktion verbreiteten Solargewinne viel zu gering sind; praktische Erfahrungen bestätigen dies. Es bleibt Ihrem Interpretationsspielraum überlassen, wie Sie diese eindeutigen Fakten bewerten und die dadurch hervorgerufene energetische Benachteiligung einer schweren Wand vielleicht nun sogar als "Sieg für die Ziegelindustrie" umdeuten. Die vor Jahren wegen der Gefahr einer Nichterfüllung der WSchVO 1995 von Ihrem Hause am Problem vorbei (nämlich bei kleinen A/V Verhältnissen) geführten Verhandlungen mit dem Bundesbauministerien zwecks Änderung der wärmetechnischen Anforderungen wurden ja auch in den Fachmedien z.T. als "Rettung des Ziegels" interpretiert. Es ist zu vermuten, daß die betroffene Ziegelindustrie bei Kenntnis dieser Umstände Ihr Tun und Handeln auch nicht gerade gutheißen wird. Trotz Ihres Briefes gehe ich davon aus, daß meine Korrespondenz mit dem Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie im Interesse sachlicher Klärungen weiterhin fortgesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen Darauf kam dann von Herrn Hahn der Brief vom 14. Januar 1998: Sehr geehrter Herr Prof Dr. Meier! Für Ihr Schreiben vom 08. Dezember bedanke ich mich. Da auch ich mich wie alle Mitarbeiter in unserem Haus für die fachliche Seite des Themas Energieeinsparung bei Gebäuden interessiere, werden wir Ihr Schreiben selbstverständlich bei unseren Überlegungen zu berücksichtigen wissen. Mit freundlichen Grüßen gez. Hahn
Dann geschah wieder nichts – allerdings verließ Rechtsanwalt Hahn den Bundesverband und ging, dem Vernehmen nach, zu einer Brauerei. Seinen Posten nahm Herr Martin Roth ein. In seiner Ära gab es dann noch ein Nachspiel. Da Herr Gierga auch Mitglied des Normenausschusses DIN 4108 NABau ist, wird im Erwiderungstext zur Stellungnahme des Ausschusses (siehe "Der Irrtum der DIN 4108 – Wärmeschutz") dieser vorliegende Briefwechsel mit Herrn Gierga, dem Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschft Mauerziegel, erwähnt. Der angesprochene "Betrug am Kunden" führte zu einem Brief vom 26. Januar 2000 des inzwischen neu berufenen Hauptgeschäftsführers, Herrn Roth, aus dem auszugsweise zitiert wird: "Mit Verwunderung und Verärgerung haben wir Ihre Aussagen innerhalb Ihrer Erwiderung zur Stellungnahme des NABau-Arbeitsausschusses auf der Internetseite des Herrn Konrad Fischer gelesen". Weiter heißt es da: "Es geht dabei nicht um irgendwelche fachliche Diskussionen im bauphysikalischen Bereich. Dies sind Dinge, die im wissenschaftlichen Disput geklärt werden sollen, wobei es zumindest verwunderlich ist, wenn ein Diskussionsbeteiligter, der offensichtlich eine Mindermeinung vertritt, im Besitz der allein selig machenden Wahrheit zu sein scheint. Festzustellen ist, daß Sie mit Ihren wörtlich getätigten Aussagen: " (es folgen zwei Passagen aus meiner Erwiderung vom 28. 12. 1999)" dem Technischen Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel, Herrn Dipl.-Ing. Michael Gierga, eine strafbare Handlung unterstellen, die offensichtlich und eindeutig nicht vorliegt" und weiter: "Durch diese falsche Beschuldigung haben Sie den Tatbestand des § 186 StGB der üblen Nachrede, möglicherweise sogar den des § 187 StGB (Verleumdung) begangen. Wir werden – sollten sie die Vorwürfe nicht in geeigneter Form binnen einer Woche öffentlich zurücknehmen – bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Sie erheben. Um diese Folge zu vermeiden, müßten Sie bis dahin die Aussage im Internet entfernt haben und eine Gegendarstellung veranlassen. Darüber hinaus müssen wir Sie auffordern, uns gegenüber schriftlich zu erklären, daß Sie es zukünftig unterlassen, Ihre oben wörtlich zitierten Aussagen zu wiederholen. Sollte uns eine entsprechende Erklärung nicht bis spätestens 4. Februar 2000 erreicht haben, werden wir zivilrechtlich gegen Sie vorgehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Roth
Darauf wurde geantwortet: Sehr geehrter Herr Roth, mit Überraschung entnehme ich Ihrem Brief, es gehe bei dem bautechnischen Disput nicht um irgendwelche fachlichen Diskussionen im bauphysikalischen Bereich. Ja, worum soll es denn dann gehen? In der Praxis kann es sich doch wohl nur um fachliche Diskussionen handeln und vieles wäre einfacher, wenn man hier dem bestehenden und auch notwendigen Handlungsbedarf Rechnung tragen würde. Jeder muß dabei die Gelegenheit haben, seine Argumente zu präsentieren. Meine Arbeitsweise ist die Deduktion – also die Mathematik, die keinen Spielraum für Meinungen läßt. Aussagen sind deshalb nicht beliebig austauschbar. Mit der verantwortlichen Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie sind Sie erst nach dem Ausscheiden des Herrn Peter Hahn betraut worden. Insofern werde ich Ihnen zu Ihrer Information einen Briefwechsel zur Kenntnis bringen, den ich in gleicher Sache mit Ihrem Vorgänger bereits vor zwei Jahren geführt habe (drei Briefe). Nach vorangeganger Korrespondenz mit Herrn Gierga (Briefe vom 19. November und 23. 11. 1997) wurde gegenüber Herrn RA Hahn der Sachverhalt in meinem Brief vom 8. 12. 1997 verdeutlicht. Die Fakten liegen also unmißverständlich auf dem Tisch. Es sei in diesem Zusammenhang vielleicht hilfreich, daß am Rande der Einspruchsverhandlung zur DIN 4108, Teil 3, am 14. Januar 2000 in Köln Herr Prof. Kießl sich sehr verwundert zeigte über ein wissenschaftliches Ergebnis, das die unbesonnte Nordwand energetisch günstiger ausweist als eine besonnte Südwand. Auf Grund langjähriger Erfahrungen im Bausektor stehe ich aus Überzeugung dem Material "Ziegel" positiv gegenüber. Somit ergaben sich aus der Einsicht für ein sinnvolles und behagliches Bauen schon seit Anfang der 80er Jahre mit der Ziegelindustrie vielseitige Briefkontakte und auch eine Reihe von Vorträgen. Mit den Herren Schmitt, Peters und Krahl vom Bundesverband korrespondierte ich häufig und war dabei immer ein konstruktiver Dialogpartner. So ist es allzu natürlich, daß ich mit Verwunderung und großem Entsetzen die in den letzten Jahren forcierte Entwicklung des schweren Ziegels zu einem Dämmstoff verfolgen konnte. Diese Fragwürdigkeiten in der Entwicklung eines Baustoffes werden sehr markant durch die immer häufiger auftretenden Bauschäden von "porosierten Ziegeln" charakterisiert und damit negativ belastet. Dieser Trend zur Leichtbauweise entspricht auch nicht unserem Klima. Dieser Komplex und die daraus zu ziehenden Konsequenzen wurden in dem neuen "Jahrbuch für Architekten und Ingenieure 2000, Mauerwerksbau aktuell" im Werner Verlag unter dem Titel "Speicherung im Massivbau" behandelt. Es würde sich wirklich lohnen, wenn Sie sich zu einem klärenden Gespräch, das ich hiermit vorschlage, bereit finden würden. Viele Mißverständnisse könnten im Interesse des Ziegels, aber auch im Interesse der Bewohner, beseitigt werden. Als Architekt, der die dämm- und speicherfähige Außenwand aus vielen Gründen für notwendig erachtet, würde ich es sehr bedauern, wenn bei dem so wichtigen Thema der Behausung nun über sachbezogene Themen des Gebäudewärmeschutzes kein Konsens mit dem Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie hergestellt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: Brief vom 2. Dezember 1997,
Auf mein Antwortschreiben vom 29. 01. 2000 erfolgte bis jetzt keine Reaktion. Kommentar überflüssig. Geändert hat sich nichts. Die Ziegelindustrie marschiert unbeirrt in Richtung "Dämmstoffhaus", indem versucht wird, aus dem speicherfähigen Massivziegel durch Porosierung ein Dämmstoff zu machen. Das "Ober-Management" der Ziegelindustrie verfolgt konsequent das Ziel, die Schichtkonstruktion auch beim Ziegel durchzusetzen – verständlich wird dies nur dadurch, daß dort etablierte Dämmfanatiker den Sirenenklängen der "Gertis-Crew" offenbar Glauben schenken und damit einen recht großen Einfluß ausüben. Dem Kunden allerdings wird mit den "Dämmstoffbuden" nicht geholfen. Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier
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